Eintrag 039 · Bestattungsvorsorge

Vorsorgeregister

Die zentrale Registrierung von Vollmachten und Verfügungen der Bundesnotarkammer.

Das Zentrale Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) ist die zentrale digitale Registrierung für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsanregungen. Gerichte prüfen im Ernstfall zuerst dort, ob solche Dokumente existieren — die Registrierung stellt sicher, dass Ihre Verfügungen tatsächlich gefunden und beachtet werden.

Was kann registriert werden?

  • Vorsorgevollmacht: Wer ist bevollmächtigt? Für welche Bereiche?
  • Patientenverfügung: Hinweis auf Existenz und Fundort (nicht der Inhalt!)
  • Betreuungsverfügung: Wen wünsche ich als gerichtlichen Betreuer?
  • Betreuungsanregung: Hinweis auf bestimmte Wünsche für den Betreuungsfall

Warum registrieren?

  • Gefunden werden: Ohne Registereintrag weiß das Gericht im Notfall nicht, dass eine Vollmacht existiert — es bestellt dann vielleicht einen fremden Betreuer!
  • Zeit sparen: Gerichte prüfen das Register zuerst — mit Eintrag ist der Nachweis in Minuten erbracht
  • Missbrauch verhindern: Der Eintrag dokumentiert Datum und Umfang der Vollmacht — hilfreich bei Streit
  • Immer aktuell: Änderungen und Widerrufe können aktualisiert werden

Registrierung — Ablauf und Kosten

  1. Online unter www.vorsorgeregister.de (oder über Notar/Rechtsanwalt)
  2. Daten erfassen: Ihre Personalien, Daten des Dokuments (Datum, Bevollmächtigte, Umfang), Fundort des Originals
  3. Kosten: ca. 15-30 € einmalig (je nach Umfang); Änderungen kosten geringe Gebühren
  4. Bestätigung: Sie erhalten einen Eintragsnachweis

Grenzen des Registers

  • Es werden keine Dokumente selbst hinterlegt — nur Hinweise auf Existenz und Fundort
  • Die Registrierung ersetzt nicht die Aufbewahrung und Bekanntgabe des Originals an Bevollmächtigte und Angehörige
  • Bestattungsverfügungen und Testamente gehören nicht ins Vorsorgeregister (Testamente: amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht)

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: Bestattungsvorsorge bei bestattung.de

Bestattungsvorsorge Schritt für Schritt planen: der Vorsorge-Ratgeber

Häufige Fragen

Über die Bundesnotarkammer online: ca. 15-30 € einmalig (je nach Dokumentumfang), über Notare sometimes etwas mehr (Bearbeitung). Änderungen (neue Bevollmächtigte, Widerruf) kosten kleine Nachtragsgebühren. Im Vergleich zum Nutzen (Vollmacht wird im Ernstfall gefunden!) sind die Kosten minimal.

Gesetzlich nein — aber dringend empfohlen: Ohne Eintrag weiß das Betreuungsgericht im Notfall häufig nicht, dass eine Vollmacht existiert, und bestellt einen fremden Berufsbetreuer (Zeit, Kosten, Kontrollverlust!). Mit Eintrag prüfen Gerichte zuerst das Register — Ihre Vollmacht wird gefunden und umgesetzt. Die Registrierung ist der billigste Schutz der Vorsorge.

Nicht im Vorsorgeregister — dort gehören nur Vollmachten und Betreuungsverfügungen hinein. Bestattungsverfügungen: Original gut aufbewahren + Kopien an Angehörige/Bestatter, oder in einen Vorsorgevertrag beim Bestatter integrieren. Testamente: amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht (nicht Vorsorgeregister!).

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