Eintrag 255 · Kosten & Finanzierung

Sterbegeld

Leistungen der Krankenkasse und was nach der Reform bleibt.

Was ist Sterbegeld?

Sterbegeld war eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die bei Tod eines Mitglieds gezahlt wurde. Bis Ende 2021 zahlten die Krankenkassen ein Sterbegeld von etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Seit dem 1. Januar 2022 wurde das Sterbegeld abgeschafft — die Krankenkassen zahlen kein Sterbegeld mehr.

Die Abschaffung 2022

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Betroffen sind alle gesetzlich Versicherten. Privatversicherte können je nach Vertrag weiterhin Sterbegeld erhalten.

💡 Gut zu wissen

Für Personen, die vor dem 1. Januar 2022 verstorben sind, wurde das Sterbegeld noch gezahlt. Für alle nach diesem Datum eintretenden Todesfälle entfällt die Leistung.

Was tun nach der Abschaffung?

Da das Sterbegeld weggefallen ist, müssen die Bestattungskosten anderweitig abgesichert werden. Möglichkeiten:

Private Sterbegeldversicherung

Eine Versicherung, die bei Tod eine vereinbarte Summe auszahlt. Beiträge variieren je nach Alter und Summe (typischerweise 10 bis 50 Euro monatlich für 5.000 Euro Versicherungssumme).

Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Vertrag mit dem Bestatter, der die Wünsche und die finanzielle Absicherung kombiniert. Die monatlichen Raten sind oft günstiger als eine Versicherung.

Sparen

Einfach einen Geldbetrag auf einem Konto zurücklegen. Nachteil: nicht Hartz-IV-sicher, muss bei Arbeitslosigkeit verwendet werden.

Treuhandmodell

Geld wird bei einer Treuhandgesellschaft zweckgebunden angelegt. Sicherheit, dass das Geld nur für die Bestattung verwendet wird.

⚠ Wichtig

Wer vor 2022 auf das Sterbegeld der Krankenkasse vertraut hat, muss jetzt Vorsorge treffen. Die Bestattungskosten (durchschnittlich 3.000 bis 6.000 Euro) können die Angehörigen sonst überraschend belasten.

Sterbegeld vs. Bestattungsvorsorge

Merkmal Sterbegeld (Krankenkasse) Private Vorsorge
Status Abgeschafft (seit 2022) Aktuell und empfohlen
Leistung ca. 1.000 Euro Bis zu 10.000 Euro oder mehr
Beiträge In Krankenkassenbeitrag enthalten Monatlich 10 bis 50 Euro
Wünsche Keine Bestattungsverfügung möglich

Ausnahmen

Folgende Personen können weiterhin Sterbegeld erhalten:

  • Privatversicherte: Je nach Tarif kann Sterbegeld vereinbart sein
  • Betriebsrentner: Manche Betriebsrenten beinhalten Sterbegeld
  • Gewerkschaftsmitglieder: Manche Gewerkschaften zahlen Sterbegeld
  • Kirchen: Manche Landeskirchen zahlen Sterbegeld an ihre Mitglieder

Was ist mit dem Sterbegeld der Beamten?

Beamte haben nach wie vor Anspruch auf Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Die Höhe variiert je nach Besoldungsgruppe und Dienstalter. Ein Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall gestellt werden.

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Bestattungskosten im Detail

Was eine Bestattung kostet — Preise und Sparmöglichkeiten: die Kosten-Übersicht

Häufige Fragen

Nein. Seit dem 1. Januar 2022 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Bis Ende 2021 zahlten sie etwa 1.000–1.500 € für die Bestattung eines Mitglieds. Diese Leistung wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz abgeschafft — seither müssen Angehörige oder Vorsorge die Kosten tragen.

Die Kosten einer Bestattung (typisch 3.000–6.000 €) fallen vollständig auf die Erben oder Nachlass an. Ohne Vorsorge kann das eine erhebliche Belastung bedeuten — besonders, wenn der Nachlass klein oder illiquide ist. Private Lösungen: Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorgevertrag oder eigenes Sparen.

Je nach Tarif: Manche private Krankenversicherungen enthalten nach wie vor Sterbegeld-Bausteine — das sollte man in seinen Versicherungsbedingungen prüfen. Auch Betriebsrenten, Gewerkschaften und kirchliche Zusatzversicherungen zahlen teilweise Sterbegeld. Am sinnvollsten: Verträge des Verstorbenen systematisch durchgehen.

Ja — Beamte und Versorgungsempfänger erhalten nach wie vor Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Die Höhe variiert je nach Besoldungsgruppe (typisch 1.500–4.000 €), gezahlt an die Hinterbliebenen. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten gestellt werden — Fristen beachten!

Eine klassische Sterbegeldleistung gibt es dort nicht, aber bei der Deutschen Rentenversicherung fallen für die Hinterbliebenen Witwen-/Witwerrente und Waisenrente an. Zudem zahlt die DRV in bestimmten Fällen ein Sterbevierteljahr (die Rente des Verstorbenen wird 3 Monate weitergezahlt). Der Anspruch auf diese Leistungen muss innerhalb von 12 Monaten beantragt werden — Details: Formalitäten nach der Bestattung.

Die gängigsten Ersatz-Optionen: Sterbegeldversicherung (monatliche Beiträge, Auszahlung im Todesfall), Bestattungsvorsorgevertrag (kombiniert Wünsche + Finanzierung), oder eigenes Sparmodell (Rücklagen, aber nicht Hartz-IV-sicher). Ein Vergleich der Angebote lohnt sich — Unterschiede in Kosten und Flexibilität sind groß. Übersicht: Vorsorge.

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