Eintrag 537 · Formalitäten & Behörden

Todesfall im Mietrecht

Mietwohnung kuendigen, raeumen, Untermieter — Rechte der Erben.

Todesfall im Mietrecht

Der Tod eines Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch — er geht auf die Erben über. Diese haben ein Sonderkündigungsrecht und klare Pflichten rund um die Wohnung: räumen, kündigen, Nebenkosten und Kaution.

Das Sonderkündigungsrecht der Erben

Erben können den Mietvertrag außerordentlich mit Frist von 3 Monaten kündigen (§ 580 BGB):

  • Kündigung binnen 1 Monat nach Kenntnis des Erbfalls aussprechen
  • Dann läuft die Miete nur noch 3 Monate ab dem übernächsten Kalendermonat
  • Ohne Kündigung: Mietvertrag läuft als regulärer Vertrag weiter — Erben zahlen bis zur normalen Kündigungsfrist!

Was in der Wohnung zu tun ist

  1. Sofort kündigen (Sonderfrist sichern) und mit dem Vermieter Räumungsfrist vereinbaren — die 3 Monate sind Frequently für Entrümpelung knapp
  2. Wohnung räumen: Hausrat des Verstorbenen gehört zum Nachlass — verteilen, verkaufen, entsorgen (Entrümpelungsfirma: 1.000-3.000 € je nach Größe)
  3. Übergabeprotokoll: Zustand dokumentieren, Zählerstände notieren
  4. Nebenkostenabrechnung abwarten und prüfen — anteilige Rückzahlungen gehören zum Nachlass
  5. Kaution zurückfordern: Nach Räumung und Abrechnung; die Kaution gehört zum Nachlass (Erben erhalten sie)

Mitmietende und Partner

  • Ehepartner als Mitmieter: Der Vertrag läuft einfach weiter — kein Sonderkündigungsrecht nötig
  • Unverheiratete Partner im Vertrag: Gleiches gilt, wenn beide unterschrieben haben
  • Partner NICHT im Vertrag: Der überlebende Partner hat kein gesetzliches Recht auf Fortsetzung — er kann in die Wohnung "einziehen" nur mit Zustimmung des Vermieters; oft kulanzhalber möglich
  • Witwen-/Waisenrente: Nicht automatisch mit der Wohnung verbunden — der Vermieter entscheidet über Vertragsfortsetzung

Kosten und Pflichten der Erben

  • Miete läuft bis zum Ende der 3-Monats-Frist (oder regulären Kündigung)
  • Nebenkosten bis zur Wohnungsrückgabe
  • Räumungspflicht; Renovierung nach Vertrag (Schönheitsreparaturen häufig strittig — Vertrag prüfen)
  • Zurückbehaltungsrecht des Vermieters an der Kaution bis zur finalen Abrechnung

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: Was tun bei einem Todesfall

Alle Schritte und Formalitäten in einer Checkliste: Was tun im Todesfall?

Häufige Fragen

Er geht auf die Erben über — läuft also normal weiter, bis sie kündigen. Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht: Kündigung innerhalb 1 Monats nach Kenntnis, dann endet der Vertrag mit Frist von 3 Monaten (§ 580 BGB). Mitmieter im Vertrag bleiben Mieter — ihr Vertrag läuft unabhängig weiter.

Als Mitmieter: ja, ohne Probleme. Ohne Vertragseintrag: kein gesetzliches Fortsetzungsrecht — aber der Vermieter kann ihn kulanzhalber als neuen Mieter aufnehmen (häufig geschehen). Alternativ: Fortsetzung mit den Erben klären oder der Vermieter kündigt regulär. Der Vermieter kann die Besetzung nicht erzwingen, wenn die Erben kündigen.

Die Erben — innerhalb der Kündigungsfrist. Der Vermieter muss die Räumung nicht übernehmen (außer bei verlassenen Wohnungen mit unklarer Erbfolge: dann bestellt das Gericht sometimes einen Nachlassverwalter). Praktisch: Entrümpelung durch Erben (kostenlos bis teuer je nach Hausrat) oder Firma (1.000-3.000 €). Der Hausrat gehört zum Nachlass — er darf nicht einfach entsorgt werden!

Ja — an die Erben, nach Räumung und finaler Nebenkostenabrechnung. Die Kaution gehört zum Nachlass. Der Vermieter darf sie bis zur Abrechnung zurückbehalten (Üblich: bis zu 6 Monate nach Auszug). Strittige Punkte: Schönheitsreparaturen (Vertrag prüfen — bei Todesfällen sind Renovierungsklauseln häufig unwirksam) und offene Nebenkosten.

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