Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung (früher auch Patiententestament genannt) ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie kommt zur Anwendung, wenn man aufgrund von Bewusstlosigkeit, Demenz oder anderen Gründen nicht mehr selbst entscheiden kann.
Inhalte einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann folgende Regelungen treffen:
- Wiederbelebung: Soll eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden?
- Künstliche Beatmung: Soll künstlich beatmet werden, wenn die Eigenatmung nicht mehr ausreicht?
- Künstliche Ernährung: Soll künstlich ernährt werden (Sonde, Infusion)?
- Künstliche Flüssigkeitszufuhr: Soll Flüssigkeit künstlich zugeführt werden?
- Bluttransfusionen: Sollten Bluttransfusionen durchgeführt werden?
- Dialyse: Soll eine Dialyse erfolgen?
- Antibiotika: Sollen Antibiotika bei Infektionen gegeben werden?
- Schmerztherapie: Schmerztherapie und Palliativmedizin sollen in jedem Fall erfolgen
Die Patientenverfügung wird nur dann wirksam, wenn man entscheidungsunfähig ist (z.B. Koma, schwere Demenz). Solange man selbst entscheiden kann, entscheidet man selbst — die Verfügung bleibt dann unberücksichtigt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Patientenverfügung ist seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1901a BGB) geregelt. Sie ist verbindlich — Ärzte und Betreuer müssen den dokumentierten Willen beachten. Voraussetzungen:
- Schriftform (handschriftlich oder maschinenschriftlich mit Unterschrift)
- Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung
- Keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Erklärung
- Keine Anhaltspunkte für eine spätere anderslautende Entscheidung
Erstellung
Eine Patientenverfügung kann selbst verfasst oder mit einem Vordruck erstellt werden. Wichtig ist, dass sie den eigenen Willen klar und unmissverständlich formuliert. Empfohlen wird:
- Formular ausfüllen (z.B. vom Bundesjustizministerium oder der Ärztekammer)
- Individuelle Ergänzungen handschriftlich hinzufügen
- Datum und Unterschrift nicht vergessen
- Beglaubigung notariell (optional, aber empfohlen)
- Kopien an Angehörige, Hausarzt und Bevollmächtigte geben
Gültigkeit und Aktualisierung
Eine Patientenverfügung gilt unbefristet. Es gibt keine Pflicht zur Aktualisierung, aber empfohlen wird, die Verfügung alle paar Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren. Ein Aktualisierungsdatum auf dem Dokument erhöht die Beweiskraft.
Eine Patientenverfügung allein reicht nicht. Sie sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, die eine Person benennt, die in Entscheidungsfragen beauftragt ist. Andernfalls muss ein Gericht einen Betreuer bestellen.
Vorteile einer Patientenverfügung
- Selbstbestimmung auch im Fall der Entscheidungsunfähigkeit
- Entlastung der Angehörigen von schwierigen Entscheidungen
- Vermeidung unerwünschter medizinischer Maßnahmen
- Verbindliche Grundlage für Ärzte und Pflegepersonal
- Kostenlos erstellbar
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