Eintrag 063 · Bestattungsvorsorge

Digitaler Nachlass — E-Mails, Cloud und Social Media nach dem Tod

Was passiert mit E-Mail-Konten, Cloud-Speichern, Fotos und Profilen, wenn ein Mensch stirbt? Wie der digitale Nachlass geregelt wird, welche Rechte Erben haben, was Anbieter verlangen und wie eine digitale Vorsorge gelingt.

Der Nachlass, den man nicht anfassen kann

E-Mail-Konto, Cloud-Speicher mit zigtausend Fotos, Profile in sozialen Netzwerken, Abos, Kundenkonten, vielleicht sogar Kryptowährungen — das digitale Leben eines Menschen ist umfangreich, oft wertvoller und persönlicher als jeder Karton mit Papieren. Stirbt der Mensch, bleibt dieser Nachlass zurück: unsichtbar, hinter Passwörtern verschlossen und rechtlich bis vor wenigen Jahren kaum geregelt. Heute gibt es klarere Regeln — und gute Möglichkeiten der Vorsorge. Warum das Thema zur Vorsorgemappe gehört und wie die Umsetzung gelingt, beschreibt dieser Artikel.

Was alles zum digitalen Nachlass gehört

Der digitale Nachlass umfasst mehr als die meisten vermuten:

BereichTypische Inhalte
KommunikationE-Mail-Konten, Messenger, Kontaktlisten
Fotos und DateienCloud-Speicher, Festplatten, Backups
Soziale NetzwerkeProfile, Beiträge, Nachrichten — ausführlich im Artikel zu Social Media und Tod
FinanzenOnline-Banking, Kryptowährungen, Bezahldienste, Shops mit Zahlungsdaten
Abos und DiensteStreaming, Software-Lizenzen, Domains, Websites

Welche Rechte haben Erben?

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2018 ist die Rechtslage für Erben deutlich besser: Das E-Mail-Konto eines Verstorbenen geht mit dem Nachlass auf die Erben über — der Anbieter kann den Zugriff nicht allein mit dem Todesschutz der Kommunikation verweigern. Der Zugang auf das Konto ist danach möglich, sobald die Erbenstellung nachgewiesen ist — mit Sterbeurkunde und Erbschein oder einer zu Lebzeiten erteilten Vorsorgevollmacht. Wie der BGH genau entschieden hat und wie die Praxis der Anbieter aussieht, beschreibt der Artikel zu Social Media und Tod — die Grundsätze gelten über Netzwerke hinaus für die meisten Online-Konten.

Die Umsetzung bleibt trotzdem mühsam: Jeder Anbieter hat eigene Verfahren für den Todesfall-Zugriff. Manche verlangen Erbschein und Todesschein, andere akzeptieren Vollmachten, wieder andere bieten eigene Formulare für Gedenkkonten oder die Löschung. Geduld und eine strukturierte Liste der Konten sparen hier viel Zeit — am besten mit einem Nachlassverzeichnis, das digitale Zugänge gleich miterfasst.

Digitale Vorsorge: was zu tun ist

Die digitale Vorsorge ist heute ein fester Teil der Vorsorgedokumente. Vier Schritte genügen:

  • Bestandsliste anlegen: Alle Konten, Dienste und Geräte notieren — am besten verschlossen im Notfallordner, einer Ergänzung, die viele Vorsorgemappen noch nicht enthalten.
  • Zugänge dokumentieren: Passwortmanager mit Notfallkontakt oder ein verschlossenes Umschlag-System beim Notar. Wichtig: Passwörter selbst gehören nicht ins frei zugängliche Dokument, damit keine Missbrauchsrisiken entstehen.
  • Vollmacht erweitern: Die Vorsorgevollmacht ausdrücklich auf digitale Konten erstrecken — Formulierungen wie inklusive elektronischer Konten und Zugänge nehmen den Bevollmächtigten in die Lage, ohne Erbschein zu handeln.
  • Wünsche festhalten: Sollen Profile gelöscht, in Gedenkseiten umgewandelt oder von Vertrauten weitergeführt werden? Solche Wünsche gehören in die Bestattungsverfügung oder ein eigenes digitales Dokument.

Besondere Fälle: Kryptowährungen und Domains

Kryptowährungen sind der kritischste Teil des digitalen Nachlasses: Ohne die Zugangsdaten — Seed-Phrase oder Wallet-Keys — ist das Vermögen praktisch unwiederbringlich verloren. Schätzungen zufolge gehen millionenschwere Beträge jedes Jahr verloren, weil niemand die Keys kennt. Die Dokumentation muss hier besonders sorgfältig und besonders sicher sein: getrennte Aufbewahrung von Passwörtern und Keys, im Extremfall hinterlegt beim Notar.

Domains und Websites können Vermögenswert und Familienerbe zugleich sein: Läuft die Domain aus, kann sie verloren gehen — auch der Name eines Verstorbenen unter dessen eigener Domain ist dann nicht mehr erreichbar. Für Selbstständige und Firmeninhaber gehört die Regelung von Domains und digitalen Kundendaten in die Unternehmensnachfolge.

Was Erben nach dem Tod tun sollten

Für Erben empfiehlt sich eine einfache Reihenfolge: Erstens Geräte und Zugangskarten sichern, bevor sie verloren gehen. Zweitens mit einer Vollmacht oder dem Erbschein die wichtigsten Konten beim jeweiligen Anbieter für den Todesfall freischalten — die Anbieter haben dafür Formulare und Abläufe. Drittens Abos und Verträge kündigen oder übernehmen, wie im Artikel zu Kündigungen von Verträgen beschrieben. Viertens Profile in den Netzwerken auf den gewünschten Zustand bringen — als Gedenkseite, geschlossen oder gelöscht.

Der digitale Nachlass ist ein Teil des Lebens wie der analoge auch — er braucht dieselbe Sorgfalt und dieselbe Vorsorge, nur eben mit anderen Werkzeugen.

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Versicherungen nach dem Tod

Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Digitalen Nachlass regeln (bestattungsinfo24.de).

Häufige Fragen

Ja. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018 geht das E-Mail-Konto mit dem Nachlass auf die Erben über — der Anbieter kann den Zugriff nicht mit dem Schutz der Kommunikation verweigern. Die Erben weisen ihre Stellung mit Sterbeurkunde und Erbschein oder einer zu Lebzeiten erteilten Vollmacht nach und erhalten dann Zugang.

Am besten systematisch: E-Mail-Postfach nach Registrierungsmails durchsuchen, Browser-Lesezeichen und Passwortmanager prüfen, Bankbewegungen nach Abbuchungen von Diensten durchsehen, Post nach Rechnungen von Streaming- und Software-Anbietern sortieren. Ein gepflegter Notfallordner des Verstorbenen erspart diese Detektivarbeit komplett.

Dann ist das Vermögen in aller Regel unwiederbringlich verloren — ohne Seed-Phrase oder private Keys kann niemand auf die Wallet zugreifen, auch Erben nicht. Deshalb gehört die sichere Dokumentation der Zugangsdaten zur digitalen Vorsorge, getrennt von normalen Passwörtern und im Extremfall beim Notar hinterlegt.

Mit vier Schritten: Bestandsliste aller Konten und Geräte anlegen, Zugänge sicher dokumentieren (Passwortmanager mit Notfallkontakt oder verschlossener Umschlag), die Vollmacht ausdrücklich auf digitale Konten erstrecken und Wünsche zu Profilen und Daten festhalten. Alles gehört in die Vorsorgemappe beziehungsweise den Notfallordner.

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