Eintrag 295 · Ablauf einer Bestattung

Formalitäten nach der Bestattung

Was nach der Beisetzung noch zu erledigen ist.

Formalitäten nach der Bestattung

Nach der Beisetzung sind die emotionalen Aufgaben abgeschlossen, aber die administrativen Aufgaben gehen weiter. Zahlreiche Behörden, Institutionen und Vertragspartner müssen informiert werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben.

1. Behörden

Einwohnermeldeamt

Der Verstorbene muss beim Einwohnermeldeamt abgemeldet werden. Dies sollte innerhalb von einer Woche nach dem Tod erfolgen. Erforderlich: Sterbeurkunde und Personalausweis des Verstorbenen (wird einbehalten).

Nachlassgericht

Wenn ein Testament vorhanden ist, muss es beim Nachlassgericht eröffnet werden. Das Gericht stellt einen Erbschein aus, der für viele bank- und grundbuchrechtliche Schritte benötigt wird.

Finanzamt

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall muss die Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, wenn der Wert des Erbes den Freibetrag überschreitet. Das Finanzamt setzt dann die Erbschaftsteuer fest.

2. Sozialversicherungen

Gesetzliche Krankenkasse

Die Krankenkasse muss über den Tod informiert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod, aber die Krankenkasse benötigt die Sterbeurkunde. Familienversicherte müssen neu angemeldet werden.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Folgende Anträge sind möglich:

  • Witwenrente / Witwerrente: Für den überlebenden Ehepartner. Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod (für den vollen Anspruch).
  • Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre (oder bis 27 Jahre bei Ausbildung/Studium).
  • Abrechnung: Renten, die nach dem Tod noch auf das Konto des Verstorbenen gingen, müssen zurückgezahlt werden.

Sozialamt

Wenn der Verstorbene Sozialleistungen erhalten hat (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld), muss das Sozialamt informiert werden.

3. Banken und Versicherungen

Bankkonten

Konten des Verstorbenen müssen gesperrt werden. Der Zugriff ist nur mit Erbschein oder Testament möglich. Girokonten werden oft in einen "Nachlasskonto" umgewandelt, über das der Testamentsvollstrecker oder Erbe verfügen kann.

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen müssen gemeldet werden. Die Versicherung zahlt die Todesfallleistung an die Begünstigten aus. Erforderlich: Sterbeurkunde, Policennummer, eventuell Erbschein.

Sterbegeldversicherungen

Ähnlich wie Lebensversicherungen — die vereinbarte Summe wird ausgezahlt. Die Anforderung der Sterbeurkunde reicht meist aus.

Krankenversicherungen (privat)

Private Krankenversicherungen müssen informiert werden. Beiträge werden angepasst oder die Versicherung beendet.

Haftpflicht- und Sachversicherungen

Müssen über den Tod informiert werden. Die Verträge können auf die Erben übergehen oder gekündigt werden.

4. Arbeitgeber und Einkommen

Arbeitgeber des Verstorbenen

Der Arbeitgeber muss informiert werden. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tod. Noch offene Gehaltszahlungen und Urlaubsabgeltungen werden an die Erben ausgezahlt.

Eigener Arbeitgeber (für Trauerfeier)

Für die Teilnahme an der Trauerfeier gibt es Sonderurlaub. Die Dauer variiert nach Verwandtschaftsverhältnis und Tarifvertrag:

  • Tod des Ehepartners, Kindes oder Elternteils: 1 bis 3 Tage
  • Tod von Geschwistern, Großeltern: 1 Tag

5. Verträge und Abonnements

Mietvertrag

Der Mietvertrag kann durch den Tod des Mieters gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach Kenntnis vom Tod erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt danach 3 Monate (auch abgekürzt möglich).

Strom, Gas, Wasser

Verträge können auf die Erben übergehen oder gekündigt werden. Bei Kündigung muss ein neuer Anbieter gefunden werden (oder die Erben übernehmen).

Telekommunikation (Internet, Telefon, Mobilfunk)

Verträge müssen gekündigt oder übertragen werden. Der Anbieter benötigt die Sterbeurkunde.

Zeitungs- und Zeitschriftenabos

Müssen gekündigt werden. Sterbeurkunde als Nachweis.

Mitgliedschaften (Vereine, Automobilclubs, Fitnessstudio)

Müssen gekündigt werden. Oft reicht ein Anruf mit Sterbeurkunde, oft auch formlos möglich.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann online oder schriftlich erfolgen. Erforderlich: Sterbeurkunde.

6. Post und Kommunikation

Nachsendeauftrag

Bei der Deutschen Post kann ein Nachsendeauftrag für 6 oder 12 Monate eingerichtet werden. Die Post des Verstorbenen wird dann an die Erben weitergeleitet. Kosten: ca. 20 bis 30 Euro.

7. Steuerliche Aufgaben

Einkommensteuererklärung

Für das Jahr des Todes muss eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen abgegeben werden (Besonderes: "Erbfolgenerklärung"). Dies muss durch die Erben erfolgen.

Erbschaftsteuererklärung

Wenn der Nachlass den Freibetrag überschreitet, muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden.

⚠ Fristen beachten

Behalten Sie alle Fristen im Auge — besonders die 3-Monats-Frist für die Erbschaftsteuererklärung und die 12-Monate-Frist für die Witwenrente. Versäumnisse können zu finanziellen Nachteilen führen.

Checkliste: Nach der Bestattung

  • ☐ Einwohnermeldeamt: Abmeldung mit Sterbeurkunde
  • ☐ Krankenkasse: Mitgliedschaft beenden
  • ☐ Rentenversicherung: Witwen-/Waisenrente beantragen
  • ☐ Banken: Konten sperren, Nachlasskonto einrichten
  • ☐ Lebensversicherungen: Todesfallleistung beantragen
  • ☐ Sterbegeldversicherungen: Auszahlung beantragen
  • ☐ Arbeitgeber: Informieren, offene Ansprüche klären
  • ☐ Vermieter: Mietvertrag kündigen (1 Monat Frist)
  • ☐ Strom/Gas/Wasser: Übertragung oder Kündigung
  • ☐ Telekommunikation: Kündigung oder Übertragung
  • ☐ GEZ: Abmeldung
  • ☐ Vereine/Mitgliedschaften: Kündigen
  • ☐ Post: Nachsendeauftrag einrichten
  • ☐ Testament: Beim Nachlassgericht eröffnen
  • ☐ Erbschein: Beim Nachlassgericht beantragen
  • ☐ Erbschaftsteuererklärung: Innerhalb 3 Monaten
  • ☐ Einkommensteuererklärung: Für das Todesjahr
  • ☐ Testamentvollstrecker: Gegebenenfalls benachrichtigen
  • ☐ Grabpflege: organisieren (Dauergrabpflegevertrag)
  • ☐ Danksagungskarten: versenden

Der passende Ratgeber dazu: den Todesfall-Ratgeber

Formalitäten praktisch abarbeiten statt nachschlagen: die Checkliste auf bestattungsinfo24.de

Häufige Fragen

Die wichtigsten Punkte: Einwohnermeldeamt (Abmeldung), Krankenkasse (Mitgliedschaft beenden), Rentenversicherung (Witwen-/Waisenrente beantragen — Frist!), Banken (Konten sperren, Nachlasskonto), Versicherungen (Lebens-/Sterbegeld beantragen, andere Verträge kündigen), Arbeitgeber (beiderseits), Vermieter (Mietverhältnis, 1-Monats-Kuendigungsrecht), Strom/Telekommunikation (kuendigen/uebertragen), Post (Nachsendeauftrag), Nachlassgericht (Testament eröffnen, Erbschein), Finanzamt (Erbschaftsteuer binnen 3 Monaten anzeigen). Die vollständige Checkliste steht in diesem Artikel.

Kritische Fristen: Ausschlagung der Erbschaft: 6 Wochen (seit Kenntnis), Erbschaftsteuer-Anzeige: 3 Monate beim Finanzamt, Witwen-/Waisenrente: 12 Monate rückwirkend (besser sofort — sonst Gelderverlust), Mietwohnung: 1 Monat nach Kenntnis kündigen (außerordentliches Recht), Beamtenton-Sterbegeld: 12 Monate. Versäumte Fristen kosten bares Geld — deshalb sofort sortieren.

Ja — der Sterbemonat wird noch voll ausbezahlt (Sterbevierteljahr-Regel), aber Renten des folgenden Monats müssen zurückgezahlt werden, wenn sie noch auf das Konto gingen. Die Deutsche Rentenversicherung zieht zu viel gezahlte Beträge automatisch ein (Nachforderung). Angehörige sollten die Bank sofort über den Tod informieren, um Rückbuchungen zu vermeiden.

Bei der Deutschen Rentenversicherung (online, telefonisch 0800 1000 4800 oder persönlich in der Auskunfts- und Beratungsstelle). Benötigt werden: Sterbeurkunde, Eheurkunde, eigene Ausweisdaten, Kontoverbindung, Rentenversicherungsnummer. Wichtig: innerhalb von 12 Monaten beantragen — die Rente wird maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt, d.h. jeder Monat Verzug kostet Geld. Kleine Witwenrente vs. große Witwenrente: Details bei der DRV.

Die Bank muss über den Tod informiert werden — sie sperrt die Konten (auch Gemeinschaftskonten; Ausnahme: 'Oder'-Konten bleiben für den Überlebenden nutzbar). Zugriff auf das Guthaben erhalten Erben erst mit Erbschein oder Testament + Eröffnungsprotokoll (bankenspezifisch, oft auch notarielle Vollmacht). Praktisch: Der Bestattungskosten-Nachweis kann teilweise direkt aus dem Konto bezahlt werden, wenn die Bank mitspielt.

Die Erben haben ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 1 Monat Frist (seit Kenntnis) bei einem Mietverhältnis — die gesetzliche Frist zum Räumen ist dann 3 Monate. Der Vermieter muss den Nachlass in dieser Zeit dulden. Bei Eigentum: nichts zu kündigen, aber Umzugs-/Verkaufsplanung nötig. Wichtig: Post weiterleiten lassen (Nachsendeauftrag), um keine wichtigen Schreiben zu verpassen.

Beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen (Amtsgericht). Alternativ genügt ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oft als Erbnachweis gegenüber Banken. Der Erbschein kostet nach dem Nachlasswert (0,5–1,5 %, also z.B. bei 300.000 € ca. 900–4.500 €) — ein notarielles Testament kann diese Kosten oft sparen. Erst prüfen, ob ein Erbnachweis überhaupt nötig ist.

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