Wie kann man eine Bestattung finanzieren?
Bestattungen können teuer sein — und die Kosten kommen oft unerwartet. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, stehen die Angehörigen vor der Herausforderung, die Kosten zu tragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung einer Bestattung zu sichern.
1. Vorsorge zu Lebzeiten
Die beste Form der Finanzierung ist die Vorsorge zu Lebzeiten. Der Verstorbene selbst trifft rechtzeitig Vorkehrungen:
Bestattungsvorsorgevertrag
Vertrag mit einem Bestatter, der Wünsche und Finanzierung kombiniert. Vorteile:
- Monatliche Raten (15 bis 50 Euro)
- Hartz-IV-sicher und unpfändbar
- Wünsche sind festgelegt
Sterbegeldversicherung
Versicherung mit Auszahlung im Todesfall. Vorteile:
- Beiträge ab ca. 10 Euro monatlich
- Auszahlung auch bei frühem Tod
- Oft ohne Gesundheitsprüfung
Sparvertrag
Ein spezielles Konto für die Bestattung. Vorteile:
- Flexibel
- Kann jederzeit eingerichtet werden
Nachteile: Nicht unpfändbar, keine Garantie für Auszahlung.
2. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde
Erben tragen die Kosten
Grundsätzlich sind die Erben für die Bestattungskosten verantwortlich. Sie haften als Gesamtschuldner, auch wenn der Nachlass nicht ausreicht. Dies kann eine erhebliche Belastung darstellen.
Ratenzahlung beim Bestatter
Viele Bestatter bieten Ratenzahlungen an. Die Angehörigen können die Kosten über mehrere Monate oder Jahre verteilen. Bedingungen variieren — vergleichen Sie Angebote.
Socialamt übernimmt Kosten
Wenn weder der Verstorbene noch die Erben die Kosten tragen können, kann das Sozialamt einspringen. Voraussetzungen:
- Der Verstorbene hatte kein Vermögen (Geringvermögen)
- Es wurden keine Vorsorgeverträge abgeschlossen
- Es gibt keine Erben mit ausreichendem Einkommen
- Die Bestattung wird einfach und wirtschaftlich durchgeführt
Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für eine einfache Feuerbestattung (anonym oder namens). Erdbestattungen werden nur in Ausnahmefällen bezahlt.
Das Sozialamt prüft vor der Zahlung, ob Angehörige unterhaltspflichtig sind. Unterhaltspflichtig sind nur Eltern und Kinder, nicht jedoch Geschwister oder Enkel. Die Prüfung erfolgt nach Einkommen und Vermögen.
Krankenversicherung des Verstorbenen
Seit 2022 zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein Sterbegeld mehr. Privatversicherte sollten ihren Vertrag prüfen — manche Tarife enthalten Sterbegeld.
Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber zahlen ein Sterbegeld an die Angehörigen verstorbener Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber des Verstorbenen.
Gewerkschaft oder Verband
Manche Gewerkschaften und Berufsverbände zahlen ein Sterbegeld an die Angehörigen ihrer Mitglieder. Setzen Sie sich mit der zuständigen Organisation in Verbindung.
3. Wenn die Erben nicht zahlen können
Erbe ausschlagen
Wenn der Nachlass überschuldet ist, können die Erben das Erbe ausschlagen. Nach der Ausschlagung haften sie nicht mehr für Nachlassverbindlichkeiten — auch nicht für Bestattungskosten. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht erklärt werden.
Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz
Wenn der Nachlass nicht ausreicht, kann eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden. Dadurch wird eine Trennung zwischen Nachlass und Privatvermögen der Erben erreicht.
Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ist unbedingt einzuhalten. Wenn man die Frist verstreichen lässt, gilt das Erbe als angenommen — mit allen Verbindlichkeiten.
4. Staatliche Hilfen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Grundsicherung erhalten, kann das Sozialamt unter Umständen Bestattungskosten übernehmen, wenn kein Vermögen vorhanden ist.
Bürgergeld (früher Hartz IV)
Empfänger von Bürgergeld können beim Jobcenter einen Mehrbedarf für die Bestattung beantragen. Voraussetzung: Der Verstorbene war Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Kriegsopferfürsorge / Sozialentschädigung
Für bestimmte Gruppen (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfgeschädigte) gibt es besondere Leistungen zur Bestattung.
Tipps zur Kostenreduktion
- Anonyme Bestattung wählen: Günstigste Form (ab ca. 1.500 Euro)
- Feuerbestattung statt Erdbestattung: Spart bis zu 50%
- Bestatter vergleichen: Preise variieren stark
- Einfacher Sarg/Urne: Sinnvoll, da der Verstorbene es nicht mehr wahrnimmt
- Kein Grabstein: Anonym, Seebestattung oder Baumbestattung
- Eigene Grabpflege: Spart laufende Kosten
Der passende Ratgeber dazu: mehr dazu auf bestattung.de
Wo Sie sparen können und wo nicht — die Bestattungskosten erklärt: der Kosten-Ratgeber



