Eintrag 291 · Ablauf einer Bestattung

Todesfall — was ist zu tun?

Erste Schritte, Behörden, Dokumente nach einem Todesfall.

Erste Schritte nach einem Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, müssen die Hinterbliebenen in einer emotional schwierigen Situation verschiedene Formalitäten erledigen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und hilft, den Überblick zu behalten.

Schritt 1: Todesfeststellung

Der Tod muss ärztlich festgestellt werden. Dies ist die erste rechtliche Pflicht.

  • Zuhause: Hausarzt oder ärztlicher Notdienst anrufen. Der Arzt stellt den Totenschein aus.
  • Im Krankenhaus: Die Ärzte vor Ort stellen den Totenschein aus.
  • Im Pflegeheim: Der Hausarzt oder Bereitschaftsarzt wird gerufen.
  • Unfall / außergewöhnliche Umstände: Polizei rufen (110). Der Tod wird von einem Amtsarzt untersucht.
⚠ Wichtig

Wenn der Tod außergewöhnliche Umstände hat (Unfall, Suizid, Gewalt, plötzlich ohne Vorerkrankung), muss zwingend die Polizei verständigt werden. Die Polizei leitet dann die weitere Untersuchung ein.

Schritt 2: Bestatter beauftragen

So bald wie möglich sollte ein Bestatter beauftragt werden. Der Bestatter kümmert sich um:

  • Abholung des Leichnams
  • Versorgung und Aufbahrung
  • Vorbereitung der Bestattung
  • Koordination mit Friedhof und Behörden

Die Überführung des Leichnams sollte innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Der Bestatter kommt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Stunden nach dem Anruf.

Schritt 3: Totenschein und Sterbeurkunde

Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt. Er ist Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die beim Standesamt beantragt werden muss.

Für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigen Sie:

  • Totenschein (vom Arzt)
  • Personalausweis oder Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Eheurkunde (bei Verheirateten)
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)

Das Standesamt stellt auf Wunsch mehrere Sterbeurkunden aus — empfohlen werden 5 bis 10 Stück, da sie für verschiedene Anmeldungen benötigt werden.

Schritt 4: Angehörige informieren

Die nächsten Angehörigen sollten so bald wie möglich informiert werden. Empfohlene Reihenfolge:

  1. Ehepartner / Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Enge Freunde

Schritt 5: Bestattung planen

Gemeinsam mit dem Bestatter wird die Bestattung geplant. Wichtige Entscheidungen:

  • Bestattungsart (Erde, Feuer, anonym etc.)
  • Termin für die Trauerfeier
  • Wahl der Kapelle oder Kirche
  • Trauerredner oder Geistlicher
  • Musik und Blumen
  • Traueranzeigen und -drucksachen
  • Grabstein und Inschrift
💡 Gut zu wissen

Der Bestatter hilft bei allen Entscheidungen und kann Empfehlungen geben. Lassen Sie sich beraten und treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen. Eine Bestattung kann in der Regel 1 bis 2 Wochen nach dem Tod stattfinden.

Schritt 6: Behörden und Institutionen informieren

Nach der Bestattung müssen verschiedene Stellen informiert werden:

  • Einwohnermeldeamt: Abmeldung des Wohnsitzes
  • Krankenkasse: Mitgliedschaft beenden
  • Rentenversicherung: Rente abmelden und ggf. Witwenrente beantragen
  • Banken: Konten sperren
  • Versicherungen: Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen
  • Arbeitgeber: Verstorbenen abmelden
  • Vermieter: Mietvertrag kündigen (in der Regel 1 Monat nach Kenntnis)
  • Stromanbieter, Telekommunikation: Verträge kündigen
  • Post: Nachsendeauftrag einrichten
  • Sozialleistungen: Kindergeld, Wohngeld etc. abmelden
  • Automobilclub: Mitgliedschaft kündigen

Schritt 7: Testament und Nachlass

Suchen Sie nach einem Testament. Orte:

  • Persönliche Dokumente des Verstorbenen
  • Beim Notar (Nachlassfragen)
  • Beim Nachlassgericht (Hinterlegung)

Ein Testament muss beim Nachlassgericht eröffnet werden. Das Gericht informiert die Erben und stellt einen Erbschein aus.

