Eintrag 034 · Bestattungsvorsorge

Vorsorgevollmacht

Jemanden bevollmächtigen, der im Notfall entscheidet.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) bevollmächtigt, in bestimmten Angelegenheiten für ihn zu handeln, falls er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie ist eine der wichtigsten Vorsorgeurkunden überhaupt.

Unterschied zur Patientenverfügung

Während die Patientenverfügung festlegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer in solchen Situationen entscheiden soll. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten idealerweise zusammen erstellt werden.

Was kann in der Vollmacht geregelt werden?

Gesundheitssorge

Der Bevollmächtigte kann ärztliche Maßnahmen einwilligen oder ablehnen, Arztgespräche führen, Einweisungen veranlassen.

Aufenthaltsbestimmung

Der Bevollmächtigte kann entscheiden, wo der Vollmachtgeber untergebracht wird (zuhause, Pflegeheim, Krankenhaus).

Vermögenssorge

Bankgeschäfte, Rechnungen bezahlen, Versicherungsangelegenheiten, Mietverträge.

Postangelegenheiten

Öffnen und Bearbeiten von Post, insbesondere Behördenpost.

Behördenangelegenheiten

Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Gerichten.

💡 Gut zu wissen

Ohne Vorsorgevollmacht muss im Fall der Entscheidungsunfähigkeit ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das bedeutet Zeitverlust, Kosten und vor allem: man hat keinen Einfluss darauf, wer diese Aufgabe übernimmt. Mit einer Vollmacht bestimmt man selbst, wer entscheidet.

Form und Errichtung

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich (handschriftlich oder maschinenschriftlich) errichtet werden und vom Vollmachtgeber persönlich unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, da:

  • Banken und Behörden notariell beurkundete Vollmachten oft problemloser akzeptieren
  • Die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers notariell festgestellt wird
  • Die Vollmacht in ein Register (Vollmachtsregister) eingetragen werden kann

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit des Vollmachtgebers
  • Einwilligungsfähigkeit (geschäftsfähig) zum Zeitpunkt der Errichtung
  • Vertrauensperson als Bevollmächtigter (Ehepartner, Kind, enger Freund)
  • Ersatzbevollmächtigter für den Fall, dass der erste Bevollmächtigte ausfällt

Kosten

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist kostenlos, wenn man sie selbst verfasst. Bei notarieller Beurkundung fallen Kosten an, die sich nach dem Vermögen richten (typischerweise 50 bis 200 Euro).

⚠ Wichtig

Wählen Sie als Bevollmächtigten eine Person, der Sie voll vertrauen. Die Vollmacht gibt dieser Person weitreichende Befugnisse. Es ist möglich, die Vollmacht zu beschränken (z.B. nur für Gesundheitssorge) oder Kontrollmechanismen einzubauen.

Aufbewahrung

Das Original sollte gut aufbewahrt und den Angehörigen bekannt sein. Empfehlungen:

  • Original bei sich zu Hause (Wertschachtsfach)
  • Kopien an Bevollmächtigte und Angehörige
  • Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (kostenpflichtig)
  • Ausweis im Portemonnaie mit Hinweis auf die Vollmacht

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Häufige Fragen

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson (Bevollmächtigten), in Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie zu handeln — medizinisch (Arztgespräche, Einwilligungen), aufenthaltsbestimmend (Pflegeheim-Platz), vermögensbezogen (Bankgeschäfte, Post, Behörden). Sie ist die wichtigste Vorsorgeurkunde überhaupt, weil sie bestimmt, wer entscheidet.

Dann bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — oft ein fremder Berufsbetreuer, da familiäre Betreuung beantragt werden muss. Das dauert, kostet Geld und Sie haben keinen Einfluss darauf, wer entscheidet. Die Vollmacht verhindert genau das: Die bevollmächtigte Person handelt sofort und ohne Gerichtsverfahren.

Grundsätzlich nein — eine schriftliche Vollmacht mit Datum und Unterschrift genügt. Eine notarielle Beurkundung ist aber zu empfehlen, weil Banken und Grundbuchämter sie ohne weitere Prüfung akzeptieren, die Geschäftsfähigkeit notariell festgehalten ist und sie im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden kann. Für Grundgeschäfte ist Notar ohnehin nötig.

Eine Person, der Sie unbedingt vertrauen und die Ihre Werte kennt — Ehepartner, erwachsenes Kind oder enger Freund. Wichtig: immer auch einen Ersatzbevollmächtigten benennen, falls die erste Person ausfällt (Krankheit, Tod, eigener Umzug). Die Vollmacht kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden (z.B. nur Gesundheitssorge).

Ja, theoretisch — die Vollmacht gibt weitreichende Befugnisse (Kontoverfügung, Heimentscheidung). Schutzmechanismen: Teilvollmachten (nur Gesundheit/Aufenthalt), die Kontrollperson im Vertrag benennen (z.B. ein zweites Kind, das über größere Verfügungen informiert wird), oder die Kombination mit einem Testamentsvollstrecker. Regelmäßige Gespräche mit dem Bevollmächtigten wirken auch vorbeugend.

Es gibt zwei Modelle: die sofortige Vollmacht (gilt ab Unterschrift — auch für Reisen/Krankenhausaufenthalte nutzbar) und die bedingt wirksame Vollmacht (erst bei nachgewiesener Entscheidungsunfähigkeit, z.B. mit ärztlichem Attest). Die sofortige Vollmacht ist praktischer, erfordert aber das volle Vertrauen.

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (registern: www.vorsorgeregister.de) ist die zentrale Anlaufstelle: Gerichte prüfen dort zuerst, ob eine Vollmacht existiert. Eintrag ca. 15–30 € einmalig. Zusätzlich: Kopien an Bevollmächtigte und Angehörige, Original sicher verwahren.

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