Eintrag 220 · Testament & Erbe

Erbrecht in Österreich — Unterschiede zum deutschen Recht

Österreichisches Erbrecht unterscheidet sich vom deutschen in zentralen Punkten: Notar statt Nachlassgericht, Erbvertrag statt Berliner Testament, andere Pflichtteilsregeln. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick — für Erblasser mit Bezug zu Österreich und Erben grenzüberschreitender Nachlässe.

Nachbarn mit anderen Regeln

Zwischen Deutschland und Österreich liegen mehr als ein Fluss und eine Sprache — auch das Erbrecht unterscheidet sich in zentralen Punkten. Wer in Österreich wohnt, dort Vermögen hat oder Angehörige mit Bezug zu Österreich beerbt, sollte die Unterschiede kennen: Sie betreffen die zuständigen Stellen, die Verfügungsformen und die Pflichtteile. Dieser Artikel gibt den Überblick; die deutschen Grundlagen beschreiben die Artikel zur Erbfolge und zum Testament.

Wer zuständig ist: Notar statt Nachlassgericht

Der größte strukturelle Unterschied: In Österreich ist das Notariat zentraler Akteur des Erbrechts. Notare verwalten Testamente in einem zentralen Register, das österreichische Zentrale Testamentsregister, und führen das Verlassenschaftsverfahren — die Abwicklung des Nachlasses — als Gerichtskommissarii durch. Das zuständige Bezirksgericht beaufsichtigt; die praktische Arbeit liegt beim Notar. In Deutschland läuft das Entsprechende über das Nachlassgericht direkt. Für Erben bedeutet das in Österreich: erste Anlaufstelle ist der Notar, der die Verlassenschaft abwickelt und auch den Erbschein-artigen Legitimationsnachweis — die so genannte Einantwortung — begleitet.

Verfügungsformen: kein Berliner Testament

Was in Deutschland das Berliner Testament ist, gibt es in Österreich in dieser Form nicht — Ehegatten können sich nicht wechselseitig in einem gemeinschaftlichen Testament beerben. Die Entsprechung ist der Erbvertrag: Ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten, der wechselbezügliche Regelungen erlaubt und notariell zu schließen ist. Einseitige Verfügungen erfolgen über das Testament — entweder vor dem Notar oder als eigenhändig geschriebenes Testament mit Orts- und Datumsangabe. Wie der deutsche Erbvertrag funktioniert, beschreibt der Artikel zum Erbvertrag.

AspektDeutschlandÖsterreich
Zentrale StelleNachlassgerichtNotariat (als Gerichtskommissar) unter Aufsicht des Bezirksgerichts
Gemeinschaftliches TestamentBerliner Testament möglichNicht existent — Erbvertrag als vertragliche Alternative
TestamentsregisterZentrales Testamentsregister der BundesnotarkammerZentrales Testamentsregister der Notariatskammern
PflichtquotePflichtteil in Geld (die Hälfte des Erbteils)Pflichtteil als Erbteil (die Hälfte der gesetzlichen Erbquote) — Anspruch auf echte Erbenstellung

Der Pflichtteil: Erbe statt Geld

Der inhaltlich wichtigste Unterschied: In Österreich ist der Pflichtteil kein Zahlungsanspruch, sondern ein echtes Erbrecht. Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote — und zwar als Erbe, nicht als Geldsumme. Der österreichische Begriff dafür ist Pflichtteil im Sinne eines Noterbenrechts. In Deutschland ist der Pflichtteil ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils — der Berechtigte erbt nicht, sondern fordert. Für Erblasser mit Vermögen in beiden Ländern kann dieser Unterschied die Planung stark prägen: In Österreich lässt sich die Erbenstellung der Kinder schwerer umgehen als in Deutschland.

Was es in beiden Ländern gibt: der Verzicht. Wer auf den Pflichtteil verzichtet, kann das testamentarische Gewicht stärken — der deutsche Ablauf beschreibt den Artikel zum Pflichtteilsverzicht; in Österreich erfolgt der Verzicht notariell als Vertrag mit dem Erblasser.

Grenzüberschreitende Nachlässe

Stirbt ein Deutscher mit Vermögen in Österreich — oder umgekehrt —, gilt seit 2015 in der EU die EU-Erbrechtsverordnung: Zuständig ist grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, und das Nachlassverfahren läuft in einem Staat zentral. Die Details beschreibt der Artikel zum EU-Erbschein. Wer vermögensrechtliche Bindungen in beide Länder hat, sollte die Rechtslage im Blick behalten — die Steuersysteme der beiden Staaten unterscheiden sich ebenso wie die Freibeträge; die deutschen Freibeträge erklärt der Artikel zu den Erbschaftsteuer-Freibeträgen.

Für alle Fälle gilt: Ein Notar mit internationaler Praxis in der jeweiligen Region berät verlässlich, welche Formen im konkreten Fall die richtigen sind — Grenzfälle gehören in professionelle Hände.

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Häufige Fragen

Nein. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten sind in Österreich nicht vorgesehen. Die vertragliche Alternative ist der Erbvertrag: Er kann zwischen Ehegatten oder Verlobten notariell geschlossen werden und erlaubt wechselbezügliche Regelungen. Einseitige Verfügungen erfolgen über ein Einzeltestament — notariell oder eigenhändig mit Orts- und Datumsangabe.

Das Notariat: Notare führen als Gerichtskommissare das sogenannte Verlassenschaftsverfahren — die Abwicklung des Nachlasses — unter Aufsicht des zuständigen Bezirksgerichts. Sie verwalten Testamente im Zentralen Testamentsregister und begleiten auch die Einantwortung, den österreichischen Gegenpunkt zum deutschen Erbschein. Erste Anlaufstelle ist also der Notar.

In Deutschland ist der Pflichtteil ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils — der Berechtigte erbt nicht, sondern bekommt ausgezahlt. In Österreich ist der Pflichtteil eine echte Erbstellung: Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote als reale Erben. Wer die Erbenstellung seiner Kinder umgehen will, hat es in Österreich daher schwerer.

Seit der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers — für das gesamte Vermögen, auch über die Grenze hinweg. Wer also in Österreich lebt, beerbt sein Vermögen nach österreichischem Recht, auch wenn Liegenschaften in Deutschland liegen. Grenzfälle mit Steuerverbindungen gehören in notarielle Beratung.

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