Nachbarn mit anderen Regeln
Zwischen Deutschland und Österreich liegen mehr als ein Fluss und eine Sprache — auch das Erbrecht unterscheidet sich in zentralen Punkten. Wer in Österreich wohnt, dort Vermögen hat oder Angehörige mit Bezug zu Österreich beerbt, sollte die Unterschiede kennen: Sie betreffen die zuständigen Stellen, die Verfügungsformen und die Pflichtteile. Dieser Artikel gibt den Überblick; die deutschen Grundlagen beschreiben die Artikel zur Erbfolge und zum Testament.
Wer zuständig ist: Notar statt Nachlassgericht
Der größte strukturelle Unterschied: In Österreich ist das Notariat zentraler Akteur des Erbrechts. Notare verwalten Testamente in einem zentralen Register, das österreichische Zentrale Testamentsregister, und führen das Verlassenschaftsverfahren — die Abwicklung des Nachlasses — als Gerichtskommissarii durch. Das zuständige Bezirksgericht beaufsichtigt; die praktische Arbeit liegt beim Notar. In Deutschland läuft das Entsprechende über das Nachlassgericht direkt. Für Erben bedeutet das in Österreich: erste Anlaufstelle ist der Notar, der die Verlassenschaft abwickelt und auch den Erbschein-artigen Legitimationsnachweis — die so genannte Einantwortung — begleitet.
Verfügungsformen: kein Berliner Testament
Was in Deutschland das Berliner Testament ist, gibt es in Österreich in dieser Form nicht — Ehegatten können sich nicht wechselseitig in einem gemeinschaftlichen Testament beerben. Die Entsprechung ist der Erbvertrag: Ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten, der wechselbezügliche Regelungen erlaubt und notariell zu schließen ist. Einseitige Verfügungen erfolgen über das Testament — entweder vor dem Notar oder als eigenhändig geschriebenes Testament mit Orts- und Datumsangabe. Wie der deutsche Erbvertrag funktioniert, beschreibt der Artikel zum Erbvertrag.
| Aspekt | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Zentrale Stelle | Nachlassgericht | Notariat (als Gerichtskommissar) unter Aufsicht des Bezirksgerichts |
| Gemeinschaftliches Testament | Berliner Testament möglich | Nicht existent — Erbvertrag als vertragliche Alternative |
| Testamentsregister | Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer | Zentrales Testamentsregister der Notariatskammern |
| Pflichtquote | Pflichtteil in Geld (die Hälfte des Erbteils) | Pflichtteil als Erbteil (die Hälfte der gesetzlichen Erbquote) — Anspruch auf echte Erbenstellung |
Der Pflichtteil: Erbe statt Geld
Der inhaltlich wichtigste Unterschied: In Österreich ist der Pflichtteil kein Zahlungsanspruch, sondern ein echtes Erbrecht. Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote — und zwar als Erbe, nicht als Geldsumme. Der österreichische Begriff dafür ist Pflichtteil im Sinne eines Noterbenrechts. In Deutschland ist der Pflichtteil ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils — der Berechtigte erbt nicht, sondern fordert. Für Erblasser mit Vermögen in beiden Ländern kann dieser Unterschied die Planung stark prägen: In Österreich lässt sich die Erbenstellung der Kinder schwerer umgehen als in Deutschland.
Was es in beiden Ländern gibt: der Verzicht. Wer auf den Pflichtteil verzichtet, kann das testamentarische Gewicht stärken — der deutsche Ablauf beschreibt den Artikel zum Pflichtteilsverzicht; in Österreich erfolgt der Verzicht notariell als Vertrag mit dem Erblasser.
Grenzüberschreitende Nachlässe
Stirbt ein Deutscher mit Vermögen in Österreich — oder umgekehrt —, gilt seit 2015 in der EU die EU-Erbrechtsverordnung: Zuständig ist grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, und das Nachlassverfahren läuft in einem Staat zentral. Die Details beschreibt der Artikel zum EU-Erbschein. Wer vermögensrechtliche Bindungen in beide Länder hat, sollte die Rechtslage im Blick behalten — die Steuersysteme der beiden Staaten unterscheiden sich ebenso wie die Freibeträge; die deutschen Freibeträge erklärt der Artikel zu den Erbschaftsteuer-Freibeträgen.
Für alle Fälle gilt: Ein Notar mit internationaler Praxis in der jeweiligen Region berät verlässlich, welche Formen im konkreten Fall die richtigen sind — Grenzfälle gehören in professionelle Hände.



