Eintrag 530 · Formalitäten & Behörden

Das Nachlassgericht

Zuständigkeiten, Verfahren und Kosten des Nachlassgerichts.

Was ist das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnort des Verstorbenen. Es ist die zentrale Instanz für alle erbrechtlichen Verfahren: Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Erbausschlagung und Streitigkeiten zwischen Erben.

Zuständigkeiten im Überblick

AnliegenWas das Gericht macht
TestamentseröffnungPrüft, eröffnet, protokolliert — Details: Testamentseröffnung
ErbscheinPrüft Erbverhältnisse und stellt den amtlichen Erbnachweis aus — Details: Der Erbschein
ErbausschlagungNimmt die formgerechte Ausschlagung entgegen (6-Wochen-Frist!)
NachlassverwaltungBestellt Verwalter, wenn Nachlass und Privatvermögen getrennt werden sollen
NachlassinsolvenzEröffnet das Insolvenzverfahren bei überschuldetem Nachlass
NachlasspflegschaftBestellt Pfleger für unbekannte/abwesende Erben

Wann muss man zum Nachlassgericht?

  • Testament gefunden? Abliefern (Pflicht!)
  • Erbschein benötigt? Antrag stellen (Banken verlangen ihn häufig)
  • Erbe ablehnen? Ausschlagung zur Niederschrift (innerhalb 6 Wochen)
  • Streit unter Erben? Auseinandersetzung einklagen (Gericht vermittelt/entscheidet)

Kosten des Nachlassgerichts

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG): Erbschein 0,5-1,5 %, Nachlassverwaltung und Insolvenz nach Aufwand. Einfache Testamentseröffnungen sind günstig (unter 100 €). Viele Verfahren können über einen Notar mitlaufen — gleiche Gebühren, aber bequemere Terminierung.

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Häufige Fragen

Das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen — nicht der Sterbeort und nicht der Wohnort der Erben! Wohnte der Verstorbene z.B. in Kassel und starb auf Besuch in Hamburg, ist das Amtsgericht Kassel zuständig. Bei Auslandswohnsitz gelten besondere Zuständigkeitsregeln (EuErbVO) — der Anwalt oder Notar klärt das.

Verfahrensgebühren nach dem Nachlasswert: Testamentseröffnung günstig (unter 100 €), Erbschein 0,5-1,5 % des Nachlasses (bei 300.000 € also 900-4.500 €), Nachlasspflegschaft/Verwaltung nach Aufwand. Tipp: notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll sparen den Erbschein häufig komplett.

Für die meisten Verfahren nein: Anträge (Erbschein, Ausschlagung via Notar) können schriftlich oder über den Notar laufen. Persönlich erscheinen muss man, wenn das Gericht einladen (Testamentseröffnung) oder eine eidesstattliche Versicherung abnehmen will. Der Notar vor Ort kann vieles stellvertretend abwickeln.

Einfache Testamentseröffnungen: 1-4 Wochen. Erbscheine: 4-12 Wochen (Prüfung der Erbverhältnisse, Urkunden, ggf. Anhörungen). Komplexe Verfahren (Erbengemeinschaften mit Streit, Auslandsbezüge, unklare Verhältnisse): Monate bis Jahre. Beschleunigen: vollständige Unterlagen, klare Anträge, Anwalt/Notar mit Nachlasserfahrung.

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