Der Nachlass, den man nicht anfassen kann
E-Mail-Konto, Cloud-Speicher mit zigtausend Fotos, Profile in sozialen Netzwerken, Abos, Kundenkonten, vielleicht sogar Kryptowährungen — das digitale Leben eines Menschen ist umfangreich, oft wertvoller und persönlicher als jeder Karton mit Papieren. Stirbt der Mensch, bleibt dieser Nachlass zurück: unsichtbar, hinter Passwörtern verschlossen und rechtlich bis vor wenigen Jahren kaum geregelt. Heute gibt es klarere Regeln — und gute Möglichkeiten der Vorsorge. Warum das Thema zur Vorsorgemappe gehört und wie die Umsetzung gelingt, beschreibt dieser Artikel.
Was alles zum digitalen Nachlass gehört
Der digitale Nachlass umfasst mehr als die meisten vermuten:
| Bereich | Typische Inhalte |
|---|---|
| Kommunikation | E-Mail-Konten, Messenger, Kontaktlisten |
| Fotos und Dateien | Cloud-Speicher, Festplatten, Backups |
| Soziale Netzwerke | Profile, Beiträge, Nachrichten — ausführlich im Artikel zu Social Media und Tod |
| Finanzen | Online-Banking, Kryptowährungen, Bezahldienste, Shops mit Zahlungsdaten |
| Abos und Dienste | Streaming, Software-Lizenzen, Domains, Websites |
Welche Rechte haben Erben?
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2018 ist die Rechtslage für Erben deutlich besser: Das E-Mail-Konto eines Verstorbenen geht mit dem Nachlass auf die Erben über — der Anbieter kann den Zugriff nicht allein mit dem Todesschutz der Kommunikation verweigern. Der Zugang auf das Konto ist danach möglich, sobald die Erbenstellung nachgewiesen ist — mit Sterbeurkunde und Erbschein oder einer zu Lebzeiten erteilten Vorsorgevollmacht. Wie der BGH genau entschieden hat und wie die Praxis der Anbieter aussieht, beschreibt der Artikel zu Social Media und Tod — die Grundsätze gelten über Netzwerke hinaus für die meisten Online-Konten.
Die Umsetzung bleibt trotzdem mühsam: Jeder Anbieter hat eigene Verfahren für den Todesfall-Zugriff. Manche verlangen Erbschein und Todesschein, andere akzeptieren Vollmachten, wieder andere bieten eigene Formulare für Gedenkkonten oder die Löschung. Geduld und eine strukturierte Liste der Konten sparen hier viel Zeit — am besten mit einem Nachlassverzeichnis, das digitale Zugänge gleich miterfasst.
Digitale Vorsorge: was zu tun ist
Die digitale Vorsorge ist heute ein fester Teil der Vorsorgedokumente. Vier Schritte genügen:
- Bestandsliste anlegen: Alle Konten, Dienste und Geräte notieren — am besten verschlossen im Notfallordner, einer Ergänzung, die viele Vorsorgemappen noch nicht enthalten.
- Zugänge dokumentieren: Passwortmanager mit Notfallkontakt oder ein verschlossenes Umschlag-System beim Notar. Wichtig: Passwörter selbst gehören nicht ins frei zugängliche Dokument, damit keine Missbrauchsrisiken entstehen.
- Vollmacht erweitern: Die Vorsorgevollmacht ausdrücklich auf digitale Konten erstrecken — Formulierungen wie inklusive elektronischer Konten und Zugänge nehmen den Bevollmächtigten in die Lage, ohne Erbschein zu handeln.
- Wünsche festhalten: Sollen Profile gelöscht, in Gedenkseiten umgewandelt oder von Vertrauten weitergeführt werden? Solche Wünsche gehören in die Bestattungsverfügung oder ein eigenes digitales Dokument.
Besondere Fälle: Kryptowährungen und Domains
Kryptowährungen sind der kritischste Teil des digitalen Nachlasses: Ohne die Zugangsdaten — Seed-Phrase oder Wallet-Keys — ist das Vermögen praktisch unwiederbringlich verloren. Schätzungen zufolge gehen millionenschwere Beträge jedes Jahr verloren, weil niemand die Keys kennt. Die Dokumentation muss hier besonders sorgfältig und besonders sicher sein: getrennte Aufbewahrung von Passwörtern und Keys, im Extremfall hinterlegt beim Notar.
Domains und Websites können Vermögenswert und Familienerbe zugleich sein: Läuft die Domain aus, kann sie verloren gehen — auch der Name eines Verstorbenen unter dessen eigener Domain ist dann nicht mehr erreichbar. Für Selbstständige und Firmeninhaber gehört die Regelung von Domains und digitalen Kundendaten in die Unternehmensnachfolge.
Was Erben nach dem Tod tun sollten
Für Erben empfiehlt sich eine einfache Reihenfolge: Erstens Geräte und Zugangskarten sichern, bevor sie verloren gehen. Zweitens mit einer Vollmacht oder dem Erbschein die wichtigsten Konten beim jeweiligen Anbieter für den Todesfall freischalten — die Anbieter haben dafür Formulare und Abläufe. Drittens Abos und Verträge kündigen oder übernehmen, wie im Artikel zu Kündigungen von Verträgen beschrieben. Viertens Profile in den Netzwerken auf den gewünschten Zustand bringen — als Gedenkseite, geschlossen oder gelöscht.
Der digitale Nachlass ist ein Teil des Lebens wie der analoge auch — er braucht dieselbe Sorgfalt und dieselbe Vorsorge, nur eben mit anderen Werkzeugen.
Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Versicherungen nach dem Tod
Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Digitalen Nachlass regeln (bestattungsinfo24.de).



