Eintrag 181 · Testament & Erbe

Erbvertrag

Bindende Verfügung von Todes wegen — Vorteile und Nachteile.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen, die bindend ist. Im Gegensatz zum Testament, das jederzeit frei widerrufen werden kann, bindet der Erbvertrag den Erblasser — er kann die verfügten Punkte nicht mehr einseitig ändern. Erbverträge werden oft zwischen Ehegatten oder Partnern geschlossen, um die gegenseitige Versorgung zu sichern.

Unterschied zum Testament

Merkmal Testament Erbvertrag
Bindung Frei widerruflich Bindend (einseitig nicht änderbar)
Errichtung Eigenhändig oder notariell Nur notariell
Partner Einseitig (auch gemeinschaftlich möglich) Vertraglich (zwei oder mehr Parteien)
Kosten Kostenlos (privat) oder gering Notarkosten (mittel)

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

  • Geschäftsnachfolge: Sicherung der Unternehmensnachfolge, wenn bestimmte Personen das Geschäft übernehmen sollen
  • Versorgungsverträge: Jemand soll versorgt werden (z.B. Lebenspartner), im Gegenzug erbt dieser
  • Ehegatten: Stärkere Bindung als beim Berliner Testament
  • Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen: Planung der Enterbung und Vermeidung von Pflichtteilsklagen
  • Vor- und Nacherbschaft: Klare Regelung, dass der Vorerbe nach seinem Tod an den Nacherben weitergibt

Inhalte eines Erbvertrags

  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnisse
  • Auflagen
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsentziehung
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Versorgung des überlebenden Ehegatten
  • Ausschluss der vorweggenommenen Erbfolge
💡 Gut zu wissen

Im Erbvertrag kann man zwischen bindenden und nicht bindenden Verfügungen unterscheiden. Man kann bestimmte Punkte als bindend vereinbaren (z.B. die Erbeinsetzung), andere als freigestellt (z.B. Vermächtnisse). So bleibt Flexibilität erhalten.

Errichtung

Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Beide Parteien müssen anwesend sein und ihre Erklärungen persönlich abgeben. Der Notar beurkundet den Vertrag und hinterlegt ihn beim Nachlassgericht.

Kosten

Die Kosten für einen Erbvertrag hängen vom Vermögenswert ab. Notarkosten nach der Kostenordnung (GNotKG):

  • Kleiner Nachlass (bis 50.000 Euro): ca. 200-400 Euro
  • Mittlerer Nachlass (bis 200.000 Euro): ca. 500-900 Euro
  • Großer Nachlass (bis 500.000 Euro): ca. 900-1.500 Euro
⚠ Bindungswirkung

Überlegen Sie gut, welche Verfügungen Sie bindend machen wollen. Eine bindende Erbeinsetzung bedeutet, dass Sie diese Person nicht mehr ohne deren Zustimmung ändern können. Im Zweifel: nur teilweise Bindung vereinbaren.

Aufhebung

Ein Erbvertrag kann nur durch Aufhebungsvertrag (notariell) oder durch ein gemeinsames Aufhebungstestament aufgehoben werden. Einseitige Aufhebung ist nur möglich, wenn dies im Erbvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

  • Hohe Rechtssicherheit
  • Bindungswirkung schafft Vertrauen
  • Gut für Unternehmensnachfolgen
  • Versorgung kann gesichert werden

Nachteile

  • Notarkosten
  • Bindung schränkt Flexibilität ein
  • Aufhebung nur gemeinsam möglich
  • Komplex, rechtliche Beratung nötig

Häufige Fragen

Ein Erbvertrag ist eine bindende Verfügung von Todes wegen — anders als das frei widerrufliche Testament kann der Erblasser die vereinbarten Verfügungen nicht mehr einseitig ändern. Er wird zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen (z.B. Ehegatten, Partner, Eltern und Kind) und muss notariell beurkundet werden.

Das Testament ist jederzeit frei widerruflich — Sicherheit für den Erblasser, aber Unsicherheit für den Bedachten. Der Erbvertrag bindet den Erblasser: Die bedachte Person kann sicher sein, dass die Vereinbarung hält. Dafür verliert der Erblasser Flexibilität. Erbverträge sind häufiger bei Unternehmensnachfolgen und Versorgungsarrangements.

Typische Fälle: Unternehmensnachfolge (das Kind, das das Unternehmen fortführt, bekommt Sicherheit und Investitionsvertrauen), Versorgungsverträge (Jemand versorgt den Erblasser im Alter und erhält dafür den Nachlass), Stief- und Patchworkfamilien (klare Bindung für beide Seiten), oder um Pflichtteilsklagen vorzubeugen.

Notarkosten nach der Kostenordnung (abhängig vom Vermögenswert): kleiner Nachlass (bis 50.000 €) ca. 200–400 €, mittlerer (bis 200.000 €) ca. 500–900 €, großer (bis 500.000 €) ca. 900–1.500 €. Hinzu kommen ggf. anwaltliche Beratung (150–300 €/Stunde) und Register-Eintragungen.

Nur durch Aufhebungsvertrag — beide Parteien müssen zustimmen und es muss wieder notariell beurkundet werden. Einseitige Aufhebung ist nur möglich, wenn dies im Erbvertrag ausdrücklich vorbehalten wurde. Ansonsten gilt: bindend heißt bindend. Deshalb vorher genau überlegen, welche Punkte man vertraglich festnagelt und welche flexibel bleiben.

Ja — man kann mischen: Bestimmte Verfügungen (z.B. die Erbeinsetzung des Unternehmensnachfolgers) werden bindend vereinbart, andere (z.B. Vermächtnisse, Grabpflege) als freistehend notiert, die der Erblasser später ändern darf. Ein guter Notar strukturiert den Vertrag entsprechend. Diese Unterscheidung sollte im Vertrag ausdrücklich geregelt sein.

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