Checkliste: Was zu tun ist

  • ☐ Todesfeststellung durch Arzt
  • ☐ Bestatter beauftragen
  • ☐ Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (5-10 Stück)
  • ☐ Angehörige informieren
  • ☐ Bestattung planen (Termin, Kapelle, Trauerredner)
  • ☐ Todesanzeige verfassen und aufgeben
  • ☐ Trauerfeier gestalten (Musik, Blumen, Reden)
  • ☐ Behörden und Institutionen informieren
  • ☐ Bankkonten sperren
  • ☐ Testament suchen und beim Nachlassgericht eröffnen
  • ☐ Versicherungen prüfen und Leistungen beantragen
  • ☐ Mietverhältnis kündigen
  • ☐ Nachlass regelieren

Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Was tun im Todesfall — erste Schritte (bestattungsinfo24.de).

Häufige Fragen

1. Arzt rufen (Hausarzt/Notdienst) — er stellt den Totenschein aus. 2. Bei außergewöhnlichen Umständen (Unfall, Suizid, plötzlicher Tod ohne Diagnose): Polizei rufen (110). 3. Bestatter beauftragen (Überführung erfolgt binnen 24–48 h). 4. Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen (5–10 Stück, jede ~10–15 €). 5. Angehörige informieren. 6. Bestattung mit dem Bestatter planen.

Nicht 'sofort', aber innerhalb weniger Stunden. Der Verstorbene sollte innerhalb von 24–48 Stunden überführt werden. Man kann in Ruhe Bestatter vergleichen (2–3 Anrufe) — die Überführung übernimmt dann der gewählte Bestatter. Wichtig: Man ist nicht verpflichtet, den Bestatter zu nehmen, der zuerst da war oder vom Krankenhaus 'empfohlen' wurde — Details: Bestatter wählen.

Immer bei: Unfall, Suizid, Verdacht auf Fremdverschulden oder Straftat, gewaltsamer Tod, Tod ohne ärztliche Begleitung (z.B. plötzlich zu Hause ohne Diagnose), Auffinden eines Toten. Die Polizei leitet die Untersuchung ein, der Amtsarzt stellt den Leichenschau-Befund aus. Bei 'normalem' Tod unter ärztlicher Behandlung (Hausarzt, Krankenhaus, Hospiz) reicht der Arzt.

Der Totenschein (auch 'Todesbescheinigung') wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt. Er dokumentiert: Personalien, Todeszeitpunkt, Todesart (natürlich/nicht-natürlich/ungeklärt) und Todesursache. Er ist vertraulich (die Todesursache steht NICHT in der Sterbeurkunde!) und wird dem Standesamt und ggf. Krematorium vorgelegt.

Empfohlen: 5 bis 10 Stück. Man braucht sie für: Nachlassgericht (Erbschein), Banken, Rentenversicherung (Witwen-/Waisenrente), Lebens-/Sterbegeldversicherungen, Krankenkasse, Arbeitgeber (Verstorbenen und eigenen für Sonderurlaub), Vermieter, ggf. Behörden. Jede weitere Urkunde kostet extra — aber später einzeln zu bestellen ist aufwändiger. Details: Sterbeurkunde.

Eine Erdbestattung sollte in der Regel innerhalb von 5–10 Tagen erfolgen (frühestens 48 Stunden nach Tod, Friedhofssatzungen variieren). Bei Feuerbestattungen kann die Trauerfeier 2–4 Wochen später stattfinden — zwischen Einäscherung und Urnenbeisetzung dürfen max. 4 Wochen liegen. Der Bestatter koordiniert die rechtlichen Fristen.

Sofort den Bestatter informieren, der auf Auslandsüberführungen spezialisiert ist. Der Transport eines Verstorbenen ins Ausland ist aufwendig (Trostfallkonsularbelege, Grenzformalitäten, ggf. Einäscherung im Ausland und Urnen-Heimflug) und kostet 2.000–10.000 €. Die Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) hilft mit Listen von Bestattern und Behördenkontakten. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt manchmal einen Teil.

Ja — nach dem Bundesurlaubsgesetz steht bei Todesfällen enger Angehöriger bezahlter Sonderurlaub zu: 1–2 Tage beim Tod des Ehegatten, Kindes, Elternteils, Geschwisters (je nach Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung), meist 1 Tag bei Großeltern. Für die Trauerfeier weiterer Angehöriger gibt es kurzfristige Freistellungen. Die genaue Regelung steht im Arbeits-/Tarifvertrag.

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