Eintrag 263 · Kosten & Finanzierung

Bestattungszuschuss — wer die Kosten übernimmt und wie man ihn bekommt

Bestattungszuschuss: Zuschüsse von Arbeitgebern, Berufsgenossenschaft, Versorgungsämtern und Sozialamt — Voraussetzungen, Anträge und Fristen im Überblick.

Wer zahlt die Bestattung mit?

Eine Bestattung kostet schnell mehrere tausend Euro — und viele Hinterbliebene wissen nicht, dass es Zuschüsse geben kann. Seit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegelds für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 ist die Suche nach Geldgebern mühsamer geworden. Es gibt aber weiterhin eine ganze Reihe von Stellen, die unter bestimmten Voraussetzungen die Bestattungskosten übernehmen oder sich daran beteiligen.

Die wichtigsten Kostenträger im Überblick

Zuschussgeber Voraussetzung Höhe (Richtwert)
Arbeitgeber / TarifvertragSterbegeld laut Tarif- oder Arbeitsvertragvertraglich festgelegt
BerufsgenossenschaftTodesfall durch Arbeits- oder Wegeunfall, BerufskrankheitÜbernahme der Bestattungskosten
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes / VersorgungsamtBeamtenschaft, Richter, Soldaten (Sterbegeld je Dienstherrengesetz)je nach Bundesland, oft ein bis mehrere Monatsbezüge
Private KrankenversicherungVereinbartes Sterbegeld im PKV-Tariftarifabhängig
SozialamtHinterbliebene können die Kosten nicht tragen (§ 74 SGB XII)angemessene Kosten, im Regelfall nach dem örtlichen Bestattungsgesetz

So beantragen Sie einen Bestattungszuschuss

  • Arbeitgeber anschreiben: Sterbeurkunde, Nachweis des Arbeitsverhältnisses und Rechnung des Bestatters beilegen; die Personalstelle nennt die nötigen Formulare.
  • Berufsgenossenschaft informieren: Bei Unfällen im Betrieb oder auf dem Weg gilt die gesetzliche Unfallversicherung — Zuständigkeit und Formulare bei der BG erfragen.
  • Sozialamt beantragen: Das Amt gleicht Einkommen und Vermögen der Hinterbliebenen mit den Bestattungskosten ab und übernimmt den angemessenen Restbetrag.
  • Versicherungen prüfen: Neben der Sterbegeldversicherung können auch Unfall- oder Lebensversicherungen leisten — der Artikel zur Lebensversicherung im Todesfall erklärt Details.

Fristen nicht verpassen

Anträge sollten möglichst früh gestellt werden — manche Arbeitgeber und Versicherungen verlangen die Geltendmachung binnen weniger Monate. Beim Sozialamt gilt: Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden, solange die Forderung nicht verjährt ist; wer die Rechnung bereits bezahlt hat, kann eine Übernahme trotzdem verlangen. Wichtig für die Gesamtplanung ist der Blick in alle Bausteine der Bestattungsfinanzierung.

Der passende Ratgeber dazu: mehr dazu auf bestattung.de

Konkrete Preise statt Richtwerte — Bestattungskosten im Detail: Kosten-Überblick auf bestattungsinfo24.de

Häufige Fragen

Nein. Das gesetzliche Sterbegeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Private Krankenversicherungen können je nach Tarif weiterhin eine Sterbegeldleistung vorsehen.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen aber ein Sterbegeld vor — etwa im öffentlichen Dienst. Betroffene sollten bei der Personalstelle nachfragen und Sterbeurkunde sowie Bestattungsrechnung einreichen.

Bei einem Todesfall durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Bestattungskosten. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des Betriebs.

Wenn die Hinterbliebenen die Kosten nicht tragen können, übernimmt das Sozialamt die angemessenen Bestattungskosten (§ 74 SGB XII). Angemessen bedeutet: ortsübliche Kosten einer würdevollen Bestattung, keine Luxusausstattung.

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