Eintrag 549 · Formalitäten & Behörden

Lebensversicherung beantragen

Nach dem Tod: Die Lebensversicherungssumme sichern — Fristen, Dokumente und Bezugsberechtigte im Überblick.

Nach dem Tod: Lebensversicherungssumme sichern

Lebensversicherungen zahlen nach dem Tod — aber die Leistungen muss jemand beantragen: Der Bezugsberechtigte (oder die Erben) melden den Tod und reichen die Dokumente ein. Der Vorgang ist unkompliziert, wenn alles vorliegt.

Wer bekommt das Geld?

  • Bezugsberechtigte: In der Police genannte Personen — sie erhalten die Summe direkt und privatsteuerfrei (nicht Teil des Nachlasses!)
  • Ohne Bezugsrecht: Die Erben — die Summe faellt in den Nachlass (und in die Erbschaftsteuer)
  • Bezugsrecht pruefen: Die Police zeigt den Beguenstigten (Verkaeufer, Ehepartner, Kinder); Widerrufe und Aenderungen sind dokumentiert

So läuft der Antrag

  1. Versicherer informieren: Tod mitteilen (Telefon, Online-Formular, Brief mit Sterbeurkunde)
  2. Dokumente einreichen: Sterbeurkunde (beglaubigt), Police (Original oder Nummer), Todestag-Nachweis, Ausweis des Antragstellers; bei Unfalltaeden: Unfallbericht
  3. Pruefung: Der Versicherer prueft (Vertragsstand, Todeseintritt, ggf. Todesursache bei Klauseln)
  4. Auszahlung: Innerhalb von 2-6 Wochen haeufig — auf das Konto des Bezugsberechtigten

Fristen beachten

  • Anzeigepflicht: So bald wie moeglich (keine harte Frist, aber Verzoegerungen verzoegern die Auszahlung)
  • Ausschlussfristen in Vertraegen: Manche Vertraege regeln Fristen (2 Jahre Verjaehrung fuer Rueckwaertspruefungen) — frueh beantragen ist sicherer
  • Selbstmord-Klausel: Haeufig keine Leistung bei Suizid in den ersten 2-3 Vertragsjahren (spaeter zahlt der Versicherer)

Was wenn die Police nicht gefunden wird?

Suchen in Unterlagen des Verstorbenen, Nachfragen bei bekannten Versicherern, oder: Vertragsauskunft beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) — die Datenbank 'Versicherungs-Auskunft' hilft Erben, Vertraege zu finden (Antrag mit Sterbeurkunde).

Der passende Ratgeber dazu: die ersten Schritte im Überblick

Der Todesfall als praktische Anleitung, Schritt für Schritt: die Todesfall-Checkliste

Häufige Fragen

Ueblich: 2-6 Wochen nach vollstaendiger Antragstellung (Sterbeurkunde, Police, Ausweis). Der Versicherer prueft und ueberweist dann direkt an den Bezugsberechtigten. Beschleunigen: alle Dokumente komplett einreichen, Versicherer per Telefon ueber den Tod informieren (Vorab-Meldung), und bei Rueckfragen sofort antworten.

Bei bezugsberechtigten Personen (in der Police genannt): Die Summe fließt direkt und auerhalb des Nachlasses — keine Erbschaftsteuer (aber der Versicherer behaelt bei bestimmten Vertraegen Zinsabschlag ein, der zurueckgefordert werden kann). Ohne Bezugsrecht: Die Summe gehoert zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer mit Freibetraegen.

Suchen: Unterlagen durchsehen (Ordner, Bank-Post, Nachlass-Rechnungen 'Beitragsabbuchung'), Versicherungs-Auskunft beim GDV (www.gdv.de — Vermittlung fuer Erben mit Sterbeurkunde), oder Bank-/Versicherungsberater des Verstorbenen fragen. Versaeumen Sie nicht den Antrag, wenn eine Police existiert: Die Leistungen verjaehren nicht sofort, aber frueh sichern ist besser.

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