Eintrag 364 · Gräber & Friedhof

Reihengrab

Die im Todesfall zugewiesene Grabart — einfach und günstig.

Was ist ein Reihengrab?

Ein Reihengrab ist eine Grabstelle, die erst im Todesfall zugewiesen wird — der Friedhof vergibt die Gräber der Reihe nach, ohne dass die Angehörigen Lage oder Nachbarn wählen können. Es ist die einfache und kostengünstige Standardform der Erd- und Urnenbestattung.

Merkmale des Reihengrabs

  • Zuteilung im Todesfall — keine Reservierung möglich
  • Einzelbelegung: keine Zweitbelegung, das Grab bleibt einer Person vorbehalten
  • Keine Verlängerung: nach der Ruhezeit wird die Stelle neu vergeben
  • Einfacher Preis: deutlich unter Wahlgrab-Gebühren

Reihengrab vs. Wahlgrab

MerkmalReihengrabWahlgrab
Auswahl der LageNeinJa
Reservierung möglichNeinJa
MehrfachbelegungNeinJa (1–6-fach)
VerlängerungNeinJa
Kosten (Erde)600–2.500 €800–3.000 €

Für wen ist ein Reihengrab sinnvoll?

Ein Reihengrab passt, wenn: eine einfache Bestattung gewünscht ist, kein Familiengrab angelegt werden soll, Kosten minimiert werden müssen oder keine langfristige Bindung an einen Friedhof gewünscht ist. Viele Angehörige kombinieren: Reihengrab für den ersten Verstorbenen, später Umwandlung in ein Wahlgrab, wenn die Familie einen gemeinsamen Ort will.

Grabmal und Pflege

Auch am Reihengrab sind Grabsteine erlaubt und üblich — die Satzung begrenzt meist nur die Größe. Die Grabpflege obliegt den Nutzungsberechtigten wie bei jeder Grabart; eine Dauergrabpflege kann auch hier vertraglich vereinbart werden.

Der passende Ratgeber dazu: Grab und Ruhefrist verstehen

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Häufige Fragen

Nein. Das ist das Kernmerkmal: Reihengräber werden erst im Todesfall zugeteilt. Wer einen bestimmten Platz oder ein Familiengrab möchte, braucht ein Wahlgrab.

Nicht im selben Reihengrab — es ist auf eine Belegung ausgelegt. Der zweite Verstorbene erhält ein eigenes (neues) Reihengrab in der Nähe, sofern verfügbar. Für Paare, die gemeinsam liegen möchten, ist ein Doppel-Wahlgrab die richtige Wahl.

Anders als beim Wahlgrab gibt es keine Verlängerung. Das Grab wird eingeebnet und die Stelle neu vergeben. Grabsteine müssen vorher entfernt werden. Die Friedhofsverwaltung informiert die Angehörigen rechtzeitig.

Ja, meist deutlich — oft 30–50 % unter der Wahlgrab-Gebühr vergleichbarer Größe, weil keine Premiumpreise für Lagen anfallen und die Verwaltung einfacher ist. Für eine einfache, würdevolle Bestattung ist es oft die wirtschaftlichste Erdgrab-Option. Genauere Kosten: Grabkosten.

Ja, Grabmale sind erlaubt; die Friedhofssatzung regelt zulässige Größen und Materialien (oft begrenzt, z.B. max. 60–80 cm Höhe für Reihengrab-Steine). Der Steinmetz der Wahl setzt den Stein nach den Satzungsregeln — Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung vorher einholen.

Nicht direkt, aber praktisch oft möglich: Man erweitert das Nutzungsrecht auf eine Mehrfachbelegung und wandelt die Grabstelle in ein kleines Wahlgrab um — falls die Friedhofssatzung das vorsieht. Fragen Sie die Friedhofsverwaltung; Gebühren werden dann neu berechnet.

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