Was ist das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnort des Verstorbenen. Es ist die zentrale Instanz für alle erbrechtlichen Verfahren: Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Erbausschlagung und Streitigkeiten zwischen Erben.
Zuständigkeiten im Überblick
| Anliegen | Was das Gericht macht |
|---|---|
| Testamentseröffnung | Prüft, eröffnet, protokolliert — Details: Testamentseröffnung |
| Erbschein | Prüft Erbverhältnisse und stellt den amtlichen Erbnachweis aus — Details: Der Erbschein |
| Erbausschlagung | Nimmt die formgerechte Ausschlagung entgegen (6-Wochen-Frist!) |
| Nachlassverwaltung | Bestellt Verwalter, wenn Nachlass und Privatvermögen getrennt werden sollen |
| Nachlassinsolvenz | Eröffnet das Insolvenzverfahren bei überschuldetem Nachlass |
| Nachlasspflegschaft | Bestellt Pfleger für unbekannte/abwesende Erben |
Wann muss man zum Nachlassgericht?
- Testament gefunden? Abliefern (Pflicht!)
- Erbschein benötigt? Antrag stellen (Banken verlangen ihn häufig)
- Erbe ablehnen? Ausschlagung zur Niederschrift (innerhalb 6 Wochen)
- Streit unter Erben? Auseinandersetzung einklagen (Gericht vermittelt/entscheidet)
Kosten des Nachlassgerichts
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG): Erbschein 0,5-1,5 %, Nachlassverwaltung und Insolvenz nach Aufwand. Einfache Testamentseröffnungen sind günstig (unter 100 €). Viele Verfahren können über einen Notar mitlaufen — gleiche Gebühren, aber bequemere Terminierung.
Der passende Ratgeber dazu: den Erbschein beantragen
Der Todesfall als praktische Anleitung, Schritt für Schritt: die Todesfall-Checkliste



