Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) bevollmächtigt, in bestimmten Angelegenheiten für ihn zu handeln, falls er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie ist eine der wichtigsten Vorsorgeurkunden überhaupt.
Unterschied zur Patientenverfügung
Während die Patientenverfügung festlegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer in solchen Situationen entscheiden soll. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten idealerweise zusammen erstellt werden.
Was kann in der Vollmacht geregelt werden?
Gesundheitssorge
Der Bevollmächtigte kann ärztliche Maßnahmen einwilligen oder ablehnen, Arztgespräche führen, Einweisungen veranlassen.
Aufenthaltsbestimmung
Der Bevollmächtigte kann entscheiden, wo der Vollmachtgeber untergebracht wird (zuhause, Pflegeheim, Krankenhaus).
Vermögenssorge
Bankgeschäfte, Rechnungen bezahlen, Versicherungsangelegenheiten, Mietverträge.
Postangelegenheiten
Öffnen und Bearbeiten von Post, insbesondere Behördenpost.
Behördenangelegenheiten
Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Gerichten.
Ohne Vorsorgevollmacht muss im Fall der Entscheidungsunfähigkeit ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das bedeutet Zeitverlust, Kosten und vor allem: man hat keinen Einfluss darauf, wer diese Aufgabe übernimmt. Mit einer Vollmacht bestimmt man selbst, wer entscheidet.
Form und Errichtung
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich (handschriftlich oder maschinenschriftlich) errichtet werden und vom Vollmachtgeber persönlich unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, da:
- Banken und Behörden notariell beurkundete Vollmachten oft problemloser akzeptieren
- Die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers notariell festgestellt wird
- Die Vollmacht in ein Register (Vollmachtsregister) eingetragen werden kann
Voraussetzungen
- Volljährigkeit des Vollmachtgebers
- Einwilligungsfähigkeit (geschäftsfähig) zum Zeitpunkt der Errichtung
- Vertrauensperson als Bevollmächtigter (Ehepartner, Kind, enger Freund)
- Ersatzbevollmächtigter für den Fall, dass der erste Bevollmächtigte ausfällt
Kosten
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist kostenlos, wenn man sie selbst verfasst. Bei notarieller Beurkundung fallen Kosten an, die sich nach dem Vermögen richten (typischerweise 50 bis 200 Euro).
Wählen Sie als Bevollmächtigten eine Person, der Sie voll vertrauen. Die Vollmacht gibt dieser Person weitreichende Befugnisse. Es ist möglich, die Vollmacht zu beschränken (z.B. nur für Gesundheitssorge) oder Kontrollmechanismen einzubauen.
Aufbewahrung
Das Original sollte gut aufbewahrt und den Angehörigen bekannt sein. Empfehlungen:
- Original bei sich zu Hause (Wertschachtsfach)
- Kopien an Bevollmächtigte und Angehörige
- Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (kostenpflichtig)
- Ausweis im Portemonnaie mit Hinweis auf die Vollmacht
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