Eintrag 533 · Formalitäten & Behörden

Verträge kündigen

Strom, Telefon, Versicherungen, Abos — alle Verträge nach dem Tod.

Verträge nach einem Todesfall kündigen oder übertragen

Nach dem Tod laufen die Verträge des Verstorbenen weiter — sie gehen grundsätzlich auf die Erben über (Miete, Strom, Telefon). Die Erben können kündigen, übernehmen oder übertragen. Wichtig: mit Sterbeurkunde kündigen und Fristen kennen.

Die wichtigsten Verträge im Überblick

Mietvertrag

Erben haben ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3-Monats-Frist (§ 580 BGB). Kündigung binnen 1 Monat nach Kenntnis des Erbfalls — dann läuft die Miete nur noch 3 Monate. Details: Todesfall im Mietrecht.

Strom, Gas, Wasser

Verträge gehen auf Erben über. Diese können außerordentlich kündigen (mit Sterbeurkunde), den Vertrag auf den neuen Mieter übertragen lassen oder selbst übernehmen. Stromzähler-Stände dokumentieren!

Telekommunikation (Telefon, Internet, Mobilfunk)

  • Festnetz/Internet: Kündigung mit Sterbeurkunde — meist sofort ohne Frist, weil der Vertrag personenbezogen ist
  • Mobilfunk: Kündigung mit Sterbeurkunde; Restlaufzeiten erlassen die meisten Anbieter
  • Rufnummern: können sometimes auf Angehörige portiert werden

Zeitungen, Zeitschriften, Abos

Mit Sterbeurkunde außerordentlich kündigen — Verlage erstatten frequently anteilige Beträge. Gleiches gilt für Vereine, Fitnessstudios, Streaming-Abos (Netflix, Spotify) und Software-Abos.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Abmeldung mit Sterbeurkunde — der Beitrag endet zum Folgemonat. Online oder schriftlich; die Wohnung zählt weiter, wenn Erben oder Nachmieter dort gemeldet sind (dann übernehmen sie den Beitrag).

Versicherungen

  • Haftpflicht, Hausrat, KFZ: Erben können sofort kündigen (außerordentliches Recht mit Sterbeurkunde)
  • Lebens-/Sterbegeldversicherungen: NICHT kündigen — Leistungen beantragen! (Auszahlung an Bezugsberechtigte)
  • Krankenversicherung: Mitgliedschaft endet, aber Nachversicherung prüfen — Details: Krankenversicherung nach dem Tod

Checkliste Kündigung

  • ☐ Sterbeurkunden besorgen (5-10 Stück)
  • ☐ Alle laufenden Verträge auflisten (Post, Daueraufträge prüfen)
  • ☐ Je Kündigung: Sterbeurkunde-Kopie beilegen
  • ☐ Kündigungsbestätigungen sammeln
  • ☐ Zahlungen stoppen (Daueraufträge bei der Bank kündigen)

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: Versicherungen kündigen oder weiterführen

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Häufige Fragen

Praktisch alle laufenden: Miete (3-Monats-Sonderkündigungsrecht), Strom/Gas, Telefon/Internet/Mobilfunk, Zeitungen und Abos, Haftpflicht/Hausrat/KFZ-Versicherungen, GEZ/Rundfunkbeitrag, Vereine, Streaming-Dienste. NICHT kündigen: Lebens-/Sterbegeldversicherungen (dort stattdessen Leistungen beantragen).

Fast immer ja — als Kopie reicht (Original bei Behörden). Bestellen Sie 5-10 Sterbeurkunden beim Standesamt (je 10-15 €), damit Sie für alle Kündigungen, Banken und Versicherungen ausgestattet sind. Manche Anbieter akzeptieren auch den Totenschein — Sterbeurkunde ist aber der sichere Standard.

Ja — sinnvoll bei: Mietwohnung (wenn ein Erbe einziehen will), Strom/Internet (wenn die Wohnung weitergenutzt wird), Versicherungen (KFZ übernehmen). Der Anbieter braucht die Übernahme-Erklärung und Sterbeurkunde; bei Mieten prüft der Vermieter die Bonität des übernehmenden Erben.

Ja — unbedingt: Abmeldung mit Sterbeurkunde, der Beitrag endet zum Folgemonat der Abmeldung. Ohne Abmeldung läuft er weiter und die Erben zahlen unnötig. Wohnen Nachmieter oder Erbe in der Wohnung, zahlen sie ab Einzug. Online-Abmeldung unter www.rundfunkbeitrag.de in wenigen Minuten möglich.

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