Eintrag 532 · Formalitäten & Behörden

Post & Nachsendeauftrag

Post des Verstorbenen weiterleiten, umleiten und abbestellen.

Post und Nachsendeauftrag nach einem Todesfall

Nach dem Tod laufen weiterhin Briefe ein: Behördenpost, Bankmitteilungen, Zeitschriften, Werbepost. Damit wichtige Schreiben die Erben erreichen (Fristen! Steuerbescheide! Pflichtteilsforderungen!), braucht es eine saubere Post-Organisation.

Der Nachsendeauftrag

Bei der Deutschen Post kann ein Nachsendeauftrag für die Post des Verstorbenen eingerichtet werden:

  • Dauer: 6 oder 12 Monate (Verlängerung möglich)
  • Kosten: ca. 20-30 € je Zeiträume (Stand prüfen)
  • Beantragung: Online mit Sterbeurkunde, im Post-Filialgeschäft oder per Formular; die Erben oder der bevollmächtigte Bestatter können den Auftrag stellen
  • Wirkung: Alle Briefsendungen des Verstorbenen gehen an die neue Adresse (i.d.R. die Erben)

Pakete und Päckchen sind sometimes separat zu beantragen — bei der Post den Todesfall explizit ansprechen, dann wird der Auftrag für alle Sendungsarten eingerichtet.

Weitere Post-Organisation

  • Werbepost stoppen: Robinsonliste (werbefrei), "Keine Werbung"-Schild an der alten Wohnung, Adressen bei Versandhäusern abmelden
  • Zeitungen/Zeitschriften kündigen: Mit Sterbeurkunde — die meisten Verlage kündigen außerordentlich und erstatten anteilig
  • Bank- und Behördenschreiben: Konten und Verträge direkt beim Absender mit Sterbeurkunde abmelden (Details: Verträge kündigen)
  • Postfach? Bestehende Postfächer können von Erben mit Sterbeurkunde weitergeführt oder aufgelöst werden

Warum ist das wichtig?

Versäumte Fristen durch nicht zugestellte Post können teuer werden: Erbschaftsteuerbescheide, Pflichtteilsforderungen, Mahnungen — alles muss die Erben erreichen. Der Nachsendeauftrag ist die billigste Versicherung gegen verpasste Post.

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Was tun bei einem Todesfall

Alle Schritte und Formalitäten in einer Checkliste: Was tun im Todesfall?

Häufige Fragen

Bei der Deutschen Post: online (www.deutschepost.de/nachsendeauftrag) mit Sterbeurkunde als Nachweis, in der Filiale, oder per Formular. Berechtigt sind Erben oder Bevollmächtigte (Bestatter mit Vollmacht). Dauer: 6 oder 12 Monate, ca. 20-30 €. Der Auftrag kann an die Adresse der Erben oder eine andere Zustelladresse laufen.

Die Post läuft weiter in den Briefkasten des Verstorbenen — wo sie ungeöffnet bleibt oder von Vermietern/Nachmietern vernichtet wird. Gefährlich: Fristen laufen trotzdem (Steuerbescheide, Klagen, Pflichtteilsforderungen). Zusätzlich klappt die Zustellung bei leerstehenden Wohnungen nicht mehr (Zugang verweigert). Der Nachsendeauftrag ist fast immer Pflicht-Programm.

Erben ja — das Briefgeheimnis (Art. 10 GG, § 202 StGB) endet in der Praxis mit dem Tod zugunsten der erbberechtigten Angehörigen; die Rechtsprechung erlaubt Erben das Öffnen. Andere Personen (Vermieter, Nachbarn) dürfen die Post nicht öffnen — sie sollten sie ungeöffnet an die Erben weiterleiten oder die Post zurückgeben lassen.

Werbepost klassisch: 'Keine Werbung'-Aufkleber, Adresse in die Robinsonliste eintragen (werbungsfrei). Newsletter/Digital: Accounts kündigen oder über 'Newsletter abbestellen'-Links; bei sozialen Netzwerken die Plattform über den Tod informieren (Details: Digitale Nachlassverwaltung). Zeitschriften/Abos: mit Sterbeurkunde beim Verlag kündigen.

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