Eintrag 540 · Formalitäten & Behörden

Social Media und der Tod

Gedenkzustände, Vermächtniskontakte und digitale Nachlassverwaltung der Plattformen.

Social Media und der Tod

Millionen Deutsche hinterlassen Social-Media-Profile — was passiert damit nach dem Tod? Plattformen bieten Gedenkzustände, Löschungen und Vermächtnis-Optionen; Erben und Angehörige können Profile ordnen. Wer vorsorgt, behält die Kontrolle.

Die großen Plattformen im Überblick

Facebook / Instagram (Meta)

  • Gedenkzustand (Memorial): Profil wird zum Gedenkprofil — Inhalte bleiben, keine Änderungen, Freunde können gedenken
  • Löschung: Mit Nachweis kann das Profil entfernt werden
  • Vermächtniskontakt: Zu Lebzeiten benennen — verwaltet nach dem Tod das Gedenken (Einstellungen → Sicherheit → Vermächtniskontakt)

WhatsApp

Chats gehören zu Konten — Account löschen lassen (Nachweis), Chat-Backups der Familie erben frequently nicht automatisch (Details: Digitaler Nachlass).

X (Twitter)

Angehörige können Deaktivierung mit Sterbeurkunde beantragen; keine Gedenkzustände

LinkedIn

Profil deaktivieren lassen (Nachweis); Gedenkhinweise nicht vorgesehen

YouTube, TikTok

Konten mit Sterbeurkunde schließen; Inhalte (Videos) erlöschen mit dem Konto (Backup vorher sichern!)

Rechtliche Lage

  • Vererbbarkeit: Digitale Konten gehören zum Nachlass (BGH 2018) — Erben haben Auskunfts- und Zugriffsrechte
  • Nutzungsbedingungen: Plattformen regeln die Möglichkeiten (Gedenk/Löschung) — die AGB gelten zusätzlich
  • Persönlichkeitsrechte: Verstorbene haben postmortale Rechte (keine Bloßstellung, keine Manipulation)

Vorsorge-Tipps

  1. Vermächtniskontakte benennen (Facebook), Notfallkontakte hinterlegen
  2. Passwort-Manager mit Notfallzugriff einrichten
  3. Wünsche dokumentieren (Profil löschen? Gedenken? Wer verwaltet?) — im Notfallordner
  4. Wichtige Inhalte exportieren (Fotos, Videos) — Cloud-Backups, die Erben finden

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf alle Verträge nach dem Tod klären

Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Social-Media-Konten nach dem Tod (bestattungsinfo24.de).

Häufige Fragen

Ohne Vorsorge: Angehörige beantragen mit Sterbeurkunde den Gedenkzustand (Profil bleibt als Erinnerung) oder die Löschung. Mit Vorsorge: Der zu Lebzeiten benannte Vermächtniskontakt verwaltet das Gedenken (Foto pflegen, Beiträge anpinnen, Freundes-Anfragen bestätigen). Einstellungen → Sicherheit → Vermächtniskontakt — 2 Minuten Arbeit, die viel Streit erspart.

Grundsätzlich ja — Konten sind vererbbarer Nachlass (BGH). ABER: Plattformen regulieren praktisch die Nutzung als Person: Facebook/Instagram erlauben Gedenkzustand/Verwaltung, nicht das Weiternutzen unter eigenem Namen. X und LinkedIn schließen Konten. Wichtigste Rechte der Erben: Auskunft, Daten-Export, Löschung/Deaktivierung.

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