Das Treuhandmodell in der Bestattungsvorsorge
Beim Treuhandmodell wird das Vorsorgegeld nicht beim Bestatter hinterlegt, sondern bei einer unabhängigen Treuhandgesellschaft verwahrt: Das Geld bleibt zweckgebunden für die Bestattung reserviert, ist aber vom Vermögen des Bestatters getrennt — und damit vor dessen Insolvenz geschützt.
Wie funktioniert es?
- Vorsorgevertrag: Sie schließen den Vertrag mit dem Bestatter — Wünsche und Leistungen sind dokumentiert
- Einzahlung: Das Geld (Einmalzahlung oder Raten) fließt auf ein Treuhandkonto bei einer unabhängigen Gesellschaft (z.B. Bestattungs-Treuhand Bayern, DSB-Treuhand)
- Verwahrung: Die Treuhänderin verwaltet das Geld getrennt vom Bestatter; Sie erhalten Bestätigungen über Einzahlung und Stand
- Im Todesfall: Die Treuhänderin gibt das Geld zweckgebunden für die Bestattung frei — an den Bestatter, nach Rechnungslegung
- Sicherheit: Fällt der Bestatter aus (Insolvenz, Aufgabe), bleibt das Geld bei der Treuhänderin und kann auf einen anderen Bestatter übertragen werden
Vorteile des Treuhandmodells
- Insolvenzsicherheit: Das Geld gehört rechtlich nicht zum Bestatter-Vermögen — es ist geschützt
- Zweckbindung: Das Geld kann nur für die Bestattung verwendet werden (Schutz vor Zugriff Dritter)
- Transparenz: Treuhänder dokumentieren Ein- und Auszahlungen; Sie haben Nachweise
- Bürgergeld-Schutz: Treuhandgelder sind Schonvermögen (nicht angerechnet)
- Übertragbarkeit: Bei Umzug frequently auf Partner-Bestatter übertragbar
Grenzen und Prüfpunkte
- Verwaltungsgebühren: Treuhand kostet (meist gering — im Vergleich prüfen!)
- Widerruf: Rückzahlung meist möglich, teils mit Bearbeitungsgebühren — Klausel prüfen
- Seriösität der Treuhänderin: Etablierte Branchen-Treuhandgesellschaften (BDB-System, regionale Treuhand-Modelle) statt unbekannter Briefkastenfirmen
- Vertrag: Schriftlich regeln: Wer ist Treuhänderin? Wie wird freigegeben? Was passiert bei Umzug/Widerruf?
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet: den Vorsorge-Ratgeber
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