Warum ein Testament errichten?
Ein Testament ist die Verfügung von Todes wegen, in der man festlegt, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den Wünschen des Erblassers entspricht. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle:
- Sie bestimmen, wer erbt und wer nicht
- Sie können Vermögen gezielt verteilen
- Sie können Vermächtnisse (Einzelgegenstände) zuweisen
- Sie können einen Testamentvollstrecker benennen
- Sie können Kinder absichern
Arten des Testaments
Privatschriftliches Testament
Ein handschriftlich verfasstes Testament, das vom Erblasser komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss. Vorteile:
- Kostenlos
- Kann jederzeit errichtet werden
- Privat und vertraulich
Nachteile: Gefahr von Formfehlern, Streit über Auslegung, kann verloren gehen.
Notarielles Testament
Ein Testament, das vor einem Notar errichtet wird. Der Notar beurkundet die Erklärung. Vorteile:
- Formfehler ausgeschlossen
- Notar prüft die Tragweite
- Hinterlegung beim Nachlassgericht (geht nicht verloren)
- Höhere Beweiskraft
Nachteile: Notarkosten (je nach Vermögen, typischerweise 100 bis 500 Euro).
Berliner Testament
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und nach dem Tod des Längstlebenden das Vermögen an die Kinder geht. Die häufigste Form des Ehegattentestaments in Deutschland.
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben sein — nicht getippt, nicht gedruckt, nicht nur unterschrieben. Wird es auf einem Computer geschrieben und nur unterschrieben, ist es ungültig.
Was muss im Testament stehen?
- Überschrift: "Mein Testament" oder "Letzter Wille"
- Ort und Datum: Unverzichtbar für die Feststellung der zeitlichen Reihenfolge
- Erbeinsetzung: Wer Erbe(n) sein soll(en) und in welchen Quoten
- Vermächtnisse: Einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen
- Testamentsvollstrecker: Optional, aber empfohlen bei komplexen Nachlässen
- Schlussklausel: "Dies ist mein letzter Wille. Alle früheren Verfügungen widerrufe ich."
- Unterschrift: Eigenhändig, mit Vor- und Zuname
Formvorschriften
- Eigenhändigkeit: Komplett von Hand geschrieben (beim privaten Testament)
- Unterschrift: Mit Vor- und Zunamen, am Ende des Textes
- Ort und Datum: Unverzichtbar — ohne Datum ist das Testament ungültig
- Geschäftsfähigkeit: Der Erblasser muss volljährig und geschäftsfähig sein
Änderung und Widerruf
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser geschäftsfähig ist. Möglichkeiten:
- Neues Testament errichten (widerruft das alte automatisch, wenn im neuen ein Widerruf formuliert ist)
- Vernichtung des Testaments (Zerreißen, Verbrennen)
- Ausdrücklicher Widerruf in einem neuen Dokument
Bei einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegatten) können sich Verfügungen als bindend erweisen, d.h. der Überlebende kann sie nicht mehr ohne weiteres ändern. Lassen Sie sich bei einem Ehegattentestament beraten.
Kosten
- Privatschriftliches Testament: 0 Euro
- Notarielles Testament: ca. 100 bis 500 Euro (abhängig vom Vermögenswert)
- Hinterlegung beim Nachlassgericht: ca. 75 Euro (einmalig)
- Aufhebung beim Nachlassgericht: ca. 25 Euro
Testament sicher aufbewahren
Ein Testament nützt nur, wenn es nach dem Tod gefunden wird. Möglichkeiten:
- Privat: Zu Hause an einem sicheren und den Angehörigen bekannten Ort
- Notar: Wird beim Nachlassgericht hinterlegt (nur bei notariellem Testament)
- Nachlassgericht: Private Testamente können gegen Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegt werden
- Vertrauensperson: Ein Anwalt oder Vertrauter verwahrt es
Empfehlung: Geben Sie den Angehörigen Bescheid, dass es ein Testament gibt und wo es liegt.
Erbfolge und letzte Wünsche zusammen denken: Bestattungsvorsorge auf bestattungsinfo24.de



