Erste Schritte nach einem Todesfall
Wenn ein Mensch stirbt, müssen die Hinterbliebenen in einer emotional schwierigen Situation verschiedene Formalitäten erledigen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und hilft, den Überblick zu behalten.
Schritt 1: Todesfeststellung
Der Tod muss ärztlich festgestellt werden. Dies ist die erste rechtliche Pflicht.
- Zuhause: Hausarzt oder ärztlicher Notdienst anrufen. Der Arzt stellt den Totenschein aus.
- Im Krankenhaus: Die Ärzte vor Ort stellen den Totenschein aus.
- Im Pflegeheim: Der Hausarzt oder Bereitschaftsarzt wird gerufen.
- Unfall / außergewöhnliche Umstände: Polizei rufen (110). Der Tod wird von einem Amtsarzt untersucht.
Wenn der Tod außergewöhnliche Umstände hat (Unfall, Suizid, Gewalt, plötzlich ohne Vorerkrankung), muss zwingend die Polizei verständigt werden. Die Polizei leitet dann die weitere Untersuchung ein.
Schritt 2: Bestatter beauftragen
So bald wie möglich sollte ein Bestatter beauftragt werden. Der Bestatter kümmert sich um:
- Abholung des Leichnams
- Versorgung und Aufbahrung
- Vorbereitung der Bestattung
- Koordination mit Friedhof und Behörden
Die Überführung des Leichnams sollte innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Der Bestatter kommt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Stunden nach dem Anruf.
Schritt 3: Totenschein und Sterbeurkunde
Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt. Er ist Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die beim Standesamt beantragt werden muss.
Für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigen Sie:
- Totenschein (vom Arzt)
- Personalausweis oder Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Eheurkunde (bei Verheirateten)
- Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
Das Standesamt stellt auf Wunsch mehrere Sterbeurkunden aus — empfohlen werden 5 bis 10 Stück, da sie für verschiedene Anmeldungen benötigt werden.
Schritt 4: Angehörige informieren
Die nächsten Angehörigen sollten so bald wie möglich informiert werden. Empfohlene Reihenfolge:
- Ehepartner / Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Enge Freunde
Schritt 5: Bestattung planen
Gemeinsam mit dem Bestatter wird die Bestattung geplant. Wichtige Entscheidungen:
- Bestattungsart (Erde, Feuer, anonym etc.)
- Termin für die Trauerfeier
- Wahl der Kapelle oder Kirche
- Trauerredner oder Geistlicher
- Musik und Blumen
- Traueranzeigen und -drucksachen
- Grabstein und Inschrift
Der Bestatter hilft bei allen Entscheidungen und kann Empfehlungen geben. Lassen Sie sich beraten und treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen. Eine Bestattung kann in der Regel 1 bis 2 Wochen nach dem Tod stattfinden.
Schritt 6: Behörden und Institutionen informieren
Nach der Bestattung müssen verschiedene Stellen informiert werden:
- Einwohnermeldeamt: Abmeldung des Wohnsitzes
- Krankenkasse: Mitgliedschaft beenden
- Rentenversicherung: Rente abmelden und ggf. Witwenrente beantragen
- Banken: Konten sperren
- Versicherungen: Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen
- Arbeitgeber: Verstorbenen abmelden
- Vermieter: Mietvertrag kündigen (in der Regel 1 Monat nach Kenntnis)
- Stromanbieter, Telekommunikation: Verträge kündigen
- Post: Nachsendeauftrag einrichten
- Sozialleistungen: Kindergeld, Wohngeld etc. abmelden
- Automobilclub: Mitgliedschaft kündigen
Schritt 7: Testament und Nachlass
Suchen Sie nach einem Testament. Orte:
- Persönliche Dokumente des Verstorbenen
- Beim Notar (Nachlassfragen)
- Beim Nachlassgericht (Hinterlegung)
Ein Testament muss beim Nachlassgericht eröffnet werden. Das Gericht informiert die Erben und stellt einen Erbschein aus.
Checkliste: Was zu tun ist
- ☐ Todesfeststellung durch Arzt
- ☐ Bestatter beauftragen
- ☐ Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (5-10 Stück)
- ☐ Angehörige informieren
- ☐ Bestattung planen (Termin, Kapelle, Trauerredner)
- ☐ Todesanzeige verfassen und aufgeben
- ☐ Trauerfeier gestalten (Musik, Blumen, Reden)
- ☐ Behörden und Institutionen informieren
- ☐ Bankkonten sperren
- ☐ Testament suchen und beim Nachlassgericht eröffnen
- ☐ Versicherungen prüfen und Leistungen beantragen
- ☐ Mietverhältnis kündigen
- ☐ Nachlass regelieren
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