Was ist Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist ein vertraglich zugesichertes Pflegeversprechen für die gesamte Ruhezeit einer Grabstätte. Ein gärtnerischer Fachbetrieb verpflichtet sich gegen einmalige Zahlung, das Grab über Jahre oder Jahrzehnte würdevoll zu pflegen: Bepflanzung nach Saison, Unkraut jäten, Rasenkanten, Grabschmuck, teils Grabsteinreinigung.
Warum Dauergrabpflege?
Die Ruhezeit eines Erdgrabs beträgt 20–30 Jahre. Vielfach können Angehörige so lange nicht pflegen — Umzug, Alter, Krankheit oder Tod der Pflegeperson. Ohne Pflege mahnt der Friedhof, führt Ersatzpflege durch und kann das Nutzungsrecht schließlich nicht verlängern. Die Dauergrabpflege schließt diese Lücke dauerhaft.
Leistungen einer Dauergrabpflege
- Grundpflege: Bodenbearbeitung, Unkrautentfernung, Rasenpflege
- Saisonale Bepflanzung: Frühlings- und Herbstbepflanzung, Sommerblumen
- Grabschmuck: Kränze zu Gedenktagen, Gestecke, teils Laternen
- Grabsteinpflege: Reinigung, teils auch Inschriftpflege (Zusatzvereinbarung)
- Dokumentation: jährlicher Pflegebericht mancher Anbieter
Kostenmodelle
Die Einmalzahlung berechnet sich aus der Grabgröße × Pflegeintensität × Laufzeit:
- Urnengrab: ca. 800–2.500 € für die Ruhezeit
- Einzel-Erdgrab: ca. 1.500–4.000 €
- Doppelgrab/Familiengrab: ca. 2.500–6.000 €
Umgelegt sind das 5–15 € pro Monat — oft günstiger als spontane Einzelbeauftragungen, und das Grab bleibt immer gepflegt.
Vertragswahl und Sicherheit
Wichtige Prüfpunkte beim Abschluss:
- Leistungsverzeichnis präzise: Wie viele Bepflanzungen? Welche Leistungen?
- Vertragsdauer und Übertragbarkeit (bei Umzug der Angehörigen)
- Insolvenzsicherung: Seriöse Anbieter arbeiten mit Treuhandmodellen oder sind anerkannte Friedhofsgärtner-Betriebe. Der Bundesverband Deutscher Friedhofsgärtner (BFF) zertifiziert Dauergrabpflege-Betriebe.
- Kontrollmöglichkeit: Pflegeberichte, Besichtigungsrechte vereinbaren
Der passende Ratgeber dazu: Grabpflege-Anbieter
Vertieft und praktisch aufgebaut — der passende Ratgeber dazu: Grabpflege-Angebote (bestattungsinfo24.de).



