Eintrag 527 · Formalitäten & Behörden

Digitale Nachlassverwaltung

Was passiert mit E-Mails, Accounts und Profilen nach dem Tod — rechtliche Grundlagen und Anbieter.

Digitale Nachlassverwaltung

Nach dem Tod hinterlassen Menschen digitale Spuren: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Abonnements, Krypto-Wallets. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass? Wer darf zugreifen, wer verwaltet die Profile — und wie regelt man das zu Lebzeiten?

Was gehört zum digitalen Nachlass?

  • Kommunikation: E-Mail, WhatsApp, Messenger-Chats
  • Social Media: Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn
  • Cloud & Dateien: Fotos, Dokumente, Cloud-Speicher
  • Finanzen: Online-Banking, PayPal, Kryptowährungen, Abos (Netflix, Spotify)
  • Domains, Websites, Blogs, Kanäle (YouTube)
  • Digitale Güter: E-Books, Spiele, Musik-Downloads (frequently nur Lizenzen!)

Rechtliche Lage in Deutschland

Der digitale Nachlass ist vererbbar (BGH-Urteil 2018): Erben haben grundsätzlich das Recht, auf Konten und Daten zuzugreifen — wie auf physischen Nachlass. ABER:

  • Nutzungsbedingungen: Plattformen regulieren den Zugang (Facebook: Gedenkzustand oder Löschung; Google/Apple: eigene Prozesse)
  • Persönlichkeitsrechte: Verstorbene haben postmortale Persönlichkeitsrechte — keine Bloßstellung
  • Datenschutz: DSGVO gilt eingeschränkt; Plattformen verlangen häufig Nachweise (Sterbeurkunde, Erbnachweis)

Was Erben praktisch tun

  1. Übersicht schaffen: Welche Accounts existieren? (Passwortmanager, Browser-Lesezeichen, Post prüfen)
  2. Plattformen kontaktieren: Mit Sterbeurkunde + Erbnachweis Zugang oder Löschung beantragen
  3. E-Mails weiterleiten: Für Fristen und Verträge (Nachsendung + Absender informieren)
  4. Social Media: Gedenkzustand, Löschung oder Übernahme (je nach Plattform-Regeln)
  5. Abos kündigen: Streaming, Software, Vereine — Details: Verträge kündigen

Vorsorge für den digitalen Nachlass

  • Vollmacht digital erweitern: Vorsorgevollmacht ausdrücklich auf digitale Konten erstrecken
  • Passwort-Verwahrung: Passwortmanager mit Notfallzugriff (z.B. "Notfallkontakt"), oder versiegeltes Umschlag vertraut hinterlegen (mit Rechtsanwalt/Notar)
  • Wünsche dokumentieren: Was soll mit Profilen passieren? (Löschen, Gedenken, Archiv) — in der Bestattungsverfügung ergänzen
  • Digitale Testaments-Vollmacht: Spezielle Anweisungen für Online-Konten (spezialisierte Anbieter, Notare)

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: den Todesfall-Ratgeber

Formalitäten praktisch abarbeiten statt nachschlagen: die Checkliste auf bestattungsinfo24.de

Häufige Fragen

Mit Nachweis (Sterbeurkunde) können Angehörige das Profil in den Gedenkzustand versetzen (freundes-sichtbar, keine Änderungen mehr) oder löschen lassen. Vorher nominierte 'Vermächtnis-Kontakte' können Basis-Verwaltung übernehmen. Erben haben Anspruch auf Auskunft über Basisdaten; private Nachrichten sind geschützt. Instagram (Meta) hat ähnliche Regeln.

Grundsätzlich ja — E-Mail-Konten gehören zum vererbbaren Nachlass (BGH). Anbieter verlangen Nachweise: Sterbeurkunde + Erbnachweis/Erbschein, sometimes Ausweis. Manche Provider (GMX, Web.de, Gmail) haben eigene Prozesse. Praktisch wichtig für Fristen und Verträge — der Account sollte geordnet weitergeführt oder geschlossen werden (Post-Nachsendung einrichten!).

1. Passwort-Manager mit Notfallzugriff einrichten (oder Passwörter versiegelt bei Vertrauten/Anwalt), 2. Wünsche dokumentieren (Profile löschen, gedenken, überlassen), 3. Vorsorgevollmacht ausdrücklich auf digitale Konten erweitern, 4. Digitale Vermögenswerte (Krypto!) im Testament erwähnen. Angebote: professionelle digitale Nachlass-Verwahrer, Notar-Lösungen.

Ja — Krypto-Bestände gehören zum Nachlass. Das Problem: Zugang nur über Private Keys und Seed-Phrasen — ohne sie ist das Vermögen verloren (schon bei Vergessen!). Vorsorge: Seed-Phrasen sicher verwahren (Tresor, Anwalt, vertraute Person), im Testament erwähnen, Erben die Funktionsweise erklären (oder Verwalter benennen). Ohne Vorbereitung ist das Erbe häufig unerreichbar.

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