Eintrag 060 · Bestattungsvorsorge

Vorsorge bei Demenz — Regelungen, solange es noch geht

Vorsorge bei Demenz: Warum Vollmachten früh geschlossen werden müssen, welche Dokumente bei nachlassender Geschäftsfähigkeit noch gelten, wie Angehörige entscheiden dürfen und was der rechtliche Betreuer übernimmt, wenn nichts geregelt ist.

Regeln setzen, solange es möglich ist

Demenz verändert alles — auch die Rechtslage: Wer an Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung leidet, verliert irgendwann die Fähigkeit, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Vorsorgeinstrumente setzen dagegen die nach wie vor autonome Entscheidung des Betroffenen voraus: Eine Vorsorgevollmacht muss von jemandem erteilt werden, der versteht, was er unterschreibt. Deshalb gilt bei Demenz: früher ist besser — im Zweifel zu früh als zu spät. Nach dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit hilft keine Vollmacht mehr; dann entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.

Welche Dokumente bei Demenz zählen

DokumentWirkung
VorsorgevollmachtÜberträgt Vermögens- und Personensorge auf eine Vertrauensperson; verhindert die gerichtliche Betreuung
PatientenverfügungLegt medizinische Wünsche für die Zeit fest, in der man sich nicht mehr äußern kann
BetreuungsverfügungBestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls keine Vollmacht greift
BestattungsverfügungRegelt die Wünsche für die eigene Bestattung

Ergänzend sichert eine Bankvollmacht den Zugriff auf Konten und ein gepflegter Notfallordner den Überblick. Wer die Dokumente beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einträgt, stellt sicher, dass Ämter und Kliniken sie im Ernstfall finden.

Was gilt, wenn die Krankheit schon fortgeschritten ist

Solange Restkapazität besteht, können Betroffene weiterhin verfügen — ärztliche Atteste über die Einsichtsfähigkeit im Moment der Unterschrift schaffen Klarheit. Ist die Geschäftsfähigkeit weggefallen, sind neue Vollmachten ausgeschlossen; dann bleibt die Betreuungsverfügung oder die gerichtliche Betreuung. Für das Bankkonto haben Demenz-Familien oft eine Lücke entdeckt: Ohne Vollmacht darf niemand über das Geld verfügen, obwohl es dringend gebraucht wird — was dann passiert, beschreibt der Artikel zu Bankkonten nach dem Tod und zur Praxis der Generalvollmacht.

Wohnen, Pflege und Lebensende ansprechen

  • Wünsche dokumentieren: Zuhause oder Heim, welche Pflege, welche Rituale — die Palliativpflege zu Hause ist nur eine Option.
  • Patientenverfügung konkretisieren: Je klarer die Formulierungen, desto leichter die Umsetzung; Muster bietet der Artikel zur Patientenverfügung.
  • Kinder einbeziehen: Für Alleinerziehende ist die Regelung der Kindessorge besonders dringend.

Wenn nichts geregelt ist

Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — oft ein Familienmitglied, sonst ein Berufsbetreuer. Er entscheidet dann über Vermögen, Wohnort und Gesundheitsfragen unter Aufsicht des Gerichts. Das funktioniert, ist aber aufwendiger, teurer und entfernter als eine gut vorbereitete Vollmacht. Der entscheidende Unterschied: Die Vollmacht setzt die eigene Wahl um, die Betreuung die Wahl des Gerichts. Deshalb ist die Demenz-Diagnose ein Weckruf für die Vorsorge — und ein guter Termin beim Notar.

Der passende Ratgeber dazu: mehr dazu auf bestattung.de

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Häufige Fragen

Ja — solange die Geschäftsfähigkeit im Moment der Unterschrift besteht. Der Arzt kann diese Einsichtsfähigkeit dokumentieren, ein Notar prüft sie bei der Beurkundung. Bei fortgeschrittener Demenz ist eine neue Vollmacht nicht mehr möglich; dann greift die Betreuung.

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer — auf Vorschlag der Familie oder als Berufsbetreuer. Ein in einer Betreuungsverfügung genannter Wunsch wird bevorzugt. Die Betreuung läuft unter gerichtlicher Aufsicht und ist meist teurer und umständlicher als eine Vollmacht.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, aber meist sinnvoll: Banken akzeptieren notarielle Vollmachten ohne Rückfragen, und die Einschätzung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar schützt vor späteren Anfechtungen. Die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft, das Dokument im Notfall zu finden.

Banken achten auf Auffälligkeiten: ungewöhnliche Überweisungen, falsch ausgefüllte Formulare, widersprüchliche Angaben des Kontoinhabers. Bei Verdacht können sie die Vollmacht sperren und eine gerichtliche Klärung verlangen — ein Schutz, der im Notfall aber auch Familien blockiert.

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