Social Media und der Tod
Millionen Deutsche hinterlassen Social-Media-Profile — was passiert damit nach dem Tod? Plattformen bieten Gedenkzustände, Löschungen und Vermächtnis-Optionen; Erben und Angehörige können Profile ordnen. Wer vorsorgt, behält die Kontrolle.
Die großen Plattformen im Überblick
Facebook / Instagram (Meta)
- Gedenkzustand (Memorial): Profil wird zum Gedenkprofil — Inhalte bleiben, keine Änderungen, Freunde können gedenken
- Löschung: Mit Nachweis kann das Profil entfernt werden
- Vermächtniskontakt: Zu Lebzeiten benennen — verwaltet nach dem Tod das Gedenken (Einstellungen → Sicherheit → Vermächtniskontakt)
Chats gehören zu Konten — Account löschen lassen (Nachweis), Chat-Backups der Familie erben frequently nicht automatisch (Details: Digitaler Nachlass).
X (Twitter)
Angehörige können Deaktivierung mit Sterbeurkunde beantragen; keine Gedenkzustände
Profil deaktivieren lassen (Nachweis); Gedenkhinweise nicht vorgesehen
YouTube, TikTok
Konten mit Sterbeurkunde schließen; Inhalte (Videos) erlöschen mit dem Konto (Backup vorher sichern!)
Rechtliche Lage
- Vererbbarkeit: Digitale Konten gehören zum Nachlass (BGH 2018) — Erben haben Auskunfts- und Zugriffsrechte
- Nutzungsbedingungen: Plattformen regeln die Möglichkeiten (Gedenk/Löschung) — die AGB gelten zusätzlich
- Persönlichkeitsrechte: Verstorbene haben postmortale Rechte (keine Bloßstellung, keine Manipulation)
Vorsorge-Tipps
- Vermächtniskontakte benennen (Facebook), Notfallkontakte hinterlegen
- Passwort-Manager mit Notfallzugriff einrichten
- Wünsche dokumentieren (Profil löschen? Gedenken? Wer verwaltet?) — im Notfallordner
- Wichtige Inhalte exportieren (Fotos, Videos) — Cloud-Backups, die Erben finden
Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf alle Verträge nach dem Tod klären
Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Social-Media-Konten nach dem Tod (bestattungsinfo24.de).



