Eintrag 031 · Bestattungsvorsorge

Vorsorgevertrag

Wünsche festlegen und finanziell vorsorgen — der Bestattungsvorsorgevertrag.

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag (auch Vorsorgevertrag genannt) ist eine Vereinbarung zwischen einer Person und einem Bestattungsinstitut. Er regelt die Wünsche zur eigenen Bestattung und sichert die finanzielle Deckung der Bestattungskosten ab. Damit entlastet man die Angehörigen in einer schwierigen Zeit und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden.

Zwei Komponenten des Vorsorgevertrags

1. Bestattungsverfügung (Wünsche)

In der Bestattungsverfügung legt man fest, wie die Bestattung ablaufen soll:

  • Bestattungsart (Erde, Feuer, See, Baum etc.)
  • Art des Sargs oder der Urne
  • Wünsche zur Trauerfeier (Ort, Ablauf, Musik, Redner)
  • Blumen und Dekoration
  • Grabstein und Inschrift
  • Kleidung des Verstorbenen
  • Trauerredner oder Geistlicher

2. Finanzielle Vorsorge

Die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Bestattungsvorsorgeversicherung: Eine Versicherung, die bei Tod die vereinbarte Summe auszahlt
  • Treuhandmodell: Das Geld wird bei einer Treuhandgesellschaft angelegt und zweckgebunden verwendet
  • Sparvertrag: Ein spezielles Konto, das dem Bestatter zusteht
💡 Gut zu wissen

Ein Vorsorgevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden — auch bereits in jüngeren Jahren. Viele Bestatter bieten diesen Service kostenlos an. Die finanzielle Vorsorge kann monatlich (in Raten) oder als Einmalzahlung erfolgen.

Vorteile eines Vorsorgevertrags

  • Entlastung der Angehörigen: Diese müssen in der Trauerzeit keine Entscheidungen treffen und keine Kosten tragen.
  • Eigene Wünsche werden respektiert: Man legt selbst fest, wie man bestattet werden möchte.
  • Finanzielle Sicherheit: Die Kosten sind abgedeckt, keine unerwarteten Belastungen.
  • Schutz vor Pfändung: Vorsorgeverträge sind Hartz-IV-sicher und können nicht gepfändet werden.
  • Steuerfreiheit: Auszahlungen aus Bestattungsvorsorge sind erbschaftsteuerfrei.

Was sollte im Vertrag stehen?

Ein vollständiger Vorsorgevertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  2. Detaillierte Wünsche zur Bestattung
  3. Finanzielle Vereinbarung (Versicherungssumme oder Treuhandbetrag)
  4. Name des beauftragten Bestatters
  5. Ansprechpartner für den Todesfall
  6. Widerrufsklausel
  7. Übertragbarkeit bei Umzug

Kosten

Die Kosten für den Abschluss eines Vorsorgevertrags sind in der Regel kostenlos — man zahlt nur die vereinbarte Bestattungssumme. Die monatlichen Raten liegen typischerweise zwischen 15 und 50 Euro, je nach Bestattungsform und Absicherungshöhe.

⚠ Achtung

Vergleichen Sie Angebote verschiedener Bestatter. Achten Sie auf die Vertragslaufzeit, Konditionen bei Umzug und die Frage, was passiert, wenn der Bestatter insolvent geht. Empfohlen werden Treuhandmodelle, bei denen das Geld unabhängig vom Bestatter verwahrt wird.

Vorsorgevertrag vs. Sterbegeldversicherung

Der Vorsorgevertrag kombiniert die Bestattungsverfügung (Wünsche) mit der finanziellen Absicherung. Die Sterbegeldversicherung sichert nur die finanzielle Seite. Wer bereits eine Sterbegeldversicherung hat, kann eine separate Bestattungsverfügung verfassen, ohne einen Vorsorgevertrag abzuschließen.

Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Bestattungsvorsorge planen (bestattungsinfo24.de).

Häufige Fragen

Ein Vorsorgevertrag ist eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen, die zwei Dinge kombiniert: die schriftliche Festlegung Ihrer Bestattungswünsche (Bestattungsart, Ablauf, Sarg/Urne, Musik etc.) und deren finanzielle Absicherung. Das Geld wird zweckgebunden verwahrt (Treuhand oder Versicherung) und steht im Todesfall für die Bestattung bereit.

Der Abschluss selbst ist kostenlos — man zahlt die vereinbarte Bestattungssumme. Üblich sind Einmalzahlungen (z.B. 3.000–6.000 €) oder monatliche Raten von 15 bis 50 Euro. Wichtig: Die Summe sollte die voraussichtlichen Gesamtkosten decken (einschließlich Friedhofsgebühren) — Details unter Bestattungskosten.

Ja, wenn er über eine Treuhandgesellschaft oder Versicherung läuft — dann ist das Guthaben vom Vermögen des Bestatters getrennt und bei dessen Insolvenz geschützt. Vorsicht bei Verträgen, bei denen das Geld direkt beim Bestatter liegt. Seriöse Anbieter arbeiten mit unabhängigen Treuhändern (z.B. Trustzession) und nennen sie im Vertrag.

Ja. Bestattungsvorsorgeverträge sind Schonvermögen — sie werden im Fall von Bürgergeld/Sozialhilfe nicht als verwertbares Vermögen angerechnet, solange sie zweckgebunden für die Bestattung sind und angemessene Höchstgrenzen nicht übersteigen. Damit schützt die Vorsorge auch das Erbe der Angehörigen: Das Sozialamt kann nicht auf das Vorsorgegeld zugreifen.

Ja, jederzeit. Sie erhalten die eingezahlten Beträge zurück (bei Treuhand meist vollständig, bei Versicherungen anteilig je nach Vertrag — Stornokosten prüfen!). Beim Umzug gilt: Die meisten Verträge sind übertragbar auf einen Partner-Bestatter am neuen Wohnort. Diese Punkte sollten vor Vertragsabschluss geklärt sein.

Die Sterbegeldversicherung sichert nur das Geld — sie zahlt eine Summe aus, die dann für beliebige Kosten verwendet werden kann. Der Vorsorgevertrag legt zusätzlich die Wünsche verbindlich fest und bindet das Geld an die konkrete Bestattung. Wer nur finanziell vorsorgen will, nimmt eine Versicherung; wer auch den Ablauf regeln will, einen Vorsorgevertrag.

Wesentliche Punkte: Bestattungsart (Erde/Feuer/anonym/See/Baum), Wünsche zu Trauerfeier und Musik, Sarg- oder Urnenmodell, gewünschter Friedhof, die finanzielle Deckung, Ansprechpartner für den Todesfall, Widerrufsregelung und Übertragbarkeit bei Umzug. Eine Checkliste bietet der Artikel Bestattungsverfügung.

Es gibt kein festes Alter — ab 50 ist er häufig, aber auch Jüngere schließen ihn ab, z.B. wenn die finanzielle Belastung der Angehörigen vermieden werden soll oder eine Krankheit die Auseinandersetzung mit dem Tod nahelegt. Je früher abgeschlossen, desto niedriger die monatlichen Raten bei Versicherungsmodellen.

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