Eintrag 258 · Kosten & Finanzierung

Witwen- & Waisenrente

Hinterbliebenenrente beantragen — Voraussetzungen und Höhen.

Was ist die Witwen- und Waisenrente?

Die Witwen- und Waisenrente ist die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung: Sie sichert Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versicherten ab. Sie soll verhindern, dass Hinterbliebene allein durch den Tod des Ernährers in finanzielle Not geraten.

Die Witwenrente

Die große Witwenrente

Für unter 45-jährige Witwen und Witwer mit Kindern oder ab 45/47 (steigend auf 47): beträgt 25-55 % der Rente des Verstorbenen — kombiniert mit eigenem Einkommen wird sie gekürzt. Die große Witwenrente wird gezahlt, solange die Bedingungen bestehen.

Die kleine Witwenrente

Für jüngere Witwen/Witwer ohne Kinder: beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird maximal 24 Monate gezahlt. Danach endet sie — Ausnahme: Übergang zur großen Witwenrente bei Alter/Kindern.

Witwenrente an Geschiedene

Auch Geschiedene können eine Witwenrente erhalten — wenn die Ehe mindestens 10 Jahre bestand und der/die Geschiedene keine eigene angemessene Versorgung hat. Voraussetzungen sind strenger.

Die Waisenrente

  • Halbwaisenrente: Für Kinder mit einem noch lebenden Elternteil — ca. 10 % der Rente des Verstorbenen
  • Vollwaisenrente: Für Kinder ohne lebende Eltern — ca. 20 %
  • Bis 18 Jahre oder bis 27 bei Ausbildung/Studium (Schüler, Studenten, Azubis)
  • Für unverheiratete Kinder; bei Behinderung ohne Altersgrenze

Voraussetzungen und Beantragung

  • Allgemeine Wartezeit: Der Verstorbene musste 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben (oder Unfall-/Erwerbsminderungsrente bezogen haben)
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (online, telefonisch, vor Ort) — mit Sterbeurkunde, Eheurkunde, Ausweis, Kontodaten
  • FRIST: Frühestmöglich beantragen — die Rente wird maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt!
  • Nach dem Tod wird zunächst das Sterbevierteljahr gezahlt: die volle Rente des Verstorbenen für 3 Kalendermonate (Anrechnung auf Hinterbliebenenrente)

Kürzung und Hinzuverdienst

Die Witwenrente wird mit eigenem Einkommen gekürzt (Freibeträge, dann 40 % Anrechnung):

  • Erwerbseinkommen (Arbeit, Selbstständigkeit)
  • Eigene Rente(n)
  • Vermögenseinkünfte (ab bestimmten Freigrenzen)

Der Witwengeld-Freibetrag (2026: ca. 1.000 €/Monat brutto) schützt kleine Einkommen vollständig.

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: Bestattungskosten im Detail

Was eine Bestattung kostet — Preise und Sparmöglichkeiten: die Kosten-Übersicht

Häufige Fragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung: online (www.deutsche-rentenversicherung.de), telefonisch (0800 1000 4800) oder persönlich in der Auskunfts- und Beratungsstelle. Unterlagen: Sterbeurkunde, Eheurkunde, eigene Ausweisdaten, Kontoverbindung, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Wichtig: innerhalb von 12 Monaten beantragen — die Rente wird maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt, jeder Monat Verzug kostet Geld.

Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen, max. 24 Monate. Große Witwenrente: 55 % (Alte Bundesländer) bzw. 25-55 % je nach Situation (Kinder, Alter). Das eigene Einkommen kürzt die Rente — nach einem Freibetrag (ca. 1.000 €/Monat) werden 40 % des übersteigenden Einkommens angerechnet. Genaue Berechnung: Beratungsstelle der DRV.

Die volle Rente des Verstorbenen wird 3 Kalendermonate nach dem Tod weitergezahlt — als Übergangshilfe für die akute Zeit (Bestattung, Haushalt, laufende Kosten). Danach beginnt die reguläre Witwenrente. Das Sterbevierteljahr gilt für Ehegatten; für Waisen gibt es eigene Übergangsregeln. Achtung: zu viel gezahlte Renten nach dem Sterbevierteljahr müssen zurückgezahlt werden.

Möglich, wenn: Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, der/die Geschiedene nicht wieder verheiratet war, und eigene Altersversorgung nicht angemessen ist (Splitting-Vergleich). Die 'Witwenrente an Geschiedene' ist strenger geregelt — die DRV prüft sorgfältig. Nach Wiederheirat endet jede Witwenrente.

So schnell wie möglich — auch hier gilt die 12-Monats-Rückwirkung als Obergrenze. Waisenrente gibt es bis 18, oder bis 27 bei Schul-/Berufsausbildung/Studium (Nachweise nötig). Nach jeder Änderung (Ausbildungsende, Heirat, Altersüberschreitung) endet sie — die DRV prüft periodically.

Ja — mit der Wiederheiratung endet die Witwenrente. Es gibt einen Abfindungsbeitrag (einmalige Zahlung von 24 Monatsrenten der kleinen Witwenrente), wenn die kleine Witwenrente noch gelaufen wäre. Die neue Ehe bringt eigene Ansprüche. Waisenrenten bleiben von der Wiederheirat des hinterbliebenen Elternteils unberührt.

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