Erbrecht für Lebenspartner — die Lücke ohne Trauschein
Millionen Paare in Deutschland leben zusammen, ohne zu heiraten: aus Überzeugung, aus Bequemlichkeit oder weil eine Heirat nie Priorität hatte. Im Erbrecht ist das riskant: Unverheiratete Partner erben nichts — kein Gesetz kennt sie, kein Pflichtteil schützt sie. Wer seinen Partner absichern will, muss aktiv gestalten: mit Testament, Vollmachten und Benefiziar-Regelungen.
Was ohne Vorsorge passiert
| Konstellation | Ohne Vorsorge |
|---|---|
| Partner verstirbt, es gibt Kinder der beiden | Kinder erben alles; der überlebende Partner erhält nichts |
| Partner verstirbt, kinderlos, Eltern leben | Eltern (oder Geschwister) erben — der Partner geht leer aus |
| Gemeinsame Wohnung / gemeinsames Haus | Eigentum fällt an die Erben; der Partner kann theoretisch ausziehen müssen |
| Konto, Hausrat, Auto (auf den Verstorbenen zugelassen) | gehören zum Nachlass — Erben entscheiden |
Absicherung 1: Das Testament
- Einzeltestament: 'Ich setze meinen Lebenspartner [Name] als alleinigen Erben ein' — handschriftlich oder notariell (Artikel Testament erstellen)
- Gemeinschaftliches Testament: auch ohne Trauschein möglich — ein 'Berliner Testament'-ähnliches Modell für Lebenspartner (anders als bei Ehepaaren ohne besondere Formvorteile bei der Bindungswirkung)
- Vermächtnisse: gezielt einzelne Gegenstände (Wohnrecht, Auto, Hausrat) zuwenden — Artikel Vor- und Nacherbschaft für mehrstufige Modelle
- Steuerfalle bedenken: Lebenspartner gehören in Steuerklasse III — Freibetrag nur 20.000 €, Steuersätze hoch; Erbschaftsteuer vorab durchrechnen
Absicherung 2: Vollmachten für den Notfall
- Vorsorgevollmacht: der Partner kann bei Bewusstlosigkeit oder Demenz handeln — Bank, Behörden, Pflege
- Patientenverfügung: medizinische Wünsche dokumentieren
- Bestattungsverfügung: Wünsche an den Partner übergeben — ohne sie kann er formal nicht 'verfügungsberechtigt' sein
- Notfallordner: alle Vollmachten und Dokumente gebündelt hinterlegen (Artikel Notfallordner)
Absicherung 3: Benefiziar-Klauseln und Eigentum
- Versicherungen: Lebens-, Risikolebens- und Unfallversicherungen auf den Partner als bezugsberechtigte Person umschreiben — das Geld fließt direkt, ohne Nachlass und ohne Erbschein
- Betriebsrenten und Riester: Bezugsrechte prüfen und ändern (Rentenversicherung zulasten des Partners begünstigen)
- Eigentumsverhältnisse klären: gemeinsame Immobilien als Eigentümergemeinschaft eintragen; Nutzungsrechte (Wohnrecht) im Grundbuch sichern
- Konten und Vollmachten im Alltag: auch zu Lebzeiten handlungsfähig bleiben — Oder-Konten und Vollmachten klären (Artikel Bankkonten nach dem Tod)
Die Alternative: Heirat
Aus erbrechtlicher Sicht ist die Ehe die einfachste Absicherung: gesetzliches Erbrecht, hoher Steuerfreibetrag (500.000 €), Hinterbliebenenrenten und Witwenrente. Wer aus Überzeugung unverheiratet bleibt, muss dieselben Wirkungen über Dokumente nachbauen — machbar, aber arbeitsaufwendig. Faustregel: Wer nicht heiratet, sollte testieren — und die Dokumente alle paar Jahre prüfen. Paare in Patchwork-Konstellationen kombinieren beides (Artikel Basler Tabelle und Vorsorge für Alleinerziehende).



