Eintrag 257 · Kosten & Finanzierung

Bestattung finanzieren

Vorsorge, Ratenzahlung und Sozialleistungen bei fehlendem Vermögen.

Wie kann man eine Bestattung finanzieren?

Bestattungen können teuer sein — und die Kosten kommen oft unerwartet. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, stehen die Angehörigen vor der Herausforderung, die Kosten zu tragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung einer Bestattung zu sichern.

1. Vorsorge zu Lebzeiten

Die beste Form der Finanzierung ist die Vorsorge zu Lebzeiten. Der Verstorbene selbst trifft rechtzeitig Vorkehrungen:

Bestattungsvorsorgevertrag

Vertrag mit einem Bestatter, der Wünsche und Finanzierung kombiniert. Vorteile:

  • Monatliche Raten (15 bis 50 Euro)
  • Hartz-IV-sicher und unpfändbar
  • Wünsche sind festgelegt

Sterbegeldversicherung

Versicherung mit Auszahlung im Todesfall. Vorteile:

  • Beiträge ab ca. 10 Euro monatlich
  • Auszahlung auch bei frühem Tod
  • Oft ohne Gesundheitsprüfung

Sparvertrag

Ein spezielles Konto für die Bestattung. Vorteile:

  • Flexibel
  • Kann jederzeit eingerichtet werden

Nachteile: Nicht unpfändbar, keine Garantie für Auszahlung.

2. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde

Erben tragen die Kosten

Grundsätzlich sind die Erben für die Bestattungskosten verantwortlich. Sie haften als Gesamtschuldner, auch wenn der Nachlass nicht ausreicht. Dies kann eine erhebliche Belastung darstellen.

Ratenzahlung beim Bestatter

Viele Bestatter bieten Ratenzahlungen an. Die Angehörigen können die Kosten über mehrere Monate oder Jahre verteilen. Bedingungen variieren — vergleichen Sie Angebote.

Socialamt übernimmt Kosten

Wenn weder der Verstorbene noch die Erben die Kosten tragen können, kann das Sozialamt einspringen. Voraussetzungen:

  • Der Verstorbene hatte kein Vermögen (Geringvermögen)
  • Es wurden keine Vorsorgeverträge abgeschlossen
  • Es gibt keine Erben mit ausreichendem Einkommen
  • Die Bestattung wird einfach und wirtschaftlich durchgeführt

Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für eine einfache Feuerbestattung (anonym oder namens). Erdbestattungen werden nur in Ausnahmefällen bezahlt.

💡 Gut zu wissen

Das Sozialamt prüft vor der Zahlung, ob Angehörige unterhaltspflichtig sind. Unterhaltspflichtig sind nur Eltern und Kinder, nicht jedoch Geschwister oder Enkel. Die Prüfung erfolgt nach Einkommen und Vermögen.

Krankenversicherung des Verstorbenen

Seit 2022 zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein Sterbegeld mehr. Privatversicherte sollten ihren Vertrag prüfen — manche Tarife enthalten Sterbegeld.

Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber zahlen ein Sterbegeld an die Angehörigen verstorbener Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber des Verstorbenen.

Gewerkschaft oder Verband

Manche Gewerkschaften und Berufsverbände zahlen ein Sterbegeld an die Angehörigen ihrer Mitglieder. Setzen Sie sich mit der zuständigen Organisation in Verbindung.

3. Wenn die Erben nicht zahlen können

Erbe ausschlagen

Wenn der Nachlass überschuldet ist, können die Erben das Erbe ausschlagen. Nach der Ausschlagung haften sie nicht mehr für Nachlassverbindlichkeiten — auch nicht für Bestattungskosten. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht erklärt werden.

Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz

Wenn der Nachlass nicht ausreicht, kann eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden. Dadurch wird eine Trennung zwischen Nachlass und Privatvermögen der Erben erreicht.

⚠ Fristen beachten

Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ist unbedingt einzuhalten. Wenn man die Frist verstreichen lässt, gilt das Erbe als angenommen — mit allen Verbindlichkeiten.

