Was ist die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer (auch Erbschaftssteuer genannt) ist eine Steuer, die anfällt, wenn jemand ein Erbe oder einen Vermögenswert durch Schenkung oder Erbschaft erhält. Sie wird vom Empfänger gezahlt, nicht vom Nachlass. Die Höhe hängt von der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erbe und dem Wert des Erworbenen ab.
Steuerklassen und Freibeträge
Die Erbschaftsteuer unterscheidet drei Steuerklassen mit unterschiedlichen Freibeträgen:
Steuerklasse I
Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erwerb von Todes wegen).
- Ehegatten: Freibetrag 500.000 Euro
- Kinder: Freibetrag 400.000 Euro
- Enkel: Freibetrag 200.000 Euro
- Eltern: Freibetrag 100.000 Euro
Steuerklasse II
Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder.
- Freibetrag: 20.000 Euro
Steuerklasse III
Alle übrigen (nicht-Verwandte, Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft ohne Eintragung).
- Freibetrag: 20.000 Euro
Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft haben denselben Freibetrag wie Ehegatten (500.000 Euro). Nicht eingetragene Lebenspartner fallen in Steuerklasse III (nur 20.000 Euro Freibetrag).
Steuersätze
Oberhalb der Freibeträge gelten folgende Steuersätze (vereinfacht):
| Wert bis... | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 Euro | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 Euro | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 Euro | 15% | 25% | 35% |
| 6.000.000 Euro | 19% | 30% | 35% |
| über 6.000.000 Euro | 30% | 30% | 50% |
Beispiele
Beispiel 1: Kind erbt 350.000 Euro
Freibetrag Kind: 400.000 Euro. Die Erbschaft liegt unter dem Freibetrag — keine Erbschaftsteuer.
Beispiel 2: Kind erbt 600.000 Euro
Freibetrag 400.000 Euro. Steuerpflichtiger Betrag: 200.000 Euro. Steuerklasse I, bis 300.000 Euro: 11%. Erbschaftsteuer: 22.000 Euro.
Beispiel 3: Nichte erbt 100.000 Euro
Freibetrag Steuerklasse II: 20.000 Euro. Steuerpflichtig: 80.000 Euro. Steuersatz bis 300.000 Euro: 20%. Erbschaftsteuer: 16.000 Euro.
Besonderheiten
Eigenheims des Erblassers
Wenn der Ehegatte das Eigenheim des verstorbenen Ehegatten erbt und selbst darin wohnt, bleibt es steuerfrei — unabhängig vom Wert. Voraussetzung: der überlebende Ehegatte zieht nicht aus.
Betriebsvermögen
Betriebsvermögen wird bei der Erbschaftsteuer privilegiert behandelt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Behaltensfrist, Lohnsumme) kann das Betriebsvermögen zu 85% oder sogar 100% steuerfrei bleiben (Verschonungsabschlag).
Schenkungsteuer
Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen der Schenkungsteuer, die technisch identisch zur Erbschaftsteuer ist. Alle 10 Jahre kann der Freibetrag neu genutzt werden. Durch rechtzeitige Schenkungen kann man Erbschaftsteuer sparen.
Ehegatten haben zusätzlich zum normalen Freibetrag (500.000 Euro) einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, wenn der Erblasser bis zu seinem Tod unterhaltspflichtig war. Insgesamt können Ehegatten also 756.000 Euro steuerfrei erben.
Anmeldung und Zahlung
Die Erbschaftsteuer muss vom Erben innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. In einigen Bundesländern entfällt die Anzeigepflicht, wenn der Erwerb unter dem Freibetrag liegt. Die Steuer wird dann durch Bescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gezahlt werden.
Erbschaftsteuer vermeiden
- Schenkungen: Alle 10 Jahre Freibeträge neu nutzen
- Versorgungsfreibetrag: Ehegatten optimal nutzen
- Betriebsvermögen: Verschonungsabschläge nutzen
- Stiftungen: Langfristige Vermögensplanung
- Ehegattenschenkung: Verdopplung der Freibeträge durch Schenkung an Ehegatten und Weitergabe an Kinder



