Eintrag 534 · Formalitäten & Behörden

Bankkonten nach dem Tod

Konten sperren, freigeben, auflösen — was Erben bei Banken beachten.

Bankkonten nach dem Tod

Der Tod ändert alles bei den Bankkonten des Verstorbenen: Verfügungen sind nur noch mit Erbnachweis möglich, Daueraufträge laufen weiter (oder nicht), und die Erben müssen handeln. Ziel: Konten sichern, laufende Zahlungen klären und den Zugang zum Guthaben erhalten.

Was sofort zu tun ist

  1. Bank informieren: Tod mit Sterbeurkunde melden — die Bank sperrt Verfügungen und Daueraufträge (Schutz vor unbefugtem Zugriff)
  2. Gemeinschaftskonten prüfen: "Oder"-Konten bleiben für den Überlebenden nutzbar; "Und"-Konten sind gesperrt bis zum Erbnachweis
  3. Vollmachten prüfen: Vorsorgevollmachten über den Tod hinaus: Manche Banken akzeptieren Verfügungen des Bevollmächtigten weiter — Frequently verlangen sie trotzdem den Erbnachweis
  4. Lastschriften und Daueraufträge dokumentieren: Was läuft? Was soll weiterlaufen (Miete!), was gestoppt werden?

Der Zugang zum Guthaben

Die Bank verlangt für Verfügungen über das Konto:

  • Erbschein (klassischer Weg — 0,5-1,5 % vom Nachlasswert, Details: Der Erbschein), oder
  • Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll (viele Banken akzeptieren das — kostenlos!), oder
  • Konto-Vollmacht mit Todesfall-Klausel (Vorsorgevollmacht mit ausdrücklicher Geltung über den Tod hinaus)

Tipp: Vor dem Erbscheins-Antrag die Bank fragen, was sie akzeptiert — das spart tausende Euro.

Bestattungskosten vom Konto zahlen?

Banken zahlen frequently die Bestattungskosten direkt aus dem Guthaben an den Bestatter, wenn die Rechnung vorgelegt wird — ohne Erbnachweis. Das ist eine Kulanz, kein Recht: freundlich fragen! Alternativ legen Erben vor und lassen sich aus dem Nachlass erstatten.

Nachlasskonto

Bei mehreren Erben wird das Konto frequently in ein Nachlasskonto umgewandelt: Es läuft nur noch für Nachlass-Zahlungen (Bestattung, Schulden, Verträge) — Verfügungen nur gemeinschaftlich. Das schützt die Erben gegeneinander und trennt Nachlass von Privatvermögen.

Spareinlagen und Depots

Sparbücher, Festgelder und Wertpapierdepots fallen in den Nachlass. Die Erben lassen sie auflösen oder übertragen: Wertpapiere können auf ein Erben-Depot übertragen werden (steuerliche Folgen beachten — Freibeträge des Verstorbenen enden).

Der passende Ratgeber dazu: Was tun bei einem Todesfall

Alle Schritte und Formalitäten in einer Checkliste: Was tun im Todesfall?

Häufige Fragen

Die Bank sperrt es nach der Todmeldung für Verfügungen — Daueraufträge und Lastschriften laufen teils weiter (oder werden gestoppt; klären!). Guthaben gehört zum Nachlass. Verfügungen erhalten die Erben nur mit Erbnachweis (Erbschein, notarielles Testament + Protokoll oder wirksame Vollmacht). Ohne Erbnachweis bleibt das Konto eingefroren.

Beim 'Oder'-Konto: ja — jeder Inhaber kann allein verfügen, der Überlebende behält den vollen Zugang (auch für den Anteil des Verstorbenen — zivilrechtlich gehört der zum Nachlass, praktisch nutzen viele Banken das weiter). Beim 'Und'-Konto: beide Unterschriften nötig — mit dem Tod ist es blockiert bis zum Erbnachweis. Kontomodell prüfen!

Wege: 1. Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll — viele Banken akzeptieren das als Erbnachweis (kostet nichts). 2. Vorsorgevollmacht mit Todesfall-Geltung — Bank entscheidet. 3. Bestattungskosten-Direktzahlung an den Bestatter aus dem Guthaben (Kulanzfrage). 4. Teil-Auszahlung für dringende Bedürfnisse (manche Banken geben kleine Beträge mit Vollmacht frei). Sonst: Erbschein beantragen.

Die Erben — als Gesamtschuldner, mit ihrem ganzen Vermögen! Deshalb vor Annahme immer prüfen: Nachlass unter den Strich positiv? Bei Überschuldung die Ausschlagung prüfen (6-Wochen-Frist!). Dispo-Schulden, Kredite und offene Lastschriften zählen alle zum Nachlass.

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