4. Staatliche Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Grundsicherung erhalten, kann das Sozialamt unter Umständen Bestattungskosten übernehmen, wenn kein Vermögen vorhanden ist.

Bürgergeld (früher Hartz IV)

Empfänger von Bürgergeld können beim Jobcenter einen Mehrbedarf für die Bestattung beantragen. Voraussetzung: Der Verstorbene war Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Kriegsopferfürsorge / Sozialentschädigung

Für bestimmte Gruppen (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfgeschädigte) gibt es besondere Leistungen zur Bestattung.

Tipps zur Kostenreduktion

  • Anonyme Bestattung wählen: Günstigste Form (ab ca. 1.500 Euro)
  • Feuerbestattung statt Erdbestattung: Spart bis zu 50%
  • Bestatter vergleichen: Preise variieren stark
  • Einfacher Sarg/Urne: Sinnvoll, da der Verstorbene es nicht mehr wahrnimmt
  • Kein Grabstein: Anonym, Seebestattung oder Baumbestattung
  • Eigene Grabpflege: Spart laufende Kosten

Der passende Ratgeber dazu: mehr dazu auf bestattung.de

Wo Sie sparen können und wo nicht — die Bestattungskosten erklärt: der Kosten-Ratgeber

Häufige Fragen

Reihenfolge der Verantwortlichkeit: 1. Vorsorge des Verstorbenen (Treuhand, Versicherung), 2. der Nachlass, 3. die Erben (auch über den Nachlass hinaus), 4. Unterhaltspflichtige (Ehegatte, Kinder, Eltern), 5. als letzte Instanz das Sozialamt. Dieses zahlt eine einfache, würdevolle Bestattung, wenn alle anderen Quellen ausgeschöpft sind.

Wenn der Verstorbene kein verwertbares Vermögen hatte, keine Vorsorge bestand und die Erben bzw. Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig sind. Das Amt prüft Einkommen und Vermögen der Beteiligten. Es zahlt die Kosten einer einfachen Bestattung (i.d.R. Feuerbestattung, Reihen- oder anonymer Grab). Das Amt holt zwei Kostenvoranschläge ein.

Viele ja — Ratenzahlungsmodelle über 3–24 Monate sind verbreitet. Aber Achtung: Manche Bestatter verlangen Zinsen oder Bearbeitungsgebühren, und die Konditionen variieren stark. Bei mehreren Erben haftet jeder gesamtschuldnerisch — d.h. der Bestatter kann jeden einzeln voll in Regress nehmen. Ratenzahlung im Voraus vergleichen und schriftlich vereinbaren.

Nur durch Ausschlagung der Erbschaft binnen 6 Wochen — dann haften sie nicht mehr für Nachlassverbindlichkeiten inklusive Bestattung. Wer das Erbe annimmt, zahlt auch die Bestattung. Eine 'teilweise' Ablehnung gibt es nicht. Ob Ausschlagung sinnvoll ist, hängt von Nachlasswert vs. Schulden ab — im Zweifel schnell anwaltlich oder notariell beraten lassen.

Der Bestatter kann die Erben gerichtliche fordern (Mahnbescheid, Klage) — die Forderung ist durchsetzbar, da die Bestattung ein ' notwendiger Nachlassverwendungs ' ist. Im Extremfall wird die Forderung vollstreckt. Deshalb: bei Zahlungsproblemen das Gespräch suchen, Ratenzahlung vereinbaren oder — wenn die Erbschaft überschuldet ist — die Ausschlagung prüfen (Frist!).

Der beste Schutz: rechtzeitige Bestattungsvorsorge — entweder als Vorsorgevertrag (Wünsche + Finanzierung in einem) oder als Sterbegeldversicherung. Beide sind Schonvermögen (Hartz-IV-sicher, unpfändbar) und entlasten die Angehörigen vollständig. Alternativ: ausreichendes Erspartes, das den Angehörigen bekannt ist.

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