Post und Nachsendeauftrag nach einem Todesfall
Nach dem Tod laufen weiterhin Briefe ein: Behördenpost, Bankmitteilungen, Zeitschriften, Werbepost. Damit wichtige Schreiben die Erben erreichen (Fristen! Steuerbescheide! Pflichtteilsforderungen!), braucht es eine saubere Post-Organisation.
Der Nachsendeauftrag
Bei der Deutschen Post kann ein Nachsendeauftrag für die Post des Verstorbenen eingerichtet werden:
- Dauer: 6 oder 12 Monate (Verlängerung möglich)
- Kosten: ca. 20-30 € je Zeiträume (Stand prüfen)
- Beantragung: Online mit Sterbeurkunde, im Post-Filialgeschäft oder per Formular; die Erben oder der bevollmächtigte Bestatter können den Auftrag stellen
- Wirkung: Alle Briefsendungen des Verstorbenen gehen an die neue Adresse (i.d.R. die Erben)
Pakete und Päckchen sind sometimes separat zu beantragen — bei der Post den Todesfall explizit ansprechen, dann wird der Auftrag für alle Sendungsarten eingerichtet.
Weitere Post-Organisation
- Werbepost stoppen: Robinsonliste (werbefrei), "Keine Werbung"-Schild an der alten Wohnung, Adressen bei Versandhäusern abmelden
- Zeitungen/Zeitschriften kündigen: Mit Sterbeurkunde — die meisten Verlage kündigen außerordentlich und erstatten anteilig
- Bank- und Behördenschreiben: Konten und Verträge direkt beim Absender mit Sterbeurkunde abmelden (Details: Verträge kündigen)
- Postfach? Bestehende Postfächer können von Erben mit Sterbeurkunde weitergeführt oder aufgelöst werden
Warum ist das wichtig?
Versäumte Fristen durch nicht zugestellte Post können teuer werden: Erbschaftsteuerbescheide, Pflichtteilsforderungen, Mahnungen — alles muss die Erben erreichen. Der Nachsendeauftrag ist die billigste Versicherung gegen verpasste Post.
Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Was tun bei einem Todesfall
Alle Schritte und Formalitäten in einer Checkliste: Was tun im Todesfall?



