Eintrag 528 · Formalitäten & Behörden

Leichenpass

Die behördliche Genehmigung für Überführungen — wann und wie beantragt.

Was ist ein Leichenpass?

Der Leichenpass (auch Überführungsgenehmigung oder Leichenpassdokument genannt) ist die behördliche Erlaubnis, einen Verstorbenen über Grenzen oder größere Strecken zu transportieren. Er wird vom Gesundheitsamt ausgestellt und begleitet den Sarg oder die Urne — ohne ihn ist eine Überführung über Landesgrenzen (deutsch oder international) nicht zulässig.

Wann braucht man einen Leichenpass?

  • Internationale Überführungen: Jede Grenzüberschreitung mit einem Verstorbenen — nach Deutschland hinein oder aus Deutschland heraus
  • Nationale Überführungen: Zwischen deutschen Bundesländern meist nicht nötig — innerdeutsche Transporte laufen über die Bestatter-Logistik; einzelne Länder haben aber Sonderregeln
  • Beantragung: Über den Bestatter mit Auslandserfahrung, der alle Formalitäten koordiniert

Was gehört zum Leichenpass-Antrag?

  • Todesbescheinigung (Totenschein des Arztes)
  • Sterbeurkunde (vom Standesamt)
  • Konsularbescheinigung (bei internationalen Transporten — das Konsulat des Ziellandes bestätigt die Papiere)
  • Bestattungsnachweis (Zusage der Bestattung am Zielort)
  • Transportdokumentation (Flugroute oder Transportweg)

Kosten

Der Leichenpass selbst kostet eine Gebühr von 30-100 € (je nach Gesundheitsamt); die Gesamtformalitäten einer internationalen Überführung (Beurkundungen, Übersetzungen, Konsulate) summieren sich auf 200-500 € — hinzu kommen die eigentlichen Transportkosten von 1.500-8.000 € (Details: Überführung).

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: Was tun bei einem Todesfall

Alle Schritte und Formalitäten in einer Checkliste: Was tun im Todesfall?

Häufige Fragen

Beim Gesundheitsamt der Stadt/des Kreises, in dem der Tod eingetreten ist — in der Praxis übernimmt der beauftragte Bestatter den kompletten Antrag mit allen Dokumenten. Manche Gesundheitsämter brauchen 1-3 Werktage; internationale Überführungen mit Konsularbescheinigungen können länger dauern.

Die behördliche Gebühr liegt bei 30-100 €. Für internationale Transporte kommen Übersetzungen, Beglaubigungen und Konsulatsgebühren hinzu (zusammen 200-500 € Formalitäten). Der eigentliche Transport (Flug, Spezialbehältnis) kostet 1.500-8.000 € je nach Land und Entfernung.

In der Regel nein — innerdeutsche Überführungen zwischen Bundesländern laufen über die Bestatter-Logistik mit dem Totenschein. Manche Bundesländer verlangen gesonderte Begleitscheine. Der Bestatter kennt die Länderregeln und begleitet alle Formalitäten.

Er gilt für die konkrete Überführung — in der Regel einige Tage bis Wochen (an die Transportplanung gekoppelt). Fristen hängen vom Gesundheitsamt und Zielland ab; bei Verzögerungen (Flugausfälle, Konsulatsformalitäten) kann die Genehmigung verlängert werden.

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