Eintrag 536 · Formalitäten & Behörden

Todesfall im Arbeitsrecht

Sonderurlaub, Gehalt, Kuendigung — Rechte von Beschaeftigten und Erben.

Todesfall im Arbeitsrecht

Der Tod eines nahen Angehörigen wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf: Sonderurlaub für die Bestattung, offene Gehaltsansprüche des Verstorbenen und die Rechte der Erben gegenüber dem Arbeitgeber.

Sonderurlaub für Trauernde

Bei Tod naher Angehöriger haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung ("Sonderurlaub" oder "Trauertage"):

  • Gesetzlich: § 616 BGB — bei schwerwiegenden Ereignissen (Bestattung nahestehender Personen) kurze bezahlte Freistellung, soweit nicht unzumutbar
  • Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen: Häufig konkreter geregelt — typisch: 1-2 Tage bei Tod des Ehepartners, eines Kindes oder Elternteils, 1 Tag bei Geschwistern/Großeltern
  • Ohne klare Regelung: Angemessen kurz (1-3 Tage für Bestattung + Vorbereitung); längere Trauerphasen über Urlaub oder unbezahlte Freistellung klären
  • Beantragen: Arbeitgeber rechtzeitig informieren, Grund nennen, Bestattungstermin nennen — Nachweis sometimes erwünscht (Totenschein)

Gehaltsansprüche des Verstorbenen

Offene Ansprüche gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über:

  • Restgehälter: Bis zum Sterbemonat zustehende Bezüge ( anteilig)
  • Urlaubsabgeltung: Noch nicht genommener Urlaub wird abgegolten — der Anspruch vererbt sich (EuGH/BAG: Urlaubsabgeltung ist vererblich!)
  • Tantiemen/Boni: Anteilige Ansprüche, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Todesfall-Leistungen des Betriebs: Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zahlen Sterbegeld an die Familie (z.B. 1 Monatsgehalt) — prüfen!
  • Betriebliche Altersvorsorge: Hinterbliebenenrenten nach den Regeln des Versorgungswerks

Erben gegenüber dem Arbeitgeber

  1. Arbeitgeber informieren (Sterbeurkunde, als Erben benennen)
  2. Abrechnung anfordern: Restgehalt, Urlaubsabgeltung, Todesfall-Leistungen
  3. Private Gegenstände aus dem Betrieb abholen
  4. Betriebliche Versorgungswerke kontaktieren (Hinterbliebenenrenten!)
  5. Steuern: Die Abfindungen unterliegen der Erbschaftsteuer (Betriebsrenten an Ehegatten frequently steuerlich begünstigt)

Der passende Ratgeber dazu: die ersten Schritte im Überblick

Der Todesfall als praktische Anleitung, Schritt für Schritt: die Todesfall-Checkliste

Häufige Fragen

Gesetzlich: kurzfristige bezahlte Freistellung nach § 616 BGB (Bestattung naher Angehöriger). Konkret regeln Tarifverträge und Arbeitsverträge: typisch 1-2 Tage bei Ehepartner/Kind/Eltern, 1 Tag bei Geschwistern/Großeltern, für die Bestattung plus Anfahrt. Längere Abwesenheit: Urlaub oder unbezahlte Freistellung vereinbaren. Ohne Regelung: das Angemessene — meist 2 Arbeitstage für die Bestattung.

Nein — der Urlaubsanspruch vererbt sich: Nach EuGH und BAG haben die Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die offenen Urlaubstage des Verstorbenen (in Geld, nach dem Gehaltsniveau). Der Arbeitgeber rechnet ab; die Abgeltung gehört zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer.

Die Erben: Das Gehalt bis zum Todestag ( anteilig) geht als Nachlassforderung auf sie über. Zusätzlich: Urlaubsabgeltung, anteilige Boni und Sonderzahlungen nach Vertrag/Tarif. Manche Betriebe zahlen freiwilliges Sterbegeld an die Familie (Tarif-/Betriebsvereinbarungen prüfen). Die Erben melden sich mit Sterbeurkunde beim Arbeitgeber.

Längere Trauerzeiten kann man nicht erzwingen — bezahlte Freistellung gilt nur für die kurze akute Phase (Bestattung). Für mehr: Urlaub beantragen, unbezahlte Freistellung verhandeln, oder — bei krankmachender Trauer — Krankmeldung (Trauer kann eine Erkrankung sein; die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld ab der Wartezeit). Fairge Arbeitgeber bewilligen häufig Kulanz.

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