Krankenversicherung nach dem Tod
Mit dem Tod endet die Krankenversicherung des Verstorbenen — aber für Hinterbliebene entstehen Übergangsfragen: Familienversicherte brauchen neuen Schutz, Witwenrentner haben Sonderregeln, und freiwillig Versicherte hinterlassen manchmal Beitragsforderungen.
Was nach dem Tod zu tun ist
- Mitgliedschaft beenden: Krankenkasse mit Sterbeurkunde informieren — die Mitgliedschaft endet automatisch zum Sterbemonat, die Kasse braucht die Urkunde für die Abmeldung
- Familienversicherung prüfen: Mitversicherte Ehepartner und Kinder verlieren ihre Absicherung — Neuanmeldung innerhalb von 3 Monaten! (Nachversicherung oder eigene Versicherung)
- Beiträge stoppen: Laufende Beitragsabbuchungen kündigen (Bank informieren); zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet
- Leistungen klären: Offene Arztrechnungen und Krankengeld-Ansprüche des Verstorbenen gehören zum Nachlass (Forderungen!)
Die Nachversicherung
Wer als Familienversicherter (Ehepartner, Kind bis 23/25) über den Verstorbenen versichert war, hat ein Nachversicherungsrecht: innerhal von 3 Monaten nach dem Tod kann er sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern — ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Voraussetzung: Vorversicherung über den Verstorbenen.
- Kündigungsschutz: Die Kasse darf nicht wegen "Vorerkrankungen" ablehnen
- Beitrag: Freiwillige Versicherung kostet Mindestbeitrag (ca. 220 €/Monat plus Zusatzbeitrag — Stand: aktuelle Sätze prüfen)
- Alternative: Eigene Beschäftigung (Pflichtversicherung), Schüler-/Studenten-Status, oder private Versicherung (Gesundheitsprüfung!)
Besonderheiten bei Privatversicherten
- Verträge laufen weiter auf die Erben über — kündigen oder fortführen
- Beitragsrückstände gehören zum Nachlass (Schulden)
- Mitversicherte Familienangehörige brauchen ggf. eigenen Schutz — Nachversicherungsgesetz greift hier anders (private Tarife)
- Sterbegeld-Klauseln: Manche privaten Tarife zahlen Sterbegeld — Verträge prüfen (Details: Sterbegeld)
Witwenrente und Krankenversicherung
Bezieher einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind krankenversichert über die Rente: Die Witwenrente zählt als eigener Versicherungsgrund — Beiträge zahlen Witwenrentner selbst (anteilig von der Rente). Familienversicherung entfällt dann.
Der passende Ratgeber dazu: Versicherungen kündigen oder weiterführen
Formalitäten praktisch abarbeiten statt nachschlagen: die Checkliste auf bestattungsinfo24.de



