Eintrag 552 · Formalitäten & Behörden

Erbschaft mit UK-Bezug

Probate in England, Nachlass in Deutschland: Erbfälle zwischen UK und Deutschland verständlich erklärt.

Erbschaft zwischen Deutschland und Großbritannien

Stirbt ein Angehoeriger in Grossbritannien oder hinterlaesst dort Vermoegen (Konto, Immobilie), laufen zwei Rechtsordnungen: das UK-Verfahren (Probate) und das deutsche Erbrecht. Die Kombination ist machbar — mit professioneller Hilfe gut zu bewaeltigen.

Das UK-Verfahren: Probate

  1. Death Certificate: UK-Sterbeurkunde (mehrere beglaubigte Kopien noetig)
  2. Grant of Probate: Das UK-Gericht (Probate Registry) erteilt den Erben/benannten Executoren die Verwaltungsbefugnis — vergleichbar dem deutschen Erbschein, aber verfahrensmässig eigen
  3. Executor/Administrator: Die im Testament benannte Person (Executor) oder das Gericht (Administrator bei Testament ohne Executor) verwaltet den Nachlass
  4. Inheritance Tax (UK): Britische Erbschaftsteuer — Freibetrag 'Nil-Rate Band' (325.000 £), Ehegatten-Uebertragung bis 650.000 £
  5. Abwicklung: Konten aufloesen, Immobilen verkaufen/uebertragen, Steuern regeln, Auszahlung

Die deutsche Seite

  • Deutsches Nachlassgericht: Fuer deutsche Vermoegenswerte (Konten, Immobilien) — UK-Dokumente muessen beglaubigt/apostilliert und uebersetzt werden
  • Erbschaftsteuer Deutschland: Weltvermoegen steuerpflichtig; das DBA UK (Doppelbesteuerungsabkommen) regelt Anrechnungen (UK-Inheritance Tax auf deutsche Steuer)
  • Bestattung: Ueberfuehrung nach Deutschland oder Bestattung im UK — jeweils mit den internationalen Formalitaeten (Details: Todesfall im Ausland)

Vorsorge für Deutschland-UK-Fälle

  1. Zwei Testamente: Eines fuer das UK (mit UK-Anwalt), eines fuer Deutschland (deutscher Anwalt) — rechtlich sauber getrennt
  2. Nachlass strukturieren: UK-Konten mit Todesfall-Klauseln (payable-on-death), Gemeinschaftskonten (joint tenancy) — umgehen das Probate
  3. Professionelle Hilfe: Anwaelte mit Deutschland-UK-Erfahrung (britisch-deutsche Juristen-Netzwerke), Steuerberater mit DBA-Erfahrung

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Häufige Fragen

Das UK-Nachlassverfahren: Death Certificate → Grant of Probate → Abwicklung. Das Gericht (Probate Registry) erteilt den Executor (im Testament benannt) oder Administrator die Verwaltungsbefugnis — aehnlich dem deutschen Erbschein, aber verfahrensmaessig eigen. UK-Inheritance Tax: Nil-Rate Band 325.000 £ (Ehegatten-Uebertragung bis 650.000 £). Mit UK-Anwalt/Executor gut zu bewaeltigen.

Frequently ja, mindestens einmal: Grant of Probate beantragen (persoenliche Unterschrift oder notariell beglaubigte Vollmacht), UK-Konten/Immobilen vor Ort regeln, Dokumente einreichen. Vieles laeuft aber auch aus der Ferne (Solicitors/Executor als Vertreter, Dokumente per Post mit Apostille). Reise einplanen bei: Immobilienverkauf, komplexen Nachlaessen, mehreren Erben.

Deutsche Erbschaftsteuer greift weltweit (Wohnsitz-/Staatsbuergerschaftsprinzip) — auch UK-Vermoegen. Das DBA UK verhindert Doppelbesteuerung: UK-Inheritance Tax wird auf die deutsche Steuer angerechnet (bis zur Hoehe der deutschen Steuer auf dasselbe Vermoegen). Freibetraege nach Steuerklasse (Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €). Steuerberater mit DBA-Erfahrung ist Pflicht bei groesseren Nachlaessen.

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