Eintrag 539 · Formalitäten & Behörden

Erbschaft mit USA-Bezug

Probate, Estate Tax, DBA — Erbfälle zwischen Deutschland und den USA.

Erbschaft mit Auslandsbezug: USA

Stirbt ein Angehöriger in den USA oder hinterlässt dort Vermögen, gelten zwei Rechtsordnungen: Das deutsche Erbrecht (für deutsche Erben) und das US-amerikanische (Bundesstaaten-Recht). Ohne Vorbereitung wird das komplex und teuer.

Typische Konstellationen

  • Deutscher stirbt in den USA (Aufenthalt, Unfall, Arbeit) — Nachlassabwicklung vor Ort + Überführung
  • Vermögen in den USA (Konto, Immobilie, Aktien) — deutsche Erben müssen US-Verfahren durchlaufen
  • US-Bürger mit Deutschland-Bezug: Vermögen in beiden Ländern — Nachlassspaltung

US-Nachlassabwicklung (Probate)

  1. Probate-Verfahren: Das US-Gericht (Surrogate's/Probate Court) bestellt einen Executor/Administrator, der den Nachlass verwaltet — vergleichbar dem deutschen Nachlassgericht
  2. Death Certificate: US-Sterbeurkunden (mehrere beglaubigte Exemplare nötig)
  3. Steuer in den USA: US-Estate Tax (Bundessteuer ab hohen Freibeträgen, 13 Mio. $+), Bundesstaaten-Steuern; für deutsche Erben: kein unlimited marital deduction — Vorsicht!
  4. Überweisung nach Deutschland: Nach Abschluss des Probate, mit Erbnachweis; Banken verlangen US-Dokumente

Deutsche Seite

  • Erbschein/Erbschaft: Deutsches Nachlassgericht für den deutschen Nachlass; US-Testamente müssen "einge-deutscht" werden (Übersetzung, Apostille)
  • Erbschaftsteuer Deutschland: Weltvermögen steuerpflichtig (mit DBA-USA-Anrechnung); Freibeträge nach Steuerklassen
  • Bestattung/Überführung: Internationale Überführung (Leichenpass, Konsulat) — Details: Überführung

Vorsorge-Tipps

  • Zwei Testamente: Für Deutschland und USA getrennt aufsetzen (Rechtslage beachten — kein einheitliches Welttestament ohne Beratung!)
  • Professionelle Hilfe: Auf Erb-/Auslandsrecht spezialisierte Anwälte (Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung, DAJV)
  • Vermögen strukturieren: US-Konten mit Todfall-Klauseln (TOD, payable-on-death), Trusts für Immobilien
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Häufige Fragen

Musst meist nein — aber die Verwaltung läuft vor Ort: Der vom US-Gericht bestellte Executor (häufig ein dortiger Anwalt oder Vertrauter) kümmert sich um das Probate; deutsche Erben unterschreiben Dokumente (mit beglaubigter Unterschrift/Notarisierung) aus der Ferne. Reisen sind nötig, wenn Sie selbst als Executor benannt sind oder Immobilien vor Ort geregelt werden müssen.

Die deutsche Erbschaftsteuer greift weltweit: US-Vermögen wird angerechnet; das DBA USA (Deutsch-Amerikanisches Erbschaftsteuerabkommen) regelt Anrechnungen (US-Estate Tax auf deutsche Steuer). Freibeträge nach Steuerklasse (Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €). Ohne DBA droht Doppelbesteuerung — Steuerberater mit Auslandserfahrung ist Pflicht.

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