Was ist ein Bestattungsamt?
Das Bestattungsamt ist die kommunale Behörde, die für die öffentliche Totenfürsorge zuständig ist. Sie wacht darüber, dass Verstorbene hygienisch einwandfrei versorgt, ordnungsgemäß bestattet und die Grabstätten vorschriftsgemäß genutzt werden. Während der Bestatter die praktische Durchführung übernimmt, ist das Bestattungsamt die Instanz der Genehmigungen und Kontrollen: Es erteilt die Bestattungserlaubnis, überwacht die Leichenhallen und entscheidet über Umbettungen. Damit ist es für Hinterbliebene meist unsichtbar — aber an fast jedem formalen Schritt des Todesfalls beteiligt.
Die Bezeichnung variiert je nach Gemeinde: Mancherorts heißt die Behörde Friedhofsamt, Ordnungsamt oder ist Teil der Stadtverwaltung; kleinere Gemeinden übertragen die Aufgaben an die Gemeindeverwaltung selbst. Die Zuständigkeit folgt dem Sterbeort bzw. dem Friedhof, auf dem bestattet werden soll. Wer im Todesfall unsicher ist, welche Behörde zuständig ist, kann sich an das Standesamt wenden, das die weiteren Wege kennt — die erste Anlaufstelle nach dem Tod beschreibt der Artikel Todesfall: was tun.
Die Aufgaben im Einzelnen
Die Kernaufgaben des Bestattungsamts lassen sich in vier Felder gliedern:
- Totenfürsorge und Hygiene: Überwachung der hygienischen Versorgung Verstorbener, Kontrolle der Leichenhallen und der Beförderung von Leichen. Die rechtsgrundlagen dafür beschreibt der Artikel Hygienische Totenversorgung.
- Genehmigungen: Ausstellung der Bestattungserlaubnis, der Überführungsgenehmigung für Fahrten über Gemeinde- und Landesgrenzen sowie der Genehmigung für Umbettungen, die der Artikel Umbettung erläutert.
- Friedhofsverwaltung: In vielen Kommunen verwaltet das Bestattungsamt zugleich die städtischen Friedhöfe: Vergabe von Grabstellen, Führung des Grabregisters, Erhebung der Friedhofsgebühren, Überwachung der Friedhofsordnung.
- Soziale Aufgaben: Organisation von Bestattungen für Mittellose und Alleinstehende nach Sozialbestattungsrecht und die Durchsetzung der Bestattungspflicht, wenn niemand anderweitig tätig wird.
Dazu kommen Aufgaben, die je nach Bundesland variieren: die Organisation der zweiten Leichenschau vor Einäscherungen in einigen Ländern, die Begutachtung unklarer Todesfälle gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und die Aufsicht über privatrechtliche Bestatter im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Abgrenzung: Bestattungsamt, Gesundheitsamt, Standesamt, Nachlassgericht
Im Todesfall wirken mehrere Behörden mit, deren Zuständigkeiten leicht verwechselt werden. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten ein:
| Behörde | Zuständigkeit |
|---|---|
| Standesamt | Beurkundung des Todes, Ausstellung der Sterbeurkunde; Details im Artikel Standesamt und Todesfall |
| Bestattungsamt / Friedhofsamt | Bestattungserlaubnis, Grabvergabe, Überwachung der Totenfürsorge |
| Gesundheitsamt | Überprüfung der Todesbescheinigung, Anordnung der zweiten Leichenschau, Infektionsschutz |
| Nachlassgericht | Eröffnung von Testamenten, Erbschein, Nachlasspflegschaft |
| Polizei / Staatsanwaltschaft | nicht natürliche oder unklare Todesfälle, siehe Todesermittlung |
Der entscheidende Unterschied: Das Standesamt beurkundet den Tod rechtlich, das Bestattungsamt regelt den Umgang mit dem Verstorbenen, und das Nachlassgericht klärt, was aus dem Vermögen wird. In kleinen Gemeinden können Standesamt und Bestattungsamt personell zusammenfallen — inhaltlich bleiben die Zuständigkeiten getrennt.
Die Bestattungserlaubnis und weitere Genehmigungen
Jede Bestattung in Deutschland bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Sie wird auf Antrag erteilt — in der Praxis übernimmt der Bestatter die Beantragung, nachdem die Leichenschau dokumentiert wurde. Die zweite Leichenschau, die in mehreren Bundesländern vor jeder Einäscherung durch einen Amtsarzt erfolgt, beschreibt der Artikel Zweite Leichenschau. Erst mit der Erlaubnis darf die Kremation erfolgen oder der Sarg zur Erdbestattung überführt werden.
Weitere Genehmigungen des Bestattungsamts betreffen:
- Überführungen: Jede Verbringung des Verstorbenen über die Gemeindegrenze hinaus braucht eine Überführungsgenehmigung; bei Auslandsüberführungen kommen der Leichenpass und konsularische Bestimmungen hinzu, wie der Artikel Überführung darstellt.
