Eintrag 212 · Testament & Erbe

Erbschaftsteuer-Freibeträge

500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder: Wie Freibeträge wirken und wie man sie klug nutzt.

Die Freibeträge der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist nur auf den Betrag faellig, der ueber den Freibetrag hinausgeht. Die Freibetraege unterscheiden sich drastisch nach Verwandtschaftsgrad — wer plant, kann Zehntausende Euro sparen.

Die Freibeträge im Überblick

VerhältnisFreibetragSteuerklasse / Satz darueber
Ehegatte500.000 €7-30 % (Klasse I)
Kinder, Enkel (Eltern verstorben)400.000 €11-30 % (Klasse I)
Enkel, Grosseltern, Eltern100.000-200.000 €11-30 % (Klasse I/II)
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €15-43 % (Klasse II)
Alle anderen (Lebenspartner ohne Trauschein, Stiefkinder, Freunde)20.000 €30-50 % (Klasse III)

Wie der Freibetrag wirkt

Beispiel: Erbe von 600.000 € an das Kind → Freibetrag 400.000 € → steuerpflichtig: 200.000 € → Steuer nach Progresssion (Klasse I: 11 % auf die ersten 75.000 € usw.) ≈ 20.000-30.000 € Steuer. Ohne Planung bleibt nur der Freibetrag — mit Planung deutlich mehr.

Wichtige Sonderregelungen

  • Ehegatten-Haus: Familienheim ist komplett steuerfrei (10 Jahre Wohnpflicht — Details: Erbschaftsteuer)
  • Hausrat und Kleidung: 41.000 € steuerfrei (Klasse I — Möbel, Auto, Fahrrad)
  • Betriebsvermoegen: 85 %-Verschoenung bei Fortfuehrung (Regelungen fuer Unternehmens-Erben)
  • 10-Jahres-Regel: Freibetraege koennen alle 10 Jahre neu genutzt werden — Schenkungen zu Lebzeiten planen!

Klug nutzen: Steuerliche Gestaltung

  1. Schenkungen zu Lebzeiten: Freibetraege alle 10 Jahre ausschoepfen — Vermoegen steuerfrei uebertragen
  2. Beide Elternteile: Jeder hat eigene Freibetraege — bei der Uebertragung an Kinder beide nutzen
  3. Familienheim sichern: Ehegatte erbt das Haus steuerfrei (Wohnungsvorbehalt einhalten)
  4. Patchwork: Stiefkinder/Lebenspartner haben nur 20.000 € Freibetrag — Ehe schliessen oder Schenkungs-Planung
  5. Steuerberater: Bei Nachlaessen ab 300.000 € lohnt Beratung (Gestaltung spart mehr als sie kostet)

Häufige Fragen

400.000 € pro Elternteil: Jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei erben (bei beiden Eltern zusammen also bis zu 800.000 € steuerfrei). Was darueber liegt, wird nach Steuerklasse I progressiv besteuert (11-30 %). Zusaetzlich: Hausrat-Freibetrag 41.000 €.

Ja — die 10-Jahres-Regel: Freibetraege stehen alle 10 Jahre neu zur Verfuegung. Wer zu Lebzeiten schenkt (alle 10 Jahre bis zur Freibetragsgrenze an Kinder), uebertraegt Vermoegen steuerfrei ueber die Generationen — bei grossen Vermoegenswerten der wichtigste Hebel. Beachten: Schenkungen muessen voll dokumentiert sein.

Nur 20.000 € — unverheiratete Partner fallen in Steuerklasse III (30-50 % auf alles darueber!). Das macht die Ehe steuerlich so wertvoll: 500.000 € Freibetrag + Familienheim-Steuerfreiheit + Steuerklasse I. Fuer Partner, die nicht heiraten wollen: Schenkungen alle 10 Jahre (20.000 € Freibetrag) und Vermoegens-Uebertragungen planen — Steuerberatung dringend empfohlen.

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