Eintrag 033 · Bestattungsvorsorge

Patientenverfügung

Festlegung medizinischer Maßnahmen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung (früher auch Patiententestament genannt) ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie kommt zur Anwendung, wenn man aufgrund von Bewusstlosigkeit, Demenz oder anderen Gründen nicht mehr selbst entscheiden kann.

Inhalte einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann folgende Regelungen treffen:

  • Wiederbelebung: Soll eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden?
  • Künstliche Beatmung: Soll künstlich beatmet werden, wenn die Eigenatmung nicht mehr ausreicht?
  • Künstliche Ernährung: Soll künstlich ernährt werden (Sonde, Infusion)?
  • Künstliche Flüssigkeitszufuhr: Soll Flüssigkeit künstlich zugeführt werden?
  • Bluttransfusionen: Sollten Bluttransfusionen durchgeführt werden?
  • Dialyse: Soll eine Dialyse erfolgen?
  • Antibiotika: Sollen Antibiotika bei Infektionen gegeben werden?
  • Schmerztherapie: Schmerztherapie und Palliativmedizin sollen in jedem Fall erfolgen
💡 Gut zu wissen

Die Patientenverfügung wird nur dann wirksam, wenn man entscheidungsunfähig ist (z.B. Koma, schwere Demenz). Solange man selbst entscheiden kann, entscheidet man selbst — die Verfügung bleibt dann unberücksichtigt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Patientenverfügung ist seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1901a BGB) geregelt. Sie ist verbindlich — Ärzte und Betreuer müssen den dokumentierten Willen beachten. Voraussetzungen:

  • Schriftform (handschriftlich oder maschinenschriftlich mit Unterschrift)
  • Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung
  • Keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Erklärung
  • Keine Anhaltspunkte für eine spätere anderslautende Entscheidung

Erstellung

Eine Patientenverfügung kann selbst verfasst oder mit einem Vordruck erstellt werden. Wichtig ist, dass sie den eigenen Willen klar und unmissverständlich formuliert. Empfohlen wird:

  1. Formular ausfüllen (z.B. vom Bundesjustizministerium oder der Ärztekammer)
  2. Individuelle Ergänzungen handschriftlich hinzufügen
  3. Datum und Unterschrift nicht vergessen
  4. Beglaubigung notariell (optional, aber empfohlen)
  5. Kopien an Angehörige, Hausarzt und Bevollmächtigte geben

Gültigkeit und Aktualisierung

Eine Patientenverfügung gilt unbefristet. Es gibt keine Pflicht zur Aktualisierung, aber empfohlen wird, die Verfügung alle paar Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren. Ein Aktualisierungsdatum auf dem Dokument erhöht die Beweiskraft.

⚠ Wichtig

Eine Patientenverfügung allein reicht nicht. Sie sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, die eine Person benennt, die in Entscheidungsfragen beauftragt ist. Andernfalls muss ein Gericht einen Betreuer bestellen.

Vorteile einer Patientenverfügung

  • Selbstbestimmung auch im Fall der Entscheidungsunfähigkeit
  • Entlastung der Angehörigen von schwierigen Entscheidungen
  • Vermeidung unerwünschter medizinischer Maßnahmen
  • Verbindliche Grundlage für Ärzte und Pflegepersonal
  • Kostenlos erstellbar

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Häufige Fragen

Eine Patientenverfügung (früher 'Patiententestament') legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen — z.B. Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Ernährungssonde. Sie gilt nur, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Rechtlich geregelt ist sie in § 1901a BGB und ist für Ärzte verbindlich.

Nur wenn Sie entscheidungsunfähig sind — z.B. im Koma, bei schwerer Demenz oder nach einem Schlaganfall mit Bewusstseinsstörung. Solange Sie wach und ansprechbar sind, entscheiden Sie selbst mündlich; die schriftliche Verfügung bleibt dann unberücksichtigt.

Nein. Schriftform mit Datum und eigenhändiger Unterschrift reicht aus — handschriftlich oder maschinenschriftlich. Eine notarielle Beglaubigung ist freiwillig, erhöht aber die Beweiskraft und ist bei Banken/Aktenführenden problemloser. Sinnvoll ist: Unterschrift + Datum alle 2–3 Jahre erneuern, um die Aktualität zu dokumentieren.

Konkrete Behandlungswünsche für typische Situationen: Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Ernährungssonden, Flüssigkeitszufuhr, Bluttransfusionen, Dialyse, Antibiotika bei Infektionen. Und: die ausdrückliche Palliativversorgung — Schmerztherapie und menschenwürdige Begleitung sollen immer erfolgen. Formulare der Ärztekammer oder des Bundesjustizministeriums bieten gute Vorlagen.

Nein. Sie sollte mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, die eine Vertrauensperson benennt, die mit den Ärzten spricht und entscheiden kann. Ohne Vollmacht muss ein Gericht einen Betreuer bestellen — das kostet Zeit, Geld und die Kontrolle liegt bei einer fremden Person.

Ja, jederzeit und formlos — auch mündlich oder durch Vernichtung des Dokuments. Ein Widerruf sollte den Angehörigen bekannt gegeben werden, damit veraltete Kopien keine Wirkung entfalten. Auch eine neue Verfügung mit jüngerem Datum ersetzt automatisch die alte.

Mehrere Kopien an Schlüsselstellen: beim Hausarzt (wichtigste Stelle — er wird oft zuerst konsultiert), bei der bevollmächtigten Person, eine Kopie im eigenen Haushalt an bekanntem Ort. Ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie ('Es existiert eine Patientenverfügung — Ansprechpartner: ...') hilft im Notfall. Zusätzlich gibt es Register wie das der Bundesnotarkammer.

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