Was ist eine Sozialbestattung?
Die Sozialbestattung ist die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn weder der Verstorbene noch die Angehörigen die Kosten tragen können. Rechtliche Grundlage ist § 74 SGB XII (Bestattungsgeld). Der Staat greift ein, weil in Deutschland Bestattungspflicht gilt: Jeder Verstorbene muss würdevoll bestattet werden — unabhängig von der finanziellen Lage der Hinterbliebenen. Die Sozialbestattung ist kein Almosen, sondern eine gesetzliche Leistung.
Wann das Sozialamt zahlt
Zwei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- Bedürftigkeit: Die Angehörigen können die Kosten nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten (Einsatz von Ersparnissen, angemessener Einkommensanteil wird erwartet)
- Bestattungspflicht: Die Angehörigen sind nach dem Bestattungsgesetz des Landes zur Bestattung verpflichtet — in erster Linie Ehegatten, Kinder, Eltern
Das Amt prüft Einkommen, Vermögen und zumutbare Belastung. Wer Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) erhält, ist in der Regel bedürftig.
Was die Sozialbestattung umfasst
| Übernommen | Nicht übernommen |
|---|---|
| Überführung und Bestatter-Grundleistungen | Trauerfeier, Blumenschmuck, Traueranzeigen |
| Sarg oder Urne (einfache Ausführung) | teure Särge, individuelles Grabmal |
| Kremation oder Erdgrab (einfachste Form) | Wahlgrab, Familiengrab, Verlängerungen |
| notwendige Behördengebühren | Grabpflege über die Grundversorgung hinaus |
Das Amt zahlt die notwendigen Kosten einer ortsüblichen Bestattung — in der Praxis häufig eine anonyme oder namensliche Gemeinschaftsbestattung mit Urne. Wünsche der Familie können berücksichtigt werden, wenn sie kostenneutral sind.
Antrag und Ablauf
- Bestattung beauftragen: Der Bestatter führt die Bestattung aus; die Rechnung geht zunächst an die Angehörigen
- Antrag beim Sozialamt: zeitnah (Fristen beachten!) stellen, Formular Bestattungsgeld, Nachweise über Einkommen und Vermögen beilegen
- Prüfung: Das Amt prüft Bedürftigkeit und Umfang; teils direkt mit dem Bestatter
- Auszahlung: direkt an den Bestatter oder die Gemeinde; ein Eigenanteil kann verbleiben
Von der Sozialbestattung betroffene Situationen
- Vereinsamte Verstorbene: Das Gesundheitsamt ordnet eine Bestattung an, wenn keine Angehörigen erreichbar sind — die Kommune trägt die Kosten vorläufig
- Hartz-IV- oder Grundsicherungsempfänger als pflichtige Angehörige
- Kinder von mittellosen Eltern: sie haften für die Bestattung, wenn sie leistungsfähig sind — ansonsten greift das Amt
Weitere Finanzierungswege — Sterbegeld der Krankenkasse (weitgehend entfallen), Lebensversicherungen, Finanzierung — beschreibt der Artikel zu den Bestattungskosten. Was bei leerem Konto im Todesfall zu tun ist, erklärt Todesfall — was ist zu tun?.
Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf die große Kosten-Übersicht
Konkrete Preise statt Richtwerte — Bestattungskosten im Detail: Kosten-Überblick auf bestattungsinfo24.de



