Eintrag 261 · Kosten & Finanzierung

Sozialbestattung — Bestattung durch das Sozialamt

Sozialbestattung: Wann das Sozialamt die Kosten übernimmt, welche Bestattungsform bezahlt wird und wie Angehörige den Antrag stellen.

Was ist eine Sozialbestattung?

Die Sozialbestattung ist die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn weder der Verstorbene noch die Angehörigen die Kosten tragen können. Rechtliche Grundlage ist § 74 SGB XII (Bestattungsgeld). Der Staat greift ein, weil in Deutschland Bestattungspflicht gilt: Jeder Verstorbene muss würdevoll bestattet werden — unabhängig von der finanziellen Lage der Hinterbliebenen. Die Sozialbestattung ist kein Almosen, sondern eine gesetzliche Leistung.

Wann das Sozialamt zahlt

Zwei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  1. Bedürftigkeit: Die Angehörigen können die Kosten nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten (Einsatz von Ersparnissen, angemessener Einkommensanteil wird erwartet)
  2. Bestattungspflicht: Die Angehörigen sind nach dem Bestattungsgesetz des Landes zur Bestattung verpflichtet — in erster Linie Ehegatten, Kinder, Eltern

Das Amt prüft Einkommen, Vermögen und zumutbare Belastung. Wer Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) erhält, ist in der Regel bedürftig.

Was die Sozialbestattung umfasst

ÜbernommenNicht übernommen
Überführung und Bestatter-GrundleistungenTrauerfeier, Blumenschmuck, Traueranzeigen
Sarg oder Urne (einfache Ausführung)teure Särge, individuelles Grabmal
Kremation oder Erdgrab (einfachste Form)Wahlgrab, Familiengrab, Verlängerungen
notwendige BehördengebührenGrabpflege über die Grundversorgung hinaus

Das Amt zahlt die notwendigen Kosten einer ortsüblichen Bestattung — in der Praxis häufig eine anonyme oder namensliche Gemeinschaftsbestattung mit Urne. Wünsche der Familie können berücksichtigt werden, wenn sie kostenneutral sind.

Antrag und Ablauf

  1. Bestattung beauftragen: Der Bestatter führt die Bestattung aus; die Rechnung geht zunächst an die Angehörigen
  2. Antrag beim Sozialamt: zeitnah (Fristen beachten!) stellen, Formular Bestattungsgeld, Nachweise über Einkommen und Vermögen beilegen
  3. Prüfung: Das Amt prüft Bedürftigkeit und Umfang; teils direkt mit dem Bestatter
  4. Auszahlung: direkt an den Bestatter oder die Gemeinde; ein Eigenanteil kann verbleiben

Von der Sozialbestattung betroffene Situationen

  • Vereinsamte Verstorbene: Das Gesundheitsamt ordnet eine Bestattung an, wenn keine Angehörigen erreichbar sind — die Kommune trägt die Kosten vorläufig
  • Hartz-IV- oder Grundsicherungsempfänger als pflichtige Angehörige
  • Kinder von mittellosen Eltern: sie haften für die Bestattung, wenn sie leistungsfähig sind — ansonsten greift das Amt

Weitere Finanzierungswege — Sterbegeld der Krankenkasse (weitgehend entfallen), Lebensversicherungen, Finanzierung — beschreibt der Artikel zu den Bestattungskosten. Was bei leerem Konto im Todesfall zu tun ist, erklärt Todesfall — was ist zu tun?.

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf die große Kosten-Übersicht

Konkrete Preise statt Richtwerte — Bestattungskosten im Detail: Kosten-Überblick auf bestattungsinfo24.de

Häufige Fragen

Wenn der Verstorbene kein Vermögen hinterlässt und die bestattungspflichtigen Angehörigen bedürftig sind — also die Kosten nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Grundlage ist § 74 SGB XII. Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung erfüllen die Bedürftigkeit in der Regel; geprüft werden Ersparnisse und zumutbare Eigenleistung.

Kinder sind nach den Landesbestattungsgesetzen bestattungspflichtig — sie müssen die Bestattung veranlassen. Ob sie die Kosten tragen können, ist eine andere Frage: Das Sozialamt springt ein, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Ein Sozialamtsantrag lohnt sich, bevor eigene Mittel aufgezehrt werden.

Die notwendigen Kosten einer ortsüblichen Bestattung: Überführung, einfacher Sarg oder Urne, Kremation, Behördengebühren, einfaches Grab. Nicht übernommen werden Trauerfeier, Blumen, Anzeigen, teure Särge, Wahlgräber oder aufwendige Grabmale. Wünsche der Familie werden berücksichtigt, wenn sie keinen Mehrkosten verursachen.

Beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte: Formular 'Bestattungsgeld' ausfüllen, Sterbeurkunde, Kostenrechnung des Bestatters und Nachweise zu Einkommen und Vermögen beilegen. Zeitnah stellen — manche Ämter setzen Fristen; rückwirkende Bewilligung ist begrenzt.

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