Eintrag 264 · Kosten & Finanzierung

Lebensversicherung im Todesfall — Auszahlung, Bezugsrecht, Steuern

Lebensversicherung nach dem Tod: Bezugsrecht prüfen, Auszahlung beantragen, Steuern und Verfallsklauseln verstehen — der praktische Leitfaden.

Was nach dem Tod mit der Lebensversicherung passiert

Lebensversicherungen gehören zu den häufigsten Vermögenswerten im Nachlass — und zu den Quellen mit dem größten Konfliktpotenzial. Entscheidend ist die Frage: Wer ist bezugsberechtigt? Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme direkt vom Versicherer, ohne dass sie Teil des Nachlasses wird — ein enormer Unterschied für die Erbengemeinschaft.

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht

  • Widerruflich: Der Versicherte kann den Begünstigten jederzeit ändern. Stirbt er, gilt die letzte Eintragung im Vertrag.
  • Unwiderruflich: Das Bezugsrecht wurde fest zugesagt; der Bezugsberechtigte erwirbt bei Tod sofort. Der Versicherte kann nur noch mit Zustimmung des Berechtigten ändern.
  • Ohne Bezugsrecht: Die Summe fällt in den Nachlass und wird nach gesetzlicher Erbfolge oder Testament verteilt.

Auszahlung beantragen — Schritt für Schritt

Der Bezugsberechtigte meldet den Todesfall beim Versicherer und reicht ein: die Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und — je nach Vertrag — einen Erbschein oder eine Vergünstigungsbescheinigung des Nachlassgerichts. Der Versicherer prüft und zahlt meist binnen weniger Wochen. Erben sollten zudem die übrigen Verträge kündigen und bei Rentenansprüchen die Witwenrente klären.

Steuern auf die Auszahlung

Die Versicherungssumme ist beim Empfänger erbschaftsteuerpflichtig — die Freibeträge gelten wie bei jedem Erwerb von Todes wegen; Details erklärt der Artikel zur Erbschaftsteuer. Bei fondsgebundenen oder kapitalbildenden Verträgen können zudem Erträge einkommensteuerrelevant sein; Neuverträge der letzten Jahre sind hier stärker belastet als Altverträge. Günstig wirkt die betriebliche Altersversorgung: Auszahlungen aus der Betriebsrente können pauschal versteuert werden — hier lohnt die Nachfrage beim ehemaligen Arbeitgeber.

Was Erben wissen sollten

Zwei Punkte überraschen viele: Erstens kann ein verstorbener Versicherter das Bezugsrecht zu Lebzeiten widerrufen — wer sich als Bedachter sicher fühlt, sollte den Vertrag kennen. Zweitens kann eine Lebensversicherung für die Erben teuer werden: Der Bezugsberechtigte zahlt keine Erbschaftsteuer aus dem Nachlass, aber wenn eine unwiderrufliche Begünstigung den Nachlass belastet, kann der Pflichtteil steuerlich relevant werden — ein Fall für den Pflichtteil-Artikel und den Fachanwalt.

Laufende Beiträge und Rentenversicherungen

Neben der einmaligen Auszahlung gibt es rentenversicherungsförmige Lebensversicherungen, die eine lebenslange Rente zahlen. Auch hier entscheidet das Bezugsrecht, wer die Rente erhält. Wichtig für Erben: Nach dem Tod müssen laufende Beitragsverpflichtungen geprüft werden — ist eine Versicherung beitragsfrei gestellt oder läuft sie weiter? Bei fondgebundenen Verträgen mit laufenden Beiträgen kann eine Fortführung oder das Ruhenlassen wirtschaftlich relevant sein. Eine Übersicht über alle laufenden Verträge liefert das Nachlassverzeichnis; die Kündigung nicht mehr benötigter Verträge beschreibt der Artikel zum Kündigen von Verträgen.

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Häufige Fragen

In der Regel meldet der Bezugsberechtigte oder ein Erbe den Todesfall dem Versicherer — telefonisch oder schriftlich. Benötigt werden Sterbeurkunde, Versicherungsschein und je nach Vertrag ein Erbschein. Danach fordert der Versicherer weitere Unterlagen an und zahlt aus.

Nur wenn kein Bezugsrecht eingerichtet wurde. Mit Bezugsrecht zahlt der Versicherer direkt an die begünstigte Person — die Summe gehört nicht zum Nachlass und wird nicht unter den Erben aufgeteilt, ist aber beim Begünstigten erbschaftsteuerpflichtig.

Ja — beim widerruflichen Bezugsrecht konnte er die Begünstigung jederzeit ändern. Wer sich als Bezugsberechtigter sicher fühlt, sollte den aktuellen Versicherungschein kennen und die letzte Fassung prüfen.

Die Versicherungssumme unterliegt der Erbschaftsteuer mit den üblichen Freibeträgen. Erträge aus kapitalbildenden Verträgen können zusätzlich einkommensteuerpflichtig sein — hier lohnt eine steuerliche Beratung vor der Auszahlung.

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