Eintrag 363 · Gräber & Friedhof

Wahlgrab

Die selbst gewählte Grabstelle — Familiengrab und Verlängerung.

Was ist ein Wahlgrab?

Ein Wahlgrab (auch Wahlgrabstätte oder Auswahlsgrab genannt) ist eine Grabstelle, deren Lage und Größe man selbst wählen kann — zu Lebzeiten oder im Todesfall. Es ist die flexibelste Grabart auf deutschen Friedhöfen und bildet häufig die Grundlage für Familiengräber über Generationen.

Wahlgrab und Reihengrab im Vergleich

Der entscheidende Unterschied zum Reihengrab: Dort wird die Grabstelle im Todesfall zugeteilt, ohne Wahlmöglichkeit und meist ohne Option auf Zweitbelegung. Das Wahlgrab bietet:

  • Freie Platzwahl innerhalb der Friedhofssektion
  • Mehrfachbelegung (1-, 2-, 4- oder 6-stellig)
  • Verlängerungsmöglichkeit nach Ablauf der Ruhezeit
  • Reservierung zu Lebzeiten möglich

Arten von Wahlgräbern

Erdwahlgrab

Klassische Grabstelle für Sargbestattungen. Doppelgrabstellen ermöglichen zwei nacheinander erfolgende Beisetzungen (erst Verstorbener, dann der Ehepartner nach eigener Bestattung — sogenannte Tiefengräber oder Grabstätten mit Nebenbestattung).

Urnengrab als Wahlgrab

Verkleinerte Grabstelle für Urnen, meist 1–4 Urnen fassend. Beliebt in Kombination mit Kolumbarien-Nischen.

Kinderwählgrab

Spezielle, oft verkleinerte und preisgünstigere Grabstellen für verstorbene Kinder und Fehlgeborene.

Kosten eines Wahlgrabs

Die Grabstellengebühr richtet sich nach Gemeinde, Sektion (Lage im Friedhof) und Größe:

  • Erdwahlgrab (1-stellig): ca. 800–2.000 €
  • Erdwahlgrab (2-stellig): ca. 1.500–3.000 €
  • Urnengrab (2 Urnen): ca. 400–1.500 €
  • Verlängerung nach Ruhezeit: anteilige Neugebühr

Hinzu kommen Beisetzungsgebühren (100–500 € je Beisetzung) und die Grabpflege.

Reservierung zu Lebzeiten

Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden — oft kombiniert mit einer Bestattungsvorsorge. Vorteil: Die Familie muss im Trauerfall nicht suchen und entscheiden, und der Wunschort (nahe der Eltern, unter einem bestimmten Baum) ist gesichert. Reservierungen gelten meist für die reguläre Ruhezeit.

Nutzungsrecht und Vererbung

Der Erwerber erhält ein Nutzungsrecht (kein Eigentum am Grundstück!). Dieses Recht kann nicht vererkt, aber innerhalb der Familie übertragen werden. Bei Mehrfachbelegung werden alle Beisetzungsberechtigten im Grabnutzungsvertrag eingetragen — wichtig, damit später auch der zuletzt Verstorbende dort beigesetzt werden darf.

Steinmetze, Grabmale und Grabstein-Preise finden und vergleichen: gedenkstein.com

Häufige Fragen

Ja, das ist einer der Hauptvorteile. Sie schließen mit der Friedhofsverwaltung einen Grabnutzungsvertrag ab und zahlen die Gebühr für die Ruhezeit. Die Stelle wird für Sie und ggf. Ihre Familie reserviert. Sinnvoll kombinierbar mit einem Vorsorgevertrag.

Je nach Gemeinde und Größe: Erdwahlgrab 800–3.000 € (1–2 stellig), Urnengrab 400–1.500 €. Die Lage innerhalb des Friedhofs beeinflusst den Preis: ruhige Randlagen oder Baumbestand sind teurer. Die Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit kostet etwa den anteiligen Jahresbetrag der Erstgebühr.

Je nach vereinbarter Grabgröße: 1-stellig bis 6-stellig. Ein Doppelgrab für Ehepaare ist die häufigste Form. Wichtig: Das Nutzungsrecht muss für alle vorgesehenen Beisetzungen rechtzeitig erweitert werden — die Friedhofsverwaltung prüft bei jeder Beisetzung, ob das Nutzungsrecht die zusätzliche Beisetzung deckt.

Sie erhalten ein Verlängerungsangebot. Nehmen Sie an, läuft das Nutzungsrecht weiter (Gebühr je nach Friedhof). Lehnen Sie ab, wird das Grab nach einer Übergangsfrist eingeebnet und neu vergeben. Grabsteine müssen vorab entfernt werden.

Ja, an Familienangehörige oder im Grabvertrag Berechtigte — die Übertragung wird bei der Friedhofsverwaltung dokumentiert. Ohne Regelung entscheidet im Zweifel das Erbrecht der Nachlass. Wer langfristig plant, regelt die Nutzungsberechtigung im Familiengrab vertraglich klar.

In der Regel nicht. Das Sozialamt übernimmt Kosten für eine einfache, würdevolle Bestattung — meist Reihengrab oder anonymes Urnengrab. Wahlgrab-Gebühren über dem einfachen Standard muss die Familie tragen. Anders, wenn der Verstorbene die Wahlgrab-Gebühr zu Lebzeiten aus eigenem Vermögen bezahlt hat.

Jetzt einen Bestatter finden

Über 2.600 geprüfte Einträge — neutral und unabhängig.

Bestatter finden
← Vorheriger EintragDer Friedhof