Das Nottestament — Testieren in Ausnahmesituationen
Ein Nottestament ist ein Testament, das außer der üblichen notariellen oder handschriftlichen Form gültig errichtet wird, weil eine Notsituation ein reguläres Verfahren verhindert. Das deutsche Erbrecht kennt dafür drei Formen (§§ 2249, 2250, 2251 BGB): das Bürgermeister-Nottestament, das Dreizeugen-Nottestament und das Konsulartestament im Ausland. Sie sichern die Testierfreiheit auch dort, wo kein Notar erreichbar ist.
Die Formen des Nottestaments
| Form | Situation | Adressat |
|---|---|---|
| Bürgermeister-Nottestament (§ 2249 BGB) | drohende Todesgefahr, z.B. bei lebensbedrohlicher Krankheit oder Unfall | Bürgermeister der Gemeinde (oder Notarvertreter) |
| Dreizeugen-Nottestament (§ 2250 BGB) | abgeschnittene Ortschaft (Naturkatastrophe, Epidemie), Tod nahe | drei Zeugen gleichzeitig, mündliche Erklärung |
| Konsulartestament (§ 2251 BGB) | deutscher Staatsbürger im Ausland, kein deutscher Notar erreichbar | deutscher Konsul oder Botschafter |
Bürgermeister-Nottestament: Ablauf
- Notsituation dokumentieren: ärztliche Bescheinigung über Todesgefahr oder vergleichbare Lage
- Bürgermeister rufen: Gemeindeamt kontaktieren; der Amtsträger kommt oder empfängt die Erklärung
- mündliche oder schriftliche Erklärung: der Erblasser erklärt seinen letzten Willen; der Bürgermeister beurkundet (schriftliche Niederschrift, Vorlesen, Genehmigen)
- Speicherung: das Dokument wird beim Nachlassgericht hinterlegt — es gilt wie ein notarielles Testament
Grenzen und Risiken
- Nur in echter Not: wer das Verfahren ohne Notlage nutzt, riskiert Unwirksamkeit und Erbstreit
- Formstrenge: Zeugen müssen geeignet sein; Ausgeschlossene (z.B. gesetzliche Erben) können als Zeugen die Wirksamkeit gefährden
- Widerruf: ein Nottestament kann jederzeit widerrufen werden; mit Ablauf der Notlage empfiehlt sich die Überführung in ein ordentliches Testament (siehe Testament erstellen)
- Verwahrung: nicht hinterlegte Nottestamente (Dreizeugen) sollten schnellstmöglich beim Amtsgericht hinterlegt werden, um Fälschungsrisiken zu vermeiden
Nottestament und Bestattungsverfügung
In echten Notlagen geht es oft um mehr als Vermögensfragen: Auch Bestattungswünsche sollten in der Notlage dokumentiert werden — etwa mündlich gegenüber dem Bürgermeister oder den Zeugen, ergänzt durch eine Bestattungsverfügung. Wer absehbar in eine Notlage gerät (geplante riskante Reise, schwere Erkrankung), sollte vorab Vorsorge treffen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und notarielles Testament ersetzen das Nottestament, wo immer möglich.



