Eintrag 305 · Ablauf einer Bestattung

Die zweite Leichenschau

Die gesetzliche Kontrolluntersuchung vor jeder Einäscherung — Ablauf und Zweck.

Was ist die zweite Leichenschau?

Die zweite Leichenschau (auch Kremationsleichenschau oder amtsärztliche Kontrolle) ist die unabhängige zweite ärztliche Untersuchung vor jeder Einäscherung. Während die erste Leichenschau den Tod feststellt, prüft die zweite, ob die Kremation zulässig ist — sie soll nicht-natürliche Todesfälle (Straftaten) endgültig ausschließen.

Warum gibt es sie?

Weil die Kremation unumkehrbar ist: Sie würde jede Spur eines möglichen Verbrechens vernichten. Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor jeder Einäscherung eine unabhängige Kontrolle vor: ein anderer Arzt (häufig Amtsarzt oder beauftragter Kremationsarzt) untersucht den Verstorbenen erneut, prüft die Unterlagen und erteilt die Kremationsgenehmigung.

Ablauf

  1. Nach der ersten Leichenschau und dem Totenschein wird die Kremation vorbereitet
  2. Unterlagen-Prüfung: Totenschein, ggf. polizeiliche Dokumente, Versichertendaten (je nach Land)
  3. Die zweite Untersuchung: Der Amtsarzt/Kremationsarzt untersucht den Verstorbenen vor Ort (Krematorium oder Verwahrung)
  4. Entscheidung: Genehmigung (Standardfall) oder Ablehnung (bei Ungereimtheiten: Polizei, Obduktion)
  5. Dokumentation: Genehmigung wird Teil der Kremationsunterlagen

Kosten

Die zweite Leichenschau kostet je nach Bundesland 30-100 € — meist über den Bestatter mit den Kremationsgebühren abgerechnet.

Folgen ohne Genehmigung

Ohne zweite Leichenschau und Genehmigung darf kein Krematorium einäschern — das ist gesetzlich vorgeschrieben (Landesbestattungsgesetze, Kremationsverordnungen). Krematorien, die ohne dokumentierte Genehmigung arbeiten, verstoßen gegen das Bestattungsrecht.

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Was tun bei einem Todesfall

Alle Schritte und Formalitäten in einer Checkliste: Was tun im Todesfall?

Häufige Fragen

Weil die Kremation unumkehrbar ist: Sie würde Spuren eines möglichen Verbrechens für immer vernichten. Die zweite, unabhängige Untersuchung (Amtsarzt oder beauftragter Arzt) soll sicherstellen, dass kein nicht-natürlicher Tod (Straftat) übersehen wird. Erst nach ihrer Freigabe darf das Krematorium einäschern.

Ein unabhängiger Arzt — häufig der Amtsarzt des Gesundheitsamts oder ein beauftragter Kremationsarzt (nicht der Arzt, der den Tod zuerst festgestellt hat!). Die genaue Zuständigkeit regeln die Bundesländer. Die Untersuchung findet im Krematorium oder in der Verwahrungsstelle statt.

Dann wird die Kremation gestoppt: Der Amtsarzt informiert Polizei und Staatsanwaltschaft; der Fall wird wie ein nicht-natürlicher Tod behandelt (Obduktion, Ermittlungen). Erst nach abschließender Freigabe kann die Einäscherung stattfinden — oder die Erdbestattung angeordnet werden. Das ist selten, aber ein wirksamer Schutz.

Nein — die zweite Leichenschau ist eine Spezialvorschrift für Feuerbestattungen (Kremation). Bei Erdbestattung genügt die erste Leichenschau (Todesfeststellung durch den behandelnden/eingesetzten Arzt). Grund: Das Grab bleibt grundsätzlich auffindbar — eine spätere Klärung wäre möglich.

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