Eintrag 036 · Bestattungsvorsorge

Organspende

Entscheidung zu Lebzeiten dokumentieren — Organe und Gewebe spenden.

Organspende — die Entscheidung zu Lebzeiten

Die Organspende ist die Einwilligung zur postmortalen Entnahme von Organen und Geweben für Transplantationen. In Deutschland gilt seit 2012 eine erweiterte Zustimmungslösung: Wer spenden möchte, dokumentiert das (Organspendeausweis, Patientenverfügung, Register); ohne Dokumentation fragen Ärzte die Angehörigen.

Was kann gespendet werden?

  • Organe: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm
  • Gewebe: Hornhaut (Augen), Herzklappen, Haut, Knochen, Bindegewebe, Blutstammzellen
  • Bis zu 8 Menschen können durch einen Organspender gerettet werden

Die rechtliche Grundlage

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Organspende in Deutschland. Wichtige Punkte:

  • Zustimmungslösung: Ohne Einwilligung des Verstorbenen (oder der Angehörigen) keine Entnahme
  • Hirntod als Todeskriterium: Voraussetzung ist der unwiderrufliche Hirntod, festgestellt durch zwei unabhängige Ärzte nach festen Protokollen
  • Organspendeausweis: Jederzeit ausstellbar, widerruflich, ohne Beglaubigung
  • Entscheidungsregister: Seit 2024 existiert ein online Organspende-Register (www.organspende-register.de), in dem die Entscheidung digital hinterlegt werden kann

Organspende und Bestattung

  • Die Entnahme erfolgt würdevoll und chirurgisch korrekt — der Körper wird für die Aufbahrung vorbereitet, eine offene Aufbahrung ist meist weiterhin möglich
  • Bestattungsfristen verlängern sich geringfügig (Organentnahme dauert einige Stunden)
  • Die Bestattung (Erde oder Feuer) bleibt unberührt — Organspende und Bestattungsart sind unabhängig
  • Die Angehörigen erhalten Informationen über den Verlauf (nicht über die Empfänger)

Was Angehörige wissen müssen

  • Spricht der Verstorbene nichts? Dann entscheiden die nächsten Angehörigen "mutmaßlich" — im Sinne des Verstorbenen
  • Immer dokumentieren: Organspendeausweis im Portemonnaie, im Patientenverfügung, oder im digitalen Register
  • Grenzen: Akute Krebserkrankungen, Infektionen oder Organversagen schließen viele Spenden aus; das medizinische Team prüft sorgfältig
  • Kosten: Keine — alle Kosten der Entnahme trägt die Krankenversicherung/Transplantationsmedizin

Praktisch aufbereitet finden Sie das Thema auch auf Bestattungsvorsorge bei bestattung.de

Bestattungsvorsorge Schritt für Schritt planen: der Vorsorge-Ratgeber

Häufige Fragen

Mit dem Organspendeausweis (kostenlos, in Apotheken/Arztpraxen oder downloadbar) — immer im Portemonnaie tragen. Zusätzlich: Eintrag ins Organspende-Register (www.organspende-register.de, online und rechtsverbindlich) und Erwähnung in der Patientenverfügung. Den Angehörigen Bescheid sagen — sie werden im Zweifel gefragt.

Geringfügig: Die Entnahme verlängert den Ablauf um einige Stunden bis einen Tag — die Bestattung wird koordiniert. Der Körper wird würdevoll verschlossen und für die Aufbahrung vorbereitet; eine offene Aufbahrung bleibt meist möglich. Die Bestattungsart (Erde, Feuer, See) ist unabhängig von der Organspende.

Dann fragen die Ärzte die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen — diese entscheiden stellvertretend. Ohne Einwilligung keine Entnahme. Deshalb: dokumentieren und Familie informieren, damit sie im Belastungsmoment nicht rätseln müssen.

Jederzeit und formlos: Organspendeausweis zerreißen oder vernichten, Register-Eintrag online löschen, neue Ausweise mit anderer Entscheidung ausstellen. Solange keine Entnahme stattgefunden hat, kann man die Einwilligung frei ändern — positiv, negativ, oder auf bestimmte Organe begrenzt.

Mehrere Instanzen: 1. Dein dokumentierter Wille (Ausweis/Register) hat Vorrang. 2. Fehlt er, entscheiden die Angehörigen mutmaßlich. 3. Das medizinische Team prüft Eignung (Hirntod-Protokoll, Organzustand, Infektionen, Tumor). Erst nach allen Prüfungen und Zustimmungen beginnt die Entnahme — alles nach dem Transplantationsgesetz, dokumentiert und ethisch kontrolliert.

Ja: Die Angehörigen erhalten eine Bestätigung und grundlegende Informationen (welche Organe gespendet wurden, ob transplantiert werden konnten). Informationen über Empfänger sind aus Datenschutzgründen nicht möglich — nur anonyme 'Dankesbriefe' können über die Vermittlungsstelle (DSO) übermittelt werden.

Jetzt einen Bestatter finden

Über 2.600 geprüfte Einträge — neutral und unabhängig.

Bestatter finden
← Vorheriger EintragBestattungsverfügung