Eintrag 193 · Testament & Erbe

Die Basler Tabelle — Erbquoten bei Patchwork-Familien

Die Basler Tabelle: Verteilung des Nachlasses bei Patchwork-Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen — Berechnung, Anwendung und Grenzen.

Die Basler Tabelle — Nachlassverteilung in Patchwork-Familien

Die Basler Tabelle ist eine in der Praxis entwickelte Rechentabelle zur Verteilung des Nachlasses, wenn ein Erblasser Kinder aus mehreren Beziehungen hinterlässt. Sie wurde von Basler Notaren erarbeitet und löst ein klassisches Problem: Vererbte ein Elternteil an ein Kind aus zweiter Ehe, während weitere Kinder aus erster Ehe existieren, sind gesetzliche Erbquoten oft ungerecht — die Basler Tabelle rechnet nach, was jedem Stamm anteilig zusteht. Sie ist keine starre gesetzliche Norm, sondern ein anerkanntes Berechnungsmodell für notarielle und gerichtliche Praxis.

Das Problem: Patchwork und gesetzliche Erbfolge

Beispiel: Ein Vater hat aus erster Ehe zwei Kinder, aus zweiter Ehe ein Kind. Stirbt er, erben nach gesetzlicher Erbfolge die drei Kinder und die zweite Ehefrau nach Berliner Testament-Logik. Die Kinder aus erster Ehe erhalten oft den Eindruck, dass Vermögen, das in der zweiten Ehe aufgebaut wurde, ungerecht verteilt wird — und umgekehrt. Die Basler Tabelle rechnet die fiktive Erbquote je Beziehung durch und gleicht die Stämme aus.

So funktioniert die Berechnung

SchrittVorgehen
1. NachlassteilungVermögen wird den Beziehungsstempeln zugeordnet (erstes Ehevermögen, zweites Ehevermögen, Vor-Erbe)
2. Fiktive Erbquotenfür jeden Stamm wird berechnet, was bei isolierter Betrachtung geerbt hätte
3. AusgleichungDifferenzen werden über Ausgleichszahlungen zwischen den Stämmen korrigiert
4. DokumentationErgebnis wird im Erbvertrag oder Testament festgehalten, um Streit zu vermeiden

Anwendungsbeispiel

Ein Erblasser hinterlässt 600.000 Euro. Aus erster Ehe stammen 400.000 € Ersparnisse, in zweiter Ehe wurden 200.000 € aufgebaut. Ohne Ausgleich erben alle Kinder gleichmäßig (nach Quote). Die Basler Tabelle rechnet stattdessen: Was hätte jedes Kind erhalten, wäre der Erblasser am Ende der ersten Ehe verstorben? Diese fiktiven Quoten werden den tatsächlich erzielten Erbquoten gegenübergestellt — Differenzen gleichen die Kinder untereinander aus. Das Ergebnis ist komplex und hängt von Ehegutensystem, Zugewinnausgleich und Vorvermögen ab.

Grenzen der Basler Tabelle

  • Kein Gesetz: die Tabelle ist Praxisstandard, aber nicht bindend — Gerichte können abweichend entscheiden
  • Komplexität: die Berechnung erfordert Notar oder spezialisierte Steuerberater; einfache Konstellationen kommen ohne sie aus
  • Vermögenszuordnung: die Trennung der Stämme ist umstritten, wenn Vermögen vermischt wurde
  • Alternative Instrumente: Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft oder Erbverzicht können Patchwork-Konstellationen ebenfalls ordnen — die Basler Tabelle ist nur ein Werkzeug

Praxisempfehlung für Patchwork-Familien

Wer in zweiter Ehe lebt und Kinder aus mehreren Beziehungen hat, sollte frühzeitig gestalten: Testament oder Erbvertrag mit klaren Ausgleichsregeln, ggf. Testamentsvollstreckung (Artikel Testamentsvollstreckung) und Offenlegung der Vermögensstruktur. Das reduziert erbschaftsteuerliche Risiken und vor allem Konflikte in der Erbengemeinschaft. Die Basler Tabelle liefert dafür die gemeinsame Rechengrundlage — ersetzt aber nicht die individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Ein Berechnungsmodell aus der notariellen Praxis, das die Nachlassverteilung in Patchwork-Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen fair gestaltet. Sie berechnet fiktive Erbquoten je Beziehungsstamm und gleicht Differenzen über Ausgleichszahlungen aus. Sie ist kein Gesetz, sondern ein anerkanntes Rechenwerkzeug für Notare und Gerichte.

Bei konfliktträchtigen Patchwork-Konstellationen: Kinder aus erster Ehe plus neue Ehefrau oder neue Kinder — besonders wenn Vermögen aus verschiedenen Lebensphasen stammt. Ohne Ausgleichsregelung drohen Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft. Einfache Familienverhältnisse kommen ohne die Tabelle aus.

Nein — sie ist ein Praxisstandard, der Gerichte und Notare orientiert, aber nicht bindet. Erben können abweichende Vereinbarungen treffen, Gerichte können andere Maße anlegen. Wer sich auf die Tabelle stützt, sollte das Ergebnis in Testament oder Erbvertrag festschreiben, damit es Bestand hat.

Klare Gestaltungsinstrumente: Erbvertrag mit Ausgleichsregeln, Vor- und Nacherbschaft (z.B. Ehegatte als Vorerbe, alle Kinder als Nacherben), Erbverzicht eines Stammes gegen Abfindung oder Testamentsvollstreckung. Die Wahl hängt von Vermögensstruktur und Familienfrieden ab — notarielle Beratung ist bei Patchwork fast immer sinnvoll.

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