- Umbettungen: Die Öffnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist ist nur mit behördlicher Zustimmung zulässig — die Zusammenhänge erklärt der Artikel Grabruhe.
- Aufbahrung und Totenwache: Sonderformen wie die Aufbahrung zu Hause oder mehrtägige Abschiede bedürfen je nach Landesrecht der Anzeige oder Genehmigung.
Bestattungsamt und Sozialbestattung
Stirbt ein Mensch, ohne dass Angehörige vorhanden oder zahlungsfähig sind, greift ein Netz sozialer Regelungen: Die Träger der Sozialhilfe gewähren ein Bestattungsgeld, dessen Umfang der Artikel Bestattungszuschuss erläutert. Die Durchführung der Bestattung selbst organisiert dann häufig das Bestattungsamt der Heimatgemeinde — es beauftragt einen Bestatter, wählt eine würdevolle, aber preisliche angemessene Form und sorgt dafür, dass auch mittellose Menschen ein Grab erhalten. Für alleinstehende Verstorbene ohne Angehörige beschreibt der Artikel Bestattung Alleinstehender die Abläufe.
Viele Bestattungsämter arbeiten dabei mit sozialen Diensten und Hospizvereinen zusammen, damit die Beisetzung nicht vollkommen anonym bleibt. Ehrenamtliche nehmen an solchen Bestattungen teil, und einige Kommunen führen Bücher der Erinnerung, in die Verstorbene ohne Trauergemeinde eingetragen werden.
Wann Hinterbliebene das Bestattungsamt kontaktieren
In der Regel läuft der Kontakt über den Bestatter, der die Formulare bündelt. Direkt nötig wird die Behörde für Angehörige in diesen Fällen:
- Erwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechts, etwa beim Wahlgrab — die Kostenstruktur erklärt der Artikel Grabkosten;
- Antrag auf Umbettung oder Grabverlegung, siehe Grabverlegung;
- Genehmigung eines Grabmals nach den Regeln des Artikels Grabmal-Genehmigung;
- Frage nach der verbleibenden Ruhefrist und der Option der Verlängerung der Grabnutzungsfrist;
- Beschwerden über Grabpflege, Grabumgebung oder Friedhofszustände.
Für die Abwicklung des Nachlasses ist das Bestattungsamt dagegen nicht zuständig: Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht folgen eigenen Wegen, die der Artikel Formalitäten nach der Bestattung sortiert.
Historischer Hintergrund der amtlichen Totenfürsorge
Die kommunale Totenfürsorge ist eine Errungenschaft der neuzeitlichen Hygienebewegung. Im 18. und 19. Jahrhundert wuchsen die Städte rasch; Friedhöfe wurden vor die Tore verlegt, Leichenhallen eingeführt und die Bestattung erstmals staatlich reguliert. Preußen schuf mit seinem Bestattungswesen Vorlagen, die die Ländergesetze des 20. Jahrhunderts aufgriffen. Die Geschichte dieser Entwicklung beschreibt der Artikel Geschichte der Bestattung, die zugrunde liegenden Rechtsquellen der Artikel Bestattungsgesetz.
Heute stehen die Bestattungsämter im Spannungsfeld zweier Trends: sinkende Erdbestattungszahlen und knappe Kommunalkassen. Viele Städte haben ihre Friedhofs- und Bestattungsverwaltungen zu Eigenbetrieben umstrukturiert oder kooperieren über Stadtgrenzen hinweg. Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung im Wandel beschreibt der Artikel Friedhofsverwaltung: Aufgaben.
Praktische Tipps für den Kontakt
Wer das Bestattungsamt kontaktiert, sollte Sterbeurkunde, Grabunterlagen und — soweit vorhanden — den Bestattungsvertrag bereithalten. Zuständig ist die Verwaltung des Friedhofs, auf dem bestattet wird oder bestattet wurde; bei Verlegungen von anderen Friedhöfen sind beide Verwaltungen zu beteiligen. Fristgebundene Anträge — etwa die Verlängerung eines Nutzungsrechts nach der Ruhefrist — sollten frühzeitig gestellt werden, weil das Amt die Fristen nicht in jedem Fall verlängern kann und die Grabstätte andernfalls eingegeben wird, wie der Artikel Ablauf der Grabnutzungsfrist erläutert.
Für die Frage, welcher Friedhof überhaupt infrage kommt, lohnt der Vergleich der Friedhofsarten — von Waldfriedhof über Friedhofsarten bis zum Kolumbarium. Viele Bestattungsämter veröffentlichen ihre Gebührenordnungen und Grabpreislisten online, sodass sich Kosten vorab vergleichen lassen — die Preise einzelner Grabarten beschreibt der Artikel Grabmal-Preise.
Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf den Todesfall-Ratgeber
Formalitäten praktisch abarbeiten statt nachschlagen: die Checkliste auf bestattungsinfo24.de



