Eintrag 195 · Testament & Erbe

Erbrecht für Lebenspartner — Absicherung ohne Trauschein

Erbrecht für unverheiratete Lebenspartner: Warum sie gesetzlich leer ausgehen und wie Testamente, Vollmachten und Versicherungen Paare ohne Trauschein absichern.

Erbrecht für Lebenspartner — die Lücke ohne Trauschein

Millionen Paare in Deutschland leben zusammen, ohne zu heiraten: aus Überzeugung, aus Bequemlichkeit oder weil eine Heirat nie Priorität hatte. Im Erbrecht ist das riskant: Unverheiratete Partner erben nichts — kein Gesetz kennt sie, kein Pflichtteil schützt sie. Wer seinen Partner absichern will, muss aktiv gestalten: mit Testament, Vollmachten und Benefiziar-Regelungen.

Was ohne Vorsorge passiert

KonstellationOhne Vorsorge
Partner verstirbt, es gibt Kinder der beidenKinder erben alles; der überlebende Partner erhält nichts
Partner verstirbt, kinderlos, Eltern lebenEltern (oder Geschwister) erben — der Partner geht leer aus
Gemeinsame Wohnung / gemeinsames HausEigentum fällt an die Erben; der Partner kann theoretisch ausziehen müssen
Konto, Hausrat, Auto (auf den Verstorbenen zugelassen)gehören zum Nachlass — Erben entscheiden

Absicherung 1: Das Testament

  • Einzeltestament: 'Ich setze meinen Lebenspartner [Name] als alleinigen Erben ein' — handschriftlich oder notariell (Artikel Testament erstellen)
  • Gemeinschaftliches Testament: auch ohne Trauschein möglich — ein 'Berliner Testament'-ähnliches Modell für Lebenspartner (anders als bei Ehepaaren ohne besondere Formvorteile bei der Bindungswirkung)
  • Vermächtnisse: gezielt einzelne Gegenstände (Wohnrecht, Auto, Hausrat) zuwenden — Artikel Vor- und Nacherbschaft für mehrstufige Modelle
  • Steuerfalle bedenken: Lebenspartner gehören in Steuerklasse III — Freibetrag nur 20.000 €, Steuersätze hoch; Erbschaftsteuer vorab durchrechnen

Absicherung 2: Vollmachten für den Notfall

  1. Vorsorgevollmacht: der Partner kann bei Bewusstlosigkeit oder Demenz handeln — Bank, Behörden, Pflege
  2. Patientenverfügung: medizinische Wünsche dokumentieren
  3. Bestattungsverfügung: Wünsche an den Partner übergeben — ohne sie kann er formal nicht 'verfügungsberechtigt' sein
  4. Notfallordner: alle Vollmachten und Dokumente gebündelt hinterlegen (Artikel Notfallordner)

Absicherung 3: Benefiziar-Klauseln und Eigentum

  • Versicherungen: Lebens-, Risikolebens- und Unfallversicherungen auf den Partner als bezugsberechtigte Person umschreiben — das Geld fließt direkt, ohne Nachlass und ohne Erbschein
  • Betriebsrenten und Riester: Bezugsrechte prüfen und ändern (Rentenversicherung zulasten des Partners begünstigen)
  • Eigentumsverhältnisse klären: gemeinsame Immobilien als Eigentümergemeinschaft eintragen; Nutzungsrechte (Wohnrecht) im Grundbuch sichern
  • Konten und Vollmachten im Alltag: auch zu Lebzeiten handlungsfähig bleiben — Oder-Konten und Vollmachten klären (Artikel Bankkonten nach dem Tod)

Die Alternative: Heirat

Aus erbrechtlicher Sicht ist die Ehe die einfachste Absicherung: gesetzliches Erbrecht, hoher Steuerfreibetrag (500.000 €), Hinterbliebenenrenten und Witwenrente. Wer aus Überzeugung unverheiratet bleibt, muss dieselben Wirkungen über Dokumente nachbauen — machbar, aber arbeitsaufwendig. Faustregel: Wer nicht heiratet, sollte testieren — und die Dokumente alle paar Jahre prüfen. Paare in Patchwork-Konstellationen kombinieren beides (Artikel Basler Tabelle und Vorsorge für Alleinerziehende).

Häufige Fragen

Nein — ohne Testament erbt der Lebenspartner nichts: das Gesetz kennt ihn nicht, den Nachlass erhalten Kinder, Eltern oder entferntere Verwandte. Wer seinen Partner absichern will, muss aktiv gestalten: Testament, Vollmachten und Begünstigungsklauseln in Versicherungen.

Mit drei Bausteinen: 1. Testament (Partner als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen), 2. Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bestattungsverfügung), 3. Benefiziar-Klauseln (Lebensversicherungen, Betriebsrenten auf den Partner umschreiben — das Geld fließt direkt am Nachlass vorbei).

Unverheiratete Partner fallen in Steuerklasse III: Freibetrag nur 20.000 Euro, Steuersätze von 30-50 % oberhalb. Zum Vergleich: Ehegatten haben 500.000 € Freibetrag und niedrige Sätze. Bei größeren Vermögen lohnt eine steuerliche Beratung — oder die Frage nach der Heirat als Steuergestaltung.

Aus rein erbrechtlicher Sicht: Ja — gesetzliches Erbrecht, hoher Steuerfreibetrag, Hinterbliebenenrenten und Witwenrente sind enorme Vorteile. Wer aus Überzeugung unverheiratet bleibt, muss dieselbe Sicherheit über Dokumente nachbauen: machbar, aber aufwendig und steuerlich schlechter. Die Entscheidung ist persönlich — die Folgen sind es auch